Neue Polizistinnen und Polizisten

Staatssekretär übergibt 101 Polizistinnen und Polizisten ihre Zeugnisse

Güstrow – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erhält frische Kräfte: Innen-Staatssekräter Wolfgang Schmülling hat heute an 59 Absolventeninnen und Absolventen – davon 20 Frauen – des dreijährigen Studiums „Polizeivollzugsdienst“ ihre Bachelor-Urkunden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow überreicht.

Zudem wurden elf Polizeibeamtinnen und 31 Polizeivollzugsbeamte verabschiedet, die ihr 18-monatiges Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgreich absolviert haben. Alle Absolventinnen und Absolventen werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt.

„Mit Ihnen als gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten bringen wir mehr Personal in die Dienststellen in unserem Land. Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Laufbahn in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden haben. Eines kann ich Ihnen versprechen: Die kommenden Jahre im Polizeidienst werden abwechslungsreich sein“, sagte der Staatssekretär bei der offiziellen Verabschiedung und:

„Sie sind künftig das Gesicht für die Sicherheit in unserem Land. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind Sie der erste Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land, bieten ihnen Schutz und ein sicheres Gefühl. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen, dass Sie bereit sind, diese Aufgaben zu erfüllen.“

Bewerbungen für die Polizeiausbildung und das Polizeistudium im Jahr 2025 nimmt die Fachhochschule in Güstrow bis zum 31. Dezember 2024 entgegen. Weitere Informationen zu einer Laufbahn bei der Polizei MV finden Sie unter https://www.fh-guestrow.de/bewerbung/polizei/ueberblick.

Aktuell absolvieren 998 Männer und Frauen ein Studium, eine Ausbildung oder eine Aufstiegsqualifikation an der Fachhochschule in Güstrow. Weiterhin ist die Fachhochschule die zentrale Tagungs- und Fortbildungsstätte für den öffentlichen Dienst im Land, im Jahr 2023 zuletzt mit knapp 10.600 Teilnehmenden. Mit aktuell 217 Beschäftigten ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region.

Reform der Pflegeversicherung

Drese für Umwandlung der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Landtag für eine Reform der Pflegeversicherung ausgesprochen. „Die Finanzierung der nicht als Vollversicherung konzipierten Pflegeversicherung kommt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“, sagte Drese in der Debatte über einen Antrag der Koalitionsfraktionen für eine solidarische Pflege.

Die Ministerin hob hervor, dass sich die gesetzliche Pflegeversicherung in ihrer mittlerweile 30-jährigen Geschichte bewährt habe und beständig fortentwickelt wurde. „So wurde die Tarifbindung eingeführt, mit der sich die Lohnsituation in der Pflege für viele Mitarbeitende gerade in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessert hat. Und seit einigen Jahren profitieren rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz durch die Einführung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffes von Leistungen der Pflegeversicherung“, verdeutlichte die Ministerin.

Auf der anderen Seite komme es in Anbetracht des demografischen Wandels ohne weitere Maßnahmen zu Versorgungslücken. „Zudem führt die jetzige Art der Ausgestaltung dieser Teilkaskoversicherung zu überfordernden Belastungen der Pflegebedürftigen und deren Angehörige“, so Drese.

„Wir nutzen als Landesregierung deshalb die gegenwärtige Bundesratspräsidentschaft dazu, den Bund ganz konkret aufzufordern, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Wir brauchen die Umwandlung zu einer Vollversicherung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu entlasten“, betonte die Ministerin.

Drese machte zugleich deutlich, dass es vieler weiterer Maßnahmen bedürfe für eine gute Versorgung und zukunftsfeste Pflege. Dies könne angesichts der tiefgreifenden Herausforderungen nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen.

Drese: „Deshalb habe ich den Pakt für Pflege initiiert, der von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses mitgetragen wird. Ich erwarte, dass wir in verschiedenen Bereichen zu Lösungen für die Zukunft kommen.“ Als wesentliche Felder benannte die Ministerin die Unterstützung des familiären und nachbarschaftlichen Umfelds durch Leistungsverbesserungen im häuslichen Bereich, die Personalgewinnung sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Arbeitsmarkt September 2024 in M-V

Meyer: „Stabile Arbeitsmarktlage trotz schwieriger Rahmenbedingungen“

Schwerin – Die Arbeitslosenquote lag in Mecklenburg-Vorpommern nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im September bei 7,7 Prozent.

Derzeit sind 62.700 Menschen als arbeitslos registriert. Ihre Zahl ist im Vergleich zum Vormonat um 1.900 bzw. 2,9 Prozent gesunken. „Die Arbeitsmarktlage in MV ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen und der schlechten Stimmungslage in Teilen der Wirtschaft stabil.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit Blick auf die aktuellen Zahlen gesagt.

„Das Einstellungsverhalten der Betriebe sei wegen der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage allerdings zurückhaltend“, so Meyer. Deshalb falle der jahreszeitliche Effekt von sinkenden Arbeitslosenzahlen im September in diesem Jahr geringer als üblich aus. Im Vergleich zum September des Vorjahres ist die Arbeitslosenquote um 3,7 Prozent gestiegen.

Die niedrigste Arbeitslosenquote meldet im September 2024 der Landkreis Rostock mit 5,8 Prozent. Am höchsten ist die Arbeitslosenquote in den Kreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte mit 8,7 Prozent. In den beiden kreisfreien Städten liegt die Arbeitslosenquote bei 10,4 Prozent in Schwerin bzw. 7,4 Prozent in Rostock.

Reform der Pflegeversicherung

Schwesig: Wir brauchen eine Reform der Pflegeversicherung

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern macht sich für eine zügige Reform der Pflegeversicherung stark. Das Land brachte heute gemeinsam mit Berlin, Bremen und dem Saarland einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsgesicherte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen.

„Wir sind uns alle einig, dass alte und kranke Menschen die bestmögliche Pflege erhalten sollen. Aber die Zukunft der Pflege macht uns Sorgen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Einbringungsrede. In den letzten Jahren seien einige Verbesserungen bei der Pflege erzielt worden.

„Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung und die Erhöhung der Pflegemindestlöhne gehen in die richtige Richtung. Es gibt Steigerungen bei den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten.“

Gleichzeitig seien die Kosten für die Pflege gestiegen. Der wichtigste Schritt stehe jedoch noch aus. „Die Pflegeversicherung braucht eine sichere finanzielle Basis in der Zukunft“, betonte Schwesig.

Wichtigstes Ziel müsse sein, dass die Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleibt. Auch die Kosten für Länder und Kommunen müssten gedämpft werden.

Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Badeinfrastruktur in M-V

Meyer: Unsere Kur- und Erholungsorte bieten beste Voraussetzungen für weitere Profilierung im Tourismus

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag ein Antrag zum Thema „Stärken stärken – Badeinfrastruktur zukunftsfest ausbauen“ der AfD diskutiert worden. „Die 75 staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern sind wichtige Aushängeschilder für qualitativ hochwertige gesundheitstouristische Angebote.

Sie tragen erheblich zur Entwicklung der Gesundheitswirtschaft und des Gesundheitstourismus in Mecklenburg-Vorpommern bei und bieten beste Voraussetzungen für eine weitere Profilierung im Gesundheitstourismus. Das wollen wir auch weiterhin tatkräftig unterstützen und so unsere heimische Wirtschaft stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer.

„Die Gesundheitswirtschaft hat ein enormes ökonomisches Potential. Mit mehr als 170.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 6,8 Milliarden Euro ist Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweiter Spitzenreiter. Ziel ist es, dass Urlauber, die einmal da waren, auch gern immer wiederkommen. Deshalb ist es wichtig, weiter in Angebote und Infrastruktur zu investieren.

Aktuell wird geprüft, ob und inwieweit für bestehende Seebrücken Modernisierungsinvestitionen gefördert werden können. Die Seebrücken sind Wahrzeichen vieler Badeorte im Land“, sagte Meyer. In den 90er Jahren wurde die Errichtung beziehungsweise grundlegende Erneuerung von insgesamt 19 Seebrücken mit einem Betrag von circa 19 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) unterstützt. Die Gesamtinvestitionen betrugen knapp 28 Millionen Euro. Derzeit wird geprüft, ob und wie für bestehende Seebrücken Modernisierungsinvestitionen gefördert werden können.

Die Kur- und Erholungsorte sind seit Inkrafttreten des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1993 mit rund 826 Millionen Euro Infrastrukturfördermittel unterstützt worden. Das entspricht einem Anteil von rund 59,7 Prozent der insgesamt für touristische Infrastrukturmaßnahmen ausgereichten Zuwendungen im Land.

Insgesamt wurde in die wirtschaftsnahe touristische Infrastruktur seit 1990 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für 1.876 touristische Infrastrukturprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 1,948 Milliarden Fördermittel in Höhe in Höhe von rund 1,370 Milliarden Euro investiert.

Nach Angaben des Bäderverbandes M-V gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 59 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Davon sind 30 Reha-Kliniken im Erwachsenenbereich und 23 im Mutter-/Vater-Kind-Bereich tätig. Hinzu kommen sechs Sucht-Rehakliniken. Im Jahr 2022 wurden ca. 3 Millionen Übernachtungen in diesen Häusern realisiert.

Im Juni dieses Jahres sind nach Angaben des Statistischen Amtes von Januar bis Juni 3,4 Millionen Ankünfte (+4,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 13,1 Millionen Übernachtungen (+2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) in Mecklenburg-Vorpommern. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommerns Übernachtungsentwicklung leicht über der in ganz Deutschland (Deutschland.: 223,2 Mio. Übernachtungen; +2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

Arbeitsmarkt im September 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im September zwar abgenommen, jedoch deutlich weniger als sonst in diesem Monat. Der Auftakt der Herbstbelebung am Arbeitsmarkt verläuft in diesem Jahr also nur schleppend“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -66.000 auf 2.806.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +179.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Im Zuge der – nur schwach – einsetzenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2024 um 66.000 auf 2.806.000 gesunken. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 17.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 179.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,8 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen. Sie lag im September 2024 bei 3.569.000, 132.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 23. September für 65.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 212.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 220.000 im Juni und 196.000 im Mai.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 21.000 gesunken. Mit 46,15 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 136.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juni auf Juli 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 25.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juli um 150.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,66 Millionen Personen hatten im Juli 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 56.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,25 Millionen ausschließlich und 3,41 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Arbeitskräftenachfrage Im September waren 696.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 65.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im September 2024 um 1 Punkt auf 107 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 9 Punkten.

890.000 Personen erhielten im September 2024 Arbeitslosengeld, 107.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im September bei 3.977.000. Gegenüber September 2023 war dies ein Anstieg um 47.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Radverkehrskonzept in M-V

Meyer: „Wir investieren kräftig in den Ausbau von Radwegen“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern investiert seit Jahren kräftig in den weiteren Ausbau von Radwegen. Davon profitieren wir alle, aber auch unser Tourismus, für den gut ausgebaute Radwege immer wichtiger werden. Allein im vergangenen Jahr wurden fast 16 Millionen Euro in Radwege an Landesstraßen investiert – das ist ein Rekordwert. Inzwischen sind 54 Prozent der Bundesstraßen und 33 Prozent der Landesstraßen mit Radwegen ausgestattet.

Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern jeweils deutlich über dem Bundesdurchschnitt.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestern Abend im Schweriner Landtag gesagt und auf das „gut ausgebaute und weiterwachsende Radwegenetz im Land“ verwiesen.

Um bei der Planung und dem Bau von Radwegen noch schneller zu werden, seien allein in diesem Jahr drei neue Stellen in den Straßenbauämtern des Landes geschaffen worden. Die Konzeption des Landesradnetzes werde zusätzlich mit einer neuen Stelle im Wirtschaftsministerium unterstützt.

Die Ausgaben für die Radwege an Bundestraßen belaufen sich im Zeitraum 2014 bis 2023 auf über 90 Millionen Euro. In den Ausbau der Radwege an Landesstraßen wurden von 2009 bis 2023 mehr als 104 Millionen Euro investiert.

Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 10 Millionen Euro für den Radweg an Bundesstraßen.

Drese zur Notfallreform

Mecklenburg-Vorpommern hat wichtige Reformvorhaben bereits erfolgreich modellhaft erprobt

Schwerin – Im Zuge der heutigen Landtagsdebatte betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass es weitere innovative Ansätze brauche, um den Rettungsdienst insbesondere in dünnbesiedelten Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. „Wir sind darauf bereits gut vorbereitet und dem Bund ein Stück voraus“, sagte Drese.

Die Ministerin verwies dabei auf zwei wesentliche Pläne der Notfallreform auf Bundesebene: die Integrierten Notfallzentren als Kooperationen von Krankenhausnotaufnahme und Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie die Kooperation der Rettungsleitstellen mit der KV für die Notfallnummern 112 und 116117.

„Genau diese beiden Vorhaben haben wir in unserem Land bereits auf freiwilliger Basis modellhaft erprobt und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagte Drese. Insofern begrüßen wir diese Kernpunkte der Reform ausdrücklich und freuen uns, dass uns eine bundesweite Umsetzung bevorsteht“, unterstrich sie.

„Angesichts der zunehmenden Personalknappheit und unserer alternden Gesellschaft müssen wir dafür Sorge tragen, dass Notfälle frühzeitig von Nicht-Notfällen unterschieden werden können und wir Patientenströme besser lenken“, so die Ministerin. Das Land räume diesem Thema deshalb eine ausgesprochen hohe Priorität ein.

Drese betonte, die Landesregierung habe sich im Anhörungsverfahren zum ersten Gesetzesentwurf und im Bundesratsverfahren zudem dafür eingesetzt, wo möglich immer bestehende Strukturen zu nutzen, statt neue zu schaffen. So sei es beispielsweise sinnvoll, die gute, vorhandene Notdienststruktur der Apotheken weiter zu nutzen und keine zusätzlichen Apothekenstandorte in Integrierten Notfallzentren einzurichten.

Drese: „Ebenso wollen wir, dass die Patientinnen und Patienten in Akutsituationen möglichst abschließend versorgt werden können und sie nach einem abendlichen Besuch des Notdienstes nicht am nächsten Morgen noch die Hausarztpraxis aufsuchen müssen, um eine Krankschreibung oder ein Rezept ausgestellt zu bekommen. Davon profitieren Patienten und Arztpraxen gleichermaßen.“

Die Ministerin kündigte abschließend an, sich für eine Änderung der Rolle des Rettungsdienstes innerhalb des SGB V hinein in die Position eines Versorgers einzusetzen. „Das ist notwendig, damit Behandlungsleistungen auskömmlich von den Krankenkassen finanziert und Fehlanreize eines vermeidbaren Transportes behoben werden können“, so Drese.

Anträge für fischereiliche Innovationen stellen

Schwerin – Anträge zur Förderung fischereilicher Innovationsvorhaben, deren Umsetzung ab 2025 geplant sind, können jetzt bis zum 20. Dezember 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

„Mit den innovativen Vorhaben zur besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Meeresschätze und aquatischen Ressourcen sollen Forschung und Entwicklung sowie Pilotprojekte unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung von Innovationen auf Fischereifahrzeugen und Vorhaben zur Entwicklung oder Einführung neuer Technologien, die die Folgen des Fischfangs für die Umwelt verringern, einschließlich verbesserter Fangtechniken und einer verbesserten Selektivität der Fanggeräte.

Auch Vorhaben gehören dazu, deren Ziel eine nachhaltigere Nutzung der biologischen Meeresschätze sowie eine bessere Koexistenz mit geschützten Räubern ist. Des Weiteren fallen hierunter auch Projekte zur Entwicklung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen, d.h. zur Wiedereinbürgerung oder Wiederansiedlung gefährdeter oder ausgestorbener Fischarten in Küsten- und Binnengewässern (als Versuchsbesatzbesatzmaßnahmen)“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Für die Umsetzung solcher Forschungsprojekte im Rahmen des EMFAF stehen in MV insgesamt Mittel in Höhe von 1.430.000 Euro zur Verfügung. Die Projekte müssen im Zusammenhang mit nachhaltiger Fischerei stehen, einen eindeutigen praktischen Bezug zur Küsten- und Binnenfischerei des Landes haben und einen überbetrieblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele dieser Unterstützung leisten.

Sofern es sich bei den Antragstellern nicht um eine wissenschaftliche oder technische Stelle bzw. Forschungseinrichtung des öffentlichen Rechts handelt, sind die Vorhaben in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchzuführen bzw. müssen die Ergebnisse von einer solchen Einrichtung geprüft werden. Die Vorhaben sind bis spätestens Ende 2028 abzuschließen.

Die Antragsunterlagen sowie der vollständige „Aufruf“ sind unter „Fischerei und EMFAF“ unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Foerderungen1/