Drese betont hohe Bedeutung von HPV-Impfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert an Eltern und Jugendliche sich mit einer Impfung gegen das humane Papillomvirus (HPV) zu beschäftigen. „Die HPV-Impfung ist einzigartig, da sie Krebs verhindert. Deshalb ist ihr Nutzen besonders hoch, sofern die Impfung frühzeitig durchgeführt wird“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Eine HPV-Impfung schützt mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit vor verschiedenen Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs, Peniskarzinom, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich, verdeutlichte die Ministerin. Die HPV-Impfung wird vor diesem Hintergrund von der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowohl für Mädchen und Jungen empfohlen.

„Da Gebärmutterhalskrebs zu den häufigsten Tumorerkrankungen bei Frauen gehört, ist eine frühzeitige Impfung von Mädchen besonders wichtig und effektiv“, betonte Drese. Die Impfung sollte idealerweise im Alter von 9-14 Jahren in zwei Dosen, spätestens jedoch bis spätestens zum 17. Lebensjahr und vor den ersten Sexualkontakten erfolgen.

Aber auch für Jungen werde die Impfung seit 2018 aus gutem Grund empfohlen, so Drese. Denn sie schütze vor sieben sogenannten Hochrisiko-HPV, von denen auch junge Männer betroffen sind. Hinzu komme, je mehr Kinder und Jugendliche geimpft werden, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr für sich selbst und auch für andere, betonte die Ministerin.

Drese reagierte mit ihrem HPV-Impfappell auf zurückgehende Impfraten in der Corona-Zeit. So hat jüngst die BARMER auf Basis einer Auswertung von Versichertendaten der Kasse vermeldet, dass die Rate der jährlich Geimpften bundesweit zum Ende der Corona-Pandemie hin massiv eingebrochen sei.

„Wir müssen deshalb mit Information und Aufklärung die Bedeutung der HPV-Impfung hervorheben, um aus dieser Momentaufnahme keinen Trend werden zu lassen“, sagte Drese. Als Vorsitzland der Nationalen Impfkommission in diesem Jahr habe Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die HPV-Impfung zu einem Schwerpunktthema gemacht. Beide Länder haben bundesweit die höchsten HPV-Impfquoten bei Mädchen und Jungen.

„Vom formulierten Ziel der Weltgesundheitsorganisation, in der EU bis 2030 eine HPV-Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen und eine deutliche Steigerung bei den 15-jährigen Jungen zu erreichen, sind aber auch wir noch ein Stück entfernt“, sagte Drese. „Eine Impfung, die vor schweren Krankheiten schützt und die gleichzeitig sehr sicher und gut verträglich ist, sollte im Interesse aller Eltern von Kindern zwischen 9 und 14 Jahren liegen.“

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Jüdisches Leben schützen und fördern

Schwerin – Die Fraktionen von SPD, CDU, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben heute einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Konkret soll der Artikel 18a der Landesfassung ergänzt werden.

Bisher erklärt Absatz 2 des Artikels Handlungen, die darauf gerichtet sind, „rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“ für verfassungswidrig. Künftig soll in diesem Absatz auch „nationalsozialistisches, antisemitisches“ Gedankengut ausdrücklich genannt und für verfassungswidrig erklärt werden. Weiter soll es dort künftig heißen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte in der Debatte die gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen ausdrücklich. „Unsere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens ist eine doppelte: Wir bekennen uns zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen im Nationalsozialismus und zur Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute unter uns leben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund. Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land“, sagte Schwesig.

Die Landesregierung habe in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschlossen.  „Wir wollen die jüdischen Gemeindezentren in Rostock und Schwerin nach dem Anschlag der Hamas in Israel im vergangenen Jahr besser schützen. Wir wollen den Informationsaustausch verbessern, um antisemitische Vorfälle und Straftaten besser zu erfassen. Wir wollen das Bewusstsein für Antisemitismus in der Lehrerausbildung stärken. Und wir wollen auch mit dem Landesaktionsplan dazu beitragen, jüdisches Leben in MV zu unterstützen und sichtbarer zu machen“, so Schwesig.

Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.

Regionale Handelsplattform GOMEVO endet

Schwerin – Das Projekt der landesweiten Online-Plattform „GOMEVO“ für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Bausteinen GOMEVO Guide und GOMEVO Shop läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Das Projekt war im Frühjahr 2020 als Unterstützung für den durch die pandemiebedingten Schließungen erheblich betroffenen Einzelhandel entstanden und nach Ende der Pandemie deutlich erweitert und umgebaut worden. Das Projektende nach vier Jahren liege in der weiterhin nicht erreichten eigenwirtschaftlichen Perspektive des Projektes für die Zukunft, so das Innen- und Digitalisierungsministerium.

Die Erlebnis- und Handelsplattform Mecklenburg-Vorpommerns wurde zu Beginn der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, um insbesondere Unternehmen des Landes aus Handel, Gastronomie, Erlebniswelt und Hotellerie die Möglichkeit zu bieten, ihre Angebote trotz pandemiebedingten Schließungen sichtbar sowie ihre Produkte auf einer regionalen Internetseite erwerbbar zu machen. Der Fokus der nach der Pandemie weiterentwickelten „GOMEVO“-Plattform lag neben der Möglichkeit, eine bessere digitale Sichtbarkeit zu verwirklichen, vor allem in einem leichten und kostenlosen Einstieg, sich online zu präsentieren und sich mit dem Online-Handel vertraut zu machen.
Die Gründe für das Auslaufen des Projektes seien betriebswirtschaftlicher Natur. Die Landesregierung und der Landtag hatten die „GOMEVO“-Plattform mit dem Landeshaushalt 2024 noch einmal finanziell unterstützt. Damit verbunden war die Erwartung, dass es den beteiligten Akteuren gelänge, zumindest eine Kostendeckung zu erreichen und sich in den kommenden Jahren ohne Zuschüsse eigenwirtschaftlich weiterzuentwickeln. Eine Bilanz nach der Sommerpause habe gezeigt, dass dies zum Jahresende nicht erreicht werde und auch perspektivisch ein Erreichen dieses wichtigen Zwischenziels nicht absehbar sei, so das Innen- und Digitalisierungsministerium.

Händlerinnen und Händler sowie Kundinnen und Kunden, die sich für die Plattform entschieden hatten, wurden mit einem Schreiben über den Zeitplan informiert. So werde der aktive Betrieb und damit die Möglichkeit Bestellungen auszulösen bis zum 30. November 2024 aufrechterhalten. Der Zugang zum jeweiligen Shop wird bis zum 31. Dezember 2024 bereitgestellt. Neue Bestellungen werden ab dem 1. Dezember 2024 über die Plattform nicht mehr möglich sein. Die bereits online aktiven Händlerinnen und Händlern können ihre Online-Aktivitäten allerdings auf ihren eigenen Vertriebskanälen fortsetzen.

OZ-Existenzgründerpreis

Meyer: Ideenreichtum und Mut sind entscheidende Triebkräfte für Wirtschaftswachstum

Rostock – Am Dienstag hat die Ostsee-Zeitung in Rostock den Existenzgründerpreis vergeben. „Ideenreichtum und Mut von Gründerinnen und Gründern sind entscheidende Triebkräfte für unser Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Neue und erfolgreiche Geschäftsmodelle schaffen auch neue Arbeitsplätze, das ist besonders jetzt in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten besonders wertvoll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort. Schirmherrin des OZ-Existenzgründerpreises ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Gründungsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit rückläufig. Faktoren wie Sicherheitsbedürfnisse, Bürokratie, steigende Energiekosten und fehlende Fachkräfte beeinflussen das Gründungsgeschehen bundesweit.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat in Rostock auf die vielseitigen Fördermöglichkeiten für das Gründungsgeschehen im Land aufmerksam gemacht. Neben verschiedenen Förderinstrumenten und finanziellen Beteiligungen für Unternehmensgründungen stehen viele weitere Angebote zur Verfügung. Beispielsweise fördert der „Ideenwettbewerb Inspired“ innovative Ideen von Teams an Hochschulen, um die Überführung der Ideen in Gründungen zu ermöglichen.

Das Gründerportal für MV „gruender-mv.de“ stellt Gründungsinteressierten umfassende Informationen zur Verfügung und sensibilisiert für Fragen der Unternehmensgründung. Mit dem Projekt „beyond peers“ fördert das Land zudem Initiativen, die Frauen in der Wirtschaft stärker vernetzen und gezielt bei Unternehmensgründungen unterstützen.

Einen besonderen Fokus legt das Land zudem auf die Unternehmensnachfolge. Die gemeinsam mit der Bürgschaftsbank und den Wirtschaftskammern initiierte Nachfolgezentrale unterstützt mit ihrem Nachfolgeportal Unternehmensübergaben, um vorhandene Strukturen und Potenziale zu erhalten.

 Die Ostsee-Zeitung verleiht den Existenzgründerpreis 2024 zum 22. Mal. Der Preis dient dazu, das Engagement junger und vielversprechender Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zu würdigen und weitere Gründungsinteressierte zu motivieren. Teilnehmen konnten junge Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre am Markt existieren. Sonderpreise gibt es in den Kategorien „Zukunft“ und „Digitales“, die mit einem Preisgeld von jeweils 4.000 Euro ausgelobt werden. Insgesamt hatten sich 26 Unternehmen um die Auszeichnung beworben.