Queeres Leben in M-V?

Drese, Witt und Veuve Noir in neuer Podcastfolge

Schwerin – -Zwischen Selbstbestimmungsgesetz auf Bundesebene, Regenbogenflaggenverbot in Neubrandenburg und dem ersten Christopher Street Day in Wismar – wie steht es um das queere Leben in Mecklenburg-Vorpommern? Das ist das Thema der neuen Folge des Ministeriumspodcasts „Die Drese“. Neben Sozialministerin Stefanie Drese kommen dabei Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt und Drag Queen Veuve Noir zu Wort. Die Podcast-Folge erscheint am kommenden Sonntag (03. November).

„Mecklenburg-Vorpommern soll ein offenes und vielfältiges Bundesland sein, in dem jeder Mensch frei leben und lieben kann. Dafür setzen wir uns als Landesregierung mit Nachdruck ein“, erklärte Sozialministerin Drese im Vorfeld der Veröffentlichung. In der neuen Episode berichtet sie von politisch erwirkten Fortschritten, darunter der Landesaktionsplan Vielfalt, dessen Begleitgremium und dem neuen Beratungsangebot für Trans, Inter- und non-binäre Menschen.

Die Ministerin wirft aber auch einen Blick nach Berlin. „Das seit dem 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit, Akzeptanz und Gleichberechtigung“, so Drese. Das nächste Ziel ist die Ergänzung im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen“, erklärte sie.

Das dieser Schutz noch nicht vollständig erreicht sei, zeigten aus Sicht der Ministerin zuletzt zunehmende Fälle von Diskriminierungen, Hass und Hetze. Queere Symbole wurden wiederholt beschädigt, Treffpunkte der Community angegriffen, Regenbogenflaggen gestohlen oder wie in Neubrandenburg an öffentlichen Gebäuden verboten.

In der mittlerweile 21. Folge des Podcasts äußert sich deshalb auch Oberbürgermeister Silvio Witt, der nach dieser Entscheidung der Neubrandenburger Stadtvertretung seinen Rücktritt im kommenden Jahr bekannt gegeben hatte. Er spricht über die Hintergründe und seinen Entschluss.

Wie Bildungsangebote dazu beitragen können, Stigmata und Vorurteile weiter abzubauen, erläutert unterdessen Veuve Noir. Die Drag Queen ist die offizielle Botschafterin der Olivia Jones Familie und das Gesicht der Initiative „Olivia macht Schule“. Gemeinsam mit der Sozialministerin hatte sie auch anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit geworben.

Die neue Folge „Ein Kessel Buntes – Queeres Leben in MV“ steht ab dem 03. November 2024, 10 Uhr, auf allen gängigen Plattformen zum Download bereit. Wie gewohnt können Zuhörerinnen und Zuhörer zudem Themenvorschläge oder Fragen für die kommenden Episoden einreichen. Entsprechende Nachrichten können per Mail an podcast@sm.mv-regierung.de gerichtet werden.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.

E-Rechnungspflicht kommt ab 2025

Unternehmen erhalten Übergangsfrist bis 2027

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (sog. B2B-Umsätze). Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, ist jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher (sog. B2C-Umsätze) auch weiterhin keine Pflicht für die Erteilung einer E-Rechnung.

Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin Rechnungen in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro. Damit wird den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Systeme und Prozesse auf die E-Rechnung umzustellen.

„Uns ist bewusst, dass die Einführung der E-Rechnung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung darstellt. Das Land hilft und gibt kleineren Unternehmen lange Zeit zur Umsetzung. Für alle anderen ist die gute Nachricht, dass in den kommenden zwei Jahren weiterhin herkömmliche Rechnungsformate verwendet werden können. Dies ermöglicht es den Unternehmen, den Wechsel schrittweise zu vollziehen und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

„Ich empfehle allen Unternehmen, sich mit der Umstellung zu befassen und keine Zeit zu verlieren. Es sollten alle Angebote, vor allem die praxisnahen, von den verschiedensten Anbietern genutzt werden. Oft ist es doch dann einfacher als gedacht“, sagt Birger Birkholz, Geschäftsführer des Unternehmerverbands Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.

Neben der Übergangsfrist gibt es auch langfristig Ausnahmen für bestimmte Rechnungsarten. So können Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und voraussichtlich Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG von der E-Rechnungspflicht ausgenommen werden. Diese Regelungen sollen vor allem kleinere Unternehmen als Rechnungsaussteller entlasten, die weiterhin die Wahl haben, wie sie ihre Rechnungen ausstellen.

Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 muss der Rechnungsempfänger im Geschäftsbereich sicherstellen, dass er E-Rechnungen empfangen kann, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt.

Das Finanzministerium und der Unternehmerverband Rostock stehen in einem engen Austausch, um die Umstellung für die Unternehmen so praktikabel wie möglich zu gestalten. „Wir nehmen die Sorgen gerade kleinerer Betriebe ernst und arbeiten gemeinsam an Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind“, so Dr. Geue. Herr Birkholz ergänzt: „Durch diesen Austausch schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungspflicht.“