Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

30 Jahre Landesseniorenbeirat

Drese: Landesseniorenbeirat steht seit 30 Jahren für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung

Banzkow – Sozialministerin Stefanie Drese würdigt den Landesseniorenbeirat als laute Stimme der älteren Generation und nicht mehr wegzudenkende Institution zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren. „Für ihren Einsatz für ein selbstbestimmtes Leben und die politische Beteiligung der über 60-Jährigen gilt Ihnen und Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern mein großer Dank“, sagte Drese mit Blick auf den Vorstand des Landesseniorenbeirates M-V auf der Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des Gremiums am Donnerstag in Banzkow.

Drese hob hervor, dass der Landesseniorenbeirat als verlässlicher Ansprechpartner der Landesregierung und wichtiger Akteur für die Seniorenarbeit in allen Lebensbereichen einstehe. Durch das Seniorenmitwirkungsgesetz M-V sei das bürgerschaftliche Engagement noch einmal ganz besonders anerkannt und verbindlich festgeschrieben worden. „Diese Anerkennung und Sicherung der Mitsprache motiviert die Seniorenvertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene sich kritisch und konstruktiv insbesondere in die Entwicklung der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern einzubringen“, sagte Drese.

„Der Landesseniorenbeirat gibt nicht nur Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzen und Verordnungen ab, sondern fördert die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so die Ministerin. Zudem beteilige er sich aktiv an einer Vielzahl von Arbeitsgruppen und Fachausschüssen der Landesregierung und anderer Organisationen, Verbände und Vereine. Als Beispiele benannte Drese die Mitarbeit im Landespflegeausschuss, beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, in der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und aktuell als Gründungsmitglied des Anti-Diskriminierungsverbandes.

Die Ministerin ging in ihrer Rede auf zwei landespolitische Themen ein, die für Seniorinnen und Senioren eine besonders hohe Bedeutung haben. „Mit der Einrichtung eines ‚Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter‘ wollen wir die Vereinsamung als unterschätztes gesellschaftliches Phänomen stärker beleuchten, Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten sowie den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen“, verdeutlichte Drese.

Als weiteres wichtiges Thema stellte Drese die Entwicklung einer landesweite Engagement-Strategie heraus. „Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Gewinnung neuer Engagierter, die Verbesserung des Miteinanders zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort sowie die gemeinsame Gestaltung einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft, an der jeder Mensch teilhaben kann, möchten wir in MV das bürgerschaftliche Engagement stärken und Antworten auf veränderte Motive zur Aufnahme eines Ehrenamtes geben“, sagte die Ministerin.

„Unser Land steht vor großen Herausforderungen. Neue Wege müssen beschritten werden. Ich möchte Sie bitten und herzlich einladen, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten: sei es mit Vorschlägen in den Seniorenbeiräten vor Ort oder dem Landesseniorenbeirat. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um gute Lösungen für Ältere in unserem schönen Bundesland zu finden. Ich bin fest überzeugt: ein gutes Leben im Alter ist nicht zuletzt Ergebnis solch breiter Beteiligung“, betonte Drese in Banzkow.

Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Dachorganisation der acht Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte und versteht sich als ein Forum der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- und verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral.

In Mecklenburg-Vorpommern sind gut 586.000 Menschen 60 Jahre oder älter. Das entspricht etwa 36 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes. Davon sind rund 149.000 im Alter von 60 bis 64 Jahren, 239.000 im Alter von 65 bis 74 Jahren und gut 198.000 im Alter ab 75 Jahren (Stand 31.12.2023/ Quelle: Statistisches Jahrbuch M-V 2024).

Stralsund blüht auf

Grüne Bushaltestellen für die Stadt / Stralsund und die Firma Ströer setzen mit begrünten Bushaltestellen ein Zeichen für nachhaltige Stadtgestaltung

Stralsund – Seit 2022 wurden neun Wartehallen mit bepflanzten Dächern neu errichtet, die damit insgesamt 63 Quadratmeter begrünen. Den Anfang machte die Haltestelle am Tribseer Damm, in der Nähe des Jobcenters. Diese war gleichzeitig die erste begrünte Bushaltestelle in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nun sind acht weitere dazu gekommen, wovon vier im September fertiggestellt wurden. Das neueste Wartehäuschen befindet sich beim Werftkreisel.

Bushaltestellen mit Begrünung

Tribseer Wiesen am Spielplatz
Kreuzung Tribseer Damm / Carl-Heydemann-Ring
Tribseer Damm // HS Agentur für Arbeit stadteinwärts
Hochschulallee // HS Hochschulallee stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Knieper Nord stadteinwärts
Heinrich-Heine-Ring // HS Heinrich-von-Stephan-Straße stadtauswärts
Grünhufer Bogen // HS Hansedom stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Voigdehäger Weg stadtauswärts
Greifswalder Chaussee // HS Werftkreisel

Die modernen und klimafreundlichen Haltestellen tragen zu einer besseren Luftqualität bei, indem sie die Luft im Stadtverkehr filtern und damit die Feinstaubbelastung reduzieren. Die etwa sieben Quadratmeter großen Dächer sind mit sogenannten „extensiven Sedumpflanzen“ begrünt und bieten neuen Lebensraum für Insekten.

Die pflegeleichten und insektenfreundlichen Sedumpflanzen sind sehr robust und präsentieren sich als ideale Dachbegrünung, da sie nur wenig Regenwasser und Nährstoffe benötigen.

Die Kosten für die begrünten Bushaltestellen trägt Ströer.