Akzeptanz und Selbstbestimmung

Wismar – Während der Christopher Street Day (CSD) bereits in einigen Städten Mecklenburg-Vorpommerns zu einer Tradition geworden ist, wird er am (heutigen) Samstag erstmalig auch in der Hansestadt Wismar begangen. Sozialministerin Stefanie Drese drückte vor Ort ihre Freude darüber aus, dass es damit einen zusätzlichen Anlass gebe, um für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung einzutreten und gemeinsam ein buntes Fest zu feiern.

„In Mecklenburg-Vorpommern soll jede und jeder frei leben und lieben können. Genau für dieses Selbstverständnis setzen sich die Hansestadt und das Organisatonsteam um Luis Dannewitz ein“, erklärte Drese auf dem CSD. Insbesondere in Zeiten, in denen Angriffe auf die queere Community zuletzt zunahmen und in denen antifreiheitliche Parteien erstarken, sei ein solches Engagement für die Rechte der LSBTIQ*-Gemeinschaft wichtiger denn je.

So wurde der erste Christopher Street Day in Wismar auch von Störaktionen rechter Bündnisse begleitet. „Als Landesregierung werden wir nicht akzeptieren, dass Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und bedroht werden. Wir werden uns deshalb mit Mut und Durchsetzungskraft weiterhin für eine offene Gesellschaft einsetzen“, sagte die Ministerin

Drese hob in diesem Zusammenhang einige erfreuliche Neuerungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hervor. „Neben der lang erwarteten Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag haben wir in MV kürzlich den Landesaktionsplan Vielfalt fortgeschrieben“, so Drese. Zudem sei die Einrichtung eines Beratungsangebotes für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geplant. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren stehe kurz vor dem Abschluss, so die Ministerin.

„Dennoch wollen wir nicht stillstehen und setzen und setzen uns auf Bundesebene gerade für eine Änderung des Artikels 3 im Grundgesetz ein“, sie. Bisher fehle dort ein Passus, der auch explizit den Schutz queerer Menschen verankert. „Dem LSVD-Bundes- und Landesverband habe ich diesbezüglich bereits die Unterstützung des Landes zugesagt“, so Drese.

Abschließend nutze Drese ihre Ansprache, um für den konsequenten Einsatz für mehr Toleranz und Akzeptanz zu werben. „Wir alle sind dazu aufgerufen, uns entschieden gegen jede Form von Hass, Ausgrenzung und Diskriminierung zu stellen. Denn Vielfalt ist eine Stärke unserer Gesellschaft und keine Schwäche.“

Sicherheit bei Mietkündigung

Justizministerin Bernhardt fordert mehr Sicherheit bei Mietkündigung

Rostock – „Mieterinnen und Mieter bestens abzusichern, ist ein wichtiges Ziel. Beim Thema Schonfristregelung klafft noch eine Lücke, die es zu schließen gilt. Denn derzeit gilt, dass bei einer fristlosen Kündigung eine Schonfristregelung gewährt wird. Wenn also eine Mieterin oder ein Mieter innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, wird eine fristlose Kündigung unwirksam.

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es diese Schonfristregelung hingegen aber nicht. Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede beim Landesverbandstags des Deutschen Mieterbundes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

„Die Forderung, diese Gesetzeslücke im BGB zu schließen, hat zu einem Beschluss auf der Justizministerkonferenz 2022 geführt, den Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Hamburg eingebracht hatte. Ein Grund war, der auch vom Mieterbund beobachtet worden war, dass Vermieterinnen und Vermieter zur fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung mit aufnehmen, um die bestehende Regelung zu umgehen.

Damit wird aus meiner Sicht die Schonfristregelung ausgehebelt, sodass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesjustizministeriums besteht. Denn gerade wirtschaftliche Schwankungen und damit ein Anstieg der Inflationsrate sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Bund ist aufgefordert, hier den Schutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

27. Schweriner UNICEF-Spendenlauf

Schwerin – „Ich finde es ganz toll, dass so viele mitmachen und die Aktion unterstützen. Ich habe gern die Schirmherrschaft übernommen, weil ich finde, dass UNICEF ganz wichtige Arbeit leistet“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu Beginn des 27. Schweriner UNICEF-Laufs in Schwerin.

UNICEF setze sich weltweit für die Bekämpfung von Kinderarmut und für Kinderrechte ein. „Alle, die heute hier sind, die mitlaufen oder gehen, die Geld spenden zeigen, wie wichtig ihnen dieses Engagement ist und wie wichtig ihnen unsere Kinder sind. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich dafür! Auch für mich ist das eine Herzensangelegenheit, mich für unsere Kinder einzusetzen und für ihre Rechte. Das mache ich seit vielen Jahren.“

„Kinder haben Rechte in allen Bereichen des Lebens, überall auf der Welt. Sie haben ein Recht auf Gleichbehandlung, auf Bildung, Mitsprache oder ein gesundes Leben“, betonte die Ministerpräsidentin. So stehe es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider gebe es viele Länder, in denen Kinder in Armut leben, in Angst vor Krieg und Gewalt. Manche haben nicht einmal Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Schwesig: „So ist es gerade im Südsudan. Die Spenden, die heute beim UNICEF-Lauf eingenommen werden, sollen im Sudan helfen, Brunnen zu bauen, damit wenigstens Trinkwasser da ist. Im letzten Jahr sind mehr als 14.000 Euro zusammengekommen – ein tolles Ergebnis! Ich denke, das können wir doch in diesem Jahr noch toppen! Ich wünsche allen Läuferinnen und Läufern heute viel Ausdauer, viel Erfolg, viele Spenden und viel Spaß!“

Wohnraumförderung in M-V

Bauminister: „Wohnraumförderung kommt da an, wo sie gebraucht wird“

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel hat die Wohnraumförderung der vergangenen acht Jahre bilanziert. „Mit den unterschiedlichen Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern dazu bei, die Versorgung mit Wohnraum – insbesondere barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum – zu verbessern. Indem wir für die Schaffung von Sozialwohnungen – sei es im Neubau, sei es im Bestand – großzügige Darlehen mit nicht unerheblichem Tilgungsnachlass vergeben, unterstützen wir Menschen mit geringen und mittleren Einkommen“, so Christian Pegel.

Seit 2017 sind in Mecklenburg-Vorpommern allein mit der Neubauförderung Wohnungsbau Sozial 1.926 Sozialwohnungen mit einer Gesamtfördersumme von rund 152,4 Mio. Euro gefördert worden. Im Einzelnen verteilen sich die Förderprojekte wie folgt: Hansestadt Rostock 612 Wohnungen (38,2 Mio. Euro), Landeshauptstadt Schwerin 227 Wohnungen (25,7 Mio. Euro), Landkreis Vorpommern-Greifswald 549 Wohnungen (45,2 Mio. Euro), Landkreis Vorpommern-Rügen 117 Wohnungen (12,7 Mio. Euro), Landkreis Rostock 134 Wohnungen (7,4 Mio. Euro), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 214 Wohnungen (13,8 Mio. Euro), Landkreis Nordwestmecklenburg 30 Wohnungen (1,7 Mio. Euro) und Landkreis Ludwigslust-Parchim 43 Wohnungen (7,7 Mio. Euro). Davon wurden für das Studierendenwerk Rostock-Wismar rund 12,9 Mio. Euro bereitgestellt.

Über die Neubauförderung hinaus wurden auch mit der Modernisierungsförderung des Landes MV belegungs- und mietpreisgebundener Wohnraum für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geschaffen. Mithilfe der Modernisierungsförderung, die zusammengefasst 158,8 Millionen Euro betragen hat, wurden beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen wie die Nachrüstung von Personenaufzügen oder die Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus gefördert. Dadurch wurden Barrieren auf dem Weg zur Wohnung oder aber in den Wohnungen selbst abgebaut.

„Die größten Summen sind folgerichtig dorthin gegangen, wo sie am meisten gebraucht werden, nämlich in die Städte mit angespannten Wohnungsmärkten Rostock und Greifswald. Das gute Angebot an bezahlbaren Wohnungen im Land, das überwiegend durch kommunale oder genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen vermietet wird, wirkt in ganz erheblichem Umfang preisdämpfend auf die Mietpreise. Die Förderprogramme sind deshalb eine unverzichtbare Stütze der guten und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Bauminister.

Die Richtlinie für die Neubauförderung ist 2017 in Kraft getreten, 2019 wurden sie überarbeitet. Unter anderem wurde ein zweiter Förderweg eröffnet, um ein Angebot für Haushalte mit mittleren Einkommen zu schaffen. Außerdem wurde die Wohnraumförderung auf Tourismusschwerpunkte ausgedehnt, auch wenn diese nicht zu den zentralen Orten gehören. 2023 wurde die Richtlinie an die veränderten Marktbedingungen angepasst und von Zuschuss- auf Darlehensförderung umgestellt. Großzügige Konditionen wie Zinsfreiheit und Tilgungsnachlässe machen diese attraktiv. Zudem gewährleistet sie die nachhaltige Refinanzierung der Wohnraumförderung.

Darüber hinaus ist die Modernisierungsförderung seit vielen Jahren ein fester und wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie ist 2021 in Kraft getreten und wurde 2023 überarbeitet. Um den gestiegenen Baukosten angemessen Rechnung zu tragen wurden die Förderkonditionen sowohl der Modernisierungs- als auch der Neubauförderung zum 01.03.2024 deutlich um 22 Prozent angehoben.