Deutschlandticket: Preis für Azubis und Senioren

Meyer: „Jedes Ticket wird auch weiterhin mit 20 Euro vom Land unterstützt“

Schwerin – Auch im kommenden Jahr unterstützt das Land Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern mit vergünstigten Deutschland-Tickets. „Wir halten trotz der komplizierten Haushaltslage an der Unterstützung von 20 Euro pro Ticket fest. Die reduzierten Tickets sind ein Erfolgsmodell und das muss es auch bleiben.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung gesagt. Der Preis der rabattierten Tickets für Auszubildende und Senioren steigt damit von derzeit 29 Euro zum 01. Januar 2025 auf 38 Euro.

Reinhard Meyer: „38 Euro, das ist ein Kompromiss zwischen den Zwängen aus einer schwierigen Haushaltslage und dem dringenden Wunsch, die reduzierten Tickets auch weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können und unsere Azubis und Senioren konkret zu unterstützen. Eine Mehrbelastung von 9 Euro pro Monat geht für viele an die Schmerzgrenze, ist aber in der Gesamtbewertung und mit Blick auf die gestiegenen Kosten im Öffentlichen Nahverkehr ein vertretbarer Schritt. Die Unterstützung durch das Land von 20 Euro pro Ticket bleibt – das ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit.“

Vor diesem Hintergrund betonte der Minister erneut den politischen Willen, den Preis für das Deutschland-Ticket stabil zu halten. „Mit Blick auf unsere Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, brauchen wir zwei Dinge: Ein verbessertes Angebot und verlässliche Preise.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Mit 38 Euro pro Monat bleiben die Deutschlandtickets für Senioren und Seniorinnen und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern preislich sehr attraktiv. Mit der Gültigkeit im Rufbus MV und Regiobus MV sowie im gesamten Nahverkehr deutschlandweit bleiben die Ticketangebote ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätoffensive des Landes.“

Vorangegangen war eine Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 23. September, wonach der Preis des Deutschlandtickets mit dem Jahreswechsel von derzeit 49 auf 58 Euro angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hatte dieser Entscheidung als einem von zwei Ländern nicht zugestimmt.

Die rabattierten Deutschland-Tickets wurden zuletzt monatlich von insgesamt rund 50.000 Auszubildenden und Rentnerinnen und Rentnern in Mecklenburg-Vorpommern genutzt.

M-V bildet Moorspezialisten aus

Schwerin – Um dem Mangel an Fachkräften – auch im Klimabereich – zu begegnen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Ostseestiftung und der Universität Greifswald ein spezielles Ausbildungsprogramm für Moorspezialist:innen entwickelt. Das Programm wird über ein Institut angeboten, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert werden soll. Künftig sollen dort bis 2032 ca. 80 Moorspezialist:innen ausgebildet werden.

„Personelle Engpässe bei Vorhabenträgern, Behörden und Flächennutzer bremsen vielerorts die Umsetzung von Projekten zum Moor-Klimaschutz. Hinzu kommt, dass für die Moor-Klimaschutzprojekte, wie die Wiedervernässung von Mooren besondere Fachkenntnisse zum Wasserhaushalt, im Boden- und Naturschutz und nicht zuletzt im Wasserrecht erforderlich sind, um Projekte sachgerecht und zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den moorreichsten Bundesländern und verfügt über sehr viel Fachwissen. Davon sollen auch andere Bundesländer profitieren. Ziel ist auch, die Kursteilnehmenden organisationsübergreifend zu vernetzen. Das ist wichtig, um in Sachen Moorklimaschutz bundesweit gemeinsam weiterzukommen“, unterstrich Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes.

Das Programm wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe M-V inhaltlich und organisatorisch betreut. Der theoretische Teil der Ausbildung wird von der Universität Greifswald mit der Professur Moorkunde vorgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzstellen, wie den wasser- und Boden-Verbänden, Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros usw. Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit einem speziellen Zertifikat. Wichtige Partner bei der Umsetzung ist die Ostseestiftung für die Evaluation.

Innerhalb des Qualifizierungs- und Praxisprogramms werden in mehreren Durchgängen jährlich ca. 20 bis 25 Absolvent*innen von Hochschulen und Universitäten zu Moorspezialist*innen qualifiziert. Damit werden 2030 voraussichtlich über 80 zusätzliche Spezialist*innen zur Verfügung stehen.

Als Einsatzstellen tragen die Beteiligten am Moor-Klimaschutz eine große Verantwortung im Projekt. Sie begleiten die Teilnehmenden, dort werden sie in praktische Aufgaben zur Moorrevitalisierung einbezogen. Das Tutoring umfasst die Fachlichkeit, die Anleitung und die kooperative Integration junger Mitarbeiter*innen. Es sind reguläre Einsatzstellenwechsel vorgesehen. „Die Stärke des Programms ist die Ausbildung eines außergewöhnlichen Netzwerkes der Teilnehmenden und der Einsatzstellen. Über eine verbesserte Kultur der Zusammenarbeit und bessere Kommunikation sollen konstruktive Entscheidungen wirksamer umgesetzt werden können. Online-Portale unterstützen diese Aufgaben“, betonte LUNG-Direktorin Ute Hennings.

Die Laufzeit des Modellvorhabens ist bis zum Jahr 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus Mitteln des Bundes über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und zu 10 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einsatzstellen beteiligen sich insgesamt bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 34 Millionen Euro.

Alle Teilnehmenden werden für die Ausbildungszeit beim LUNG eingestellt. Das Projekt soll zum Frühjahrsemester 2025 beginnen und die Ausschreibung der Plätze für die Teilnehmenden erfolgt voraussichtlich noch im November 2024.

Tourismus: Mehr Gäste und Übernachtungen

Meyer: „Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau“

Schwerin – Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit Blick auf Informationen des Statistischen Bundesamtes zu den Gäste- und Übernachtungszahlen im August 2024 gesagt. Demnach sind im August rund 5,7 Millionen Gäste nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist das eine Steigerung um 4,2 Prozent. Auch die Zahl der Übernachtungen war im August diesen Jahres mit 23,9 Millionen höher als im August 2023 (+1,6 Prozent).

„Trotz des verregneten Sommerstarts zeigen die aktuellen Zahlen, dass das Tourismusland MV auf einem guten Weg und auch in der Nebensaison sehr attraktiv ist. Es besteht sogar die Chance, dass 2024 ein neues Rekordjahr für den Tourismus in MV werden könnte. Gerade abseits der Hauptsaison gäbe es aber weiter Potenzial in der touristischen Entwicklung des Landes“, so Reinhard Meyer. „Das Ziel bleibt ein ganzjährig attraktives Angebot für unsere Gäste – so werden auch die Arbeitsplätze über die Dauer des Jahres gesichert.“ Gerade, um auch in der Nebensaison attraktiv zu sein, brauche es stetige Investitionen und immer neue Angebote, so Meyer. „Der Preis muss zur Leistung passen – da gibt es hier und dort eine Diskrepanz.“

Mit Blick auf die Diskussion über die Strandbewirtschaftung im Herbst, ist Reinhard Meyer zuversichtlich: „Bei bestem Herbstwetter sollte es im kommenden Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, gemütlich im Strandkorb zu sitzen. Es liegen gute Kompromissvorschläge auf dem Tisch, wie man den Schutz vor Herbststürmen gewährleisten und trotzdem dem Wunsch der Gäste gerecht werden kann. Hier braucht es Gespräche und pragmatische Lösungen.“

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Maritime Wirtschaft

Schwesig: Die maritime Wirtschaft ist wichtig für ganz Deutschland

Berlin – Unter dem Motto „Maritime Horizonte“ hat sich Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesvertretung in Berlin als maritimer Standort präsentiert. „Die maritime Wirtschaft ist eine der beiden wichtigsten Industriebranchen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie steht für hohe Wertschöpfung und gute, oft tarifgebundene Arbeitsplätze und spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.

Darüber hinaus hat die maritime Wirtschaft hohe wirtschaftliche Bedeutung für ganz Deutschland“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Eröffnungsrede. Deshalb sei im Land gemeinsam mit einem Beirat aus Branchenvertretern ein maritimes Zukunftskonzept erarbeitet worden, das in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

So seien die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen norddeutschen Küstenländern von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland. „Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Und es wird mit einem weiteren Anstieg des Seeverkehrs gerechnet“, erklärte die Ministerpräsidentin. Das Land investiere deshalb in seine Häfen. „Wir wollen sie stärken und weiter ausbauen – als Umschlagplatz, aber auch als Industriestandorte direkt am Wasser“.

Auch der Bund leiste seinen Beitrag. „Gerade heute ist der Ausbau des Seekanals Rostock, des Zugangs zum Rostocker Hafen von der See aus, für den Verkehr freigegeben worden. Das stärkt die Attraktivität des Seehafens Rostock. Es liegt im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, dass wir leistungsfähige Häfen haben.“

Der Schiffbau im Land habe sich neu aufgestellt. „Wenn bei uns an der Küste Schiffe gebaut werden, dann profitieren davon auch die maritimen Zuliefererbetriebe aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Wertschöpfung bei uns im Norden geht Hand in Hand mit Wertschöpfung im Süden“, sagte Schwesig. Wichtige Zukunftsfelder seien die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe und der Bau von Konverterplattformen für die Offshore-Windenergie.

„In den vergangenen fünf Jahren haben wir die Stromleistung in der Offshore-Windenergie fast verdoppelt. Drei weitere Windparks sind in der Ostsee geplant. Offshore-Windkraft aber braucht Bauteile, Wartung und eine Infrastruktur an Land. All das sind Chancen für unsere maritime Industrie“, betonte Schwesig. Ein weiteres wichtiges Zukunftsfeld sei der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

„Insgesamt fließen bei uns über 700 Millionen Euro Investitionen in Projekte zur Herstellung und zum Transport von grünem Wasserstoff. Das Land beteiligt sich mit 168 Millionen Euro daran“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben eine starke, leistungsfähige, zukunftsorientierte maritime Wirtschaft in MV. Und diese maritime Wirtschaft wird in ganz Deutschland gebraucht. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze im ganzen Land“, so die Ministerpräsidentin.