Wirtschaft weiter voranbringen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat beim Wirtschaftsball des Unternehmerverbandes Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin die friedliche Revolution 1989 gewürdigt: „Vor dem Mut der Menschen, die damals gegen das DDR-Regime demonstriert haben, habe ich großen Respekt. Sie haben für uns alle Demokratie und Freiheit erkämpft. Entschlossen und gewaltlos. Ohne sie wären wir alle heute nicht hier. Sie feiern wir heute.“

Mit der friedlichen Revolution war auch der Weg frei für freies Unternehmertum. Die Ministerpräsidentin betonte: „Die Freiheit, wirtschaftlich und beruflich das eigene Ding zu machen, gehört zu den Grundfreiheiten der Demokratie. Ich möchte mich bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern, bei allen Selbstständigen für Ihren Beitrag zum demokratischen und marktwirtschaftlichen Aufbau unseres Landes bedanken. Ihr Einsatz und Ihr Mut haben uns dahin gebracht, wo wir heute stehen.“

Die Ministerpräsidentin ging auf die wirtschaftliche Entwicklung im Land ein: 2023 habe Mecklenburg-Vorpommern ein Bruttoinlandsprodukt von 59 Milliarden Euro erwirtschaftet – fast viermal so viel wie 1991, bilanzierte Schwesig.

„Beim Pro-Kopf-Einkommen haben wir von 45 Prozent des Bundesdurchschnitts auf 86 Prozent aufgeholt. Und nachdem wir 2005 einen Höchstwert von fast 26 Prozent Arbeitslosigkeit hatten, liegt sie heute bei 7,7 Prozent.“ Allerdings könne von gleichwertigen Lebensverhältnissen noch keine Rede sein.

Die Löhne seien bis heute niedriger als im Westen, und immer noch habe kein einziger DAX-Konzern seinen Sitz in den ostdeutschen Bundesländern. Schwesigs Bilanz: „Nach 35 Jahren können wir stolz sein auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Aber es gibt weiterhin Benachteiligungen, mit denen wir uns nicht abfinden können.“

Für die Landesregierung sei es die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft weiter voranzubringen, Arbeitsplätze mit guten Löhnen zu schaffen und zu sichern. Schwesig: „Dafür setzen wir einiges in Gang. Mecklenburg-Vorpommern war 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland.

Das liegt auch daran, dass wir mit 17 Prozent das Bundesland mit der höchsten Investitionsquote im aktuellen Landeshaushalt sind. Wir investieren in die Infrastruktur, in die Digitalisierung, in erneuerbare Energien und Wasserstoff.“ Ausdrücklich dankte die Ministerpräsidentin den Wirtschaftsverbänden: „Die positive Entwicklung unserer Wirtschaft ist auch das Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft.“

Sich selbstständig zu machen und das eigene Unternehmen zu gründen, sei mutig und riskant. „Dabei ist das freie Unternehmertum ein Grundrecht in unserer Demokratie und eine tragende Säule unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands. Ich wünsche mir, dass sich immer wieder Menschen für eine Unternehmensgründung in MV begeistern lassen“, betonte Schwesig.

Kommunale Wärmeplanung in MV gestartet

Schwerin – Die Wärmeplanungen für jede Stadt und jede Gemeinde, die mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgesehenen sind, werden mit den Vorbereitungen für eine Landesverordnung, die die nähere Ausgestaltung der Umsetzung dieser Planungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern regelt, konkreter. Landesbauminister Christian Pegel kündigte die erforderlichen Anhörungen vor Erlass einer solchen Verordnung im letzten Quartal 2024 an und zeigte sich zuversichtlich, dass diese Anfang 2025 in Kraft treten werde.

Parallel strebe die Landesregierung eine Änderung der Kommunalverfassung an, mit der ermöglicht werden soll, dass die Umsetzung dieses Planungsprozesses der Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen werden kann. Das Kabinett hat eine solche Gesetzesinitiative beschlossen und will diese in die kommende Landtagssitzung einbringen.

Oberste Prämisse für die angestrebte Landesverordnung sei, die Wärmeplanung vor allem für die kleinen und kleinsten Gemeinden zu vereinfachen, soweit es das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zulasse, erläuterte Pegel die Zielstellung. „In vielen Ämtern und ihren kleinen und kleinsten Gemeinden könnten wir nicht erklären, weshalb Prüfschritte für die Nutzung der Abwärme großer Industrieanlagen oder die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes umständlich und kostenintensiv geprüft werden müssen“, ist der Minister überzeugt und ergänzt:

„Deshalb wird im Sinne eines schlanken Wärmeplanungsprozesses die künftige Landesverordnung zur Wärmeplanung sämtliche Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung anbietet – wichtig ist dabei, dass vor Ort entschieden wird, welche Wärmeversorgung in Zukunft ausgewählt werden soll.“

Die Verordnung solle aber noch weitergehende Vereinfachungen enthalten: So werde geprüft, ob bei erkennbar nicht naheliegenden Prüfschritten mit Regelvermutungen bei besonders dünner Besiedlung gearbeitet werden könne. Damit solle der Begründungsaufwand, weshalb beispielsweise Fernwärmeanlagen aufgrund der dünnen Besiedlung nicht wirtschaftlich errichtet werden könnten, reduziert werden.

Mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung für die anstehende Landtagssitzung soll konkret geregelt werden, dass die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen wird. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung.

Viele amtsangehörige Gemeinden wären schlicht überfordert, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, zumal eine Wärmeplanung, die eine effektive und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen soll, die Berücksichtigung gemeindeübergreifender Infrastrukturen erfordert. Deswegen haben wir uns für eine Pflicht zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Ämter mit ihren professionellen Verwaltungen entschieden“, erklärt Kommunalminister Christian Pegel.

Ziel seien einheitliche Wärmepläne für das jeweilige gesamte Amtsgebiet. Gerade für kleine und kleinste Gemeinden bringe diese Regelung eine enorme Erleichterung. Damit sollen die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes auf die Bedürfnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland angepasst werden. Obwohl der Nordosten bereits über zahlreiche Fernwärmenetze verfügt, ist deren Ausbau gerade in dünn besiedelten Regionen oft nicht sinnvoll. Daher müsse vor Ort über die Wärmplanung entschieden werden.

Grundlage für die geplante Rechtsverordnung und die geplante Gesetzesänderung zur Zuständigkeit der Ämter neben den Städten im Land sei ein intensiver und von Vertrauen geprägter Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden gewesen, so Pegel. Diese frühe Einbindung hätte wichtige Praxisimpulse in die Diskussion eingebracht.