Geringere Einnahmeerwartungen / Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern.“
Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat in seiner Herbst-Steuerschätzung erneut geringere Steuereinnahmen prognostiziert. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2024 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden im Schätzzeitraum 2024 bis 2028 um insgesamt 58 Milliarden Euro.
Hauptursachen für die Rückgänge sind die schwächere wirtschaftliche Entwicklung im Jahresverlauf sowie neue Rechtsänderungen, wie beispielsweise die Umsetzung von Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Kapitalertragsteuer von ausländischen Investmentfonds. Die wirtschaftlichen Aussichten ab 2025 sind nach der aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung etwas besser als noch im Frühjahr angenommen.
Für Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem aktuellen regionalisierten Schätzergebnis zusätzlich zu den gesamtstaatlichen Effekten erstmals die Auswirkungen des Zensus 2022 sichtbar. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet mit rd. 3,5 Prozent gemeinsam mit Berlin und Hamburg den deutschlandweit größten relativen Einwohnerrückgang, dieser fällt rund 1,85 Prozentpunkte höher aus als im deutschlandweiten Durchschnitt.
Da die Einwohnerzahl die maßgebende Bezugsgröße im bundesstaatlichen Finanzausgleich darstellt, führt der überdurchschnittliche Einwohnerrückgang zu hohen Einnahmeverlusten.
Für den Landeshaushalt werden insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 242 Millionen Euro für das Jahr 2024 sowie 563 Millionen Euro für das Jahr 2025 gegenüber den geplanten Steuereinnahmen erwartet. Gegenüber den bisherigen Einnahmeerwartungen kommt damit ein zusätzliches Defizit in Höhe von 29 Millionen Euro auf Mecklenburg-Vorpommern zu.
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die schlechteren Einnahmeerwartungen stellen uns vor erhebliche Herausforderungen. Es wird schwieriger, unsere erfolgreiche Finanzpolitik aus Sparen, Schuldenabbau und zugleich hohen Investitionen wie bisher fortzusetzen. Angesichts dieser Entwicklungen wird die Landesregierung ihren Weg der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus jedoch entschlossen weitergehen.
Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Um auf die veränderte finanzielle Lage reagieren zu können, prüft das Finanzministerium derzeit die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für 2025.“
Während die Einnahmeprognosen für das Land sinken, entwickeln sich die prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, im Vergleich stabiler. So wird nach dem aktuellen Schätzergebnis für das Jahr 2024 eine Verbesserung der kommunalen Steuereinnahmen um 67 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die positiven Effekte werden sich aber in den Folgejahren abschwächen.
Das niedrigere Einnahmeniveau des Landes wird deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ab 2025 haben. Das Land wird die Kommunen hierüber nach endgültiger Klärung von Abrechnungseffekten im bundesstaatlichen Finanzausgleich zeitnah informieren.