Für Belebung in der Baubranche 2025

Förderung kleiner Bauprojekte möglich

Schwerin – In Ergänzung des Programmaufrufs für die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme 2025 fordert das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen auf, bis Ende November Förderanträge für kleinere kurzfristige Maßnahmen einzureichen. Förderfähig sind Projekte des Straßen-, Tief- und Landschaftsbaus, die der Klimawende und der Mobilitätswende Rechnung tragen.

„Laut Bauverband werden im Tief- und Straßenbau sowie im Hochbau 2025 stärkere Einbrüche des Auftragsvolumens als in diesem Jahr erwartet. Deshalb wollen wir etwas zur Belebung in der regionalen Baubranche tun, denn gerade in den städtebaulichen Sanierungs- und Fördergebieten gehen die Aufträge meist an mittelständische inhabergeführte Bauunternehmen vor Ort“, so Bauminister Christian Pegel.

Damit die Anträge schnell und unbürokratisch beschieden werden können, solle das Gesamtvolumen der jeweiligen kurzfristigen Baumaßnahmen maximal 50.000 Euro betragen.

„Wir werden für die genannten Maßnahmen einen Großteil der ersten Kassenrate 2025 der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme einsetzen. Somit haben wir voraussichtlich 770.000 Euro zur Verfügung, zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil, der in der Städtebauförderung ein Drittel der Gesamtkosten ausmacht, 1,1 Millionen Euro. Das würde für mindestens 23 kurzfristige Vorhaben reichen“, so Pegel.

Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzhilfen sind abhängig von der Verwaltungsvereinbarung und dem Zuteilungsschreiben des Bundes.

Die Anträge für die separierten Mittel sollen bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie auf der ergänzenden Seite zum Programmaufruf 2025.