E-Examen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Zurzeit schaffen wir die Voraussetzungen. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren.“

Schwerin – „Für die Zukunft unserer Justiz und Verwaltung ist die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, Transparenz und Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitenden moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 der insgesamt rund 2.150 Arbeitsplätze aller Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sein.

Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeitet bereits jetzt mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg die gesetzliche Frist der vollständigen Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ein Dank an alle Mitarbeitenden, die den Transformationsprozess so positiv und aufgeschlossen begleiten”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD “Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – Für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“.

„Die juristische Praxis ist heute mehr denn je von der Digitalisierung geprägt. Das muss sich auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Deshalb arbeiten auch unsere Rechtsreferendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft mit Dienstlaptops. Sie lernen den Umgang mit der E-Akte. Sie nutzen das Onlinelernprogramm ELAN-Ref, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient.

Es bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Lerninhalte flexibel zu wiederholen und zu vertiefen. Darüber hinaus können sie Übungsklausuren im Examensklausurenkurs herunterladen, was ihnen eine praxisnahe Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung ermöglicht. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online für rechtliche Informationen und Kommentare ist mittlerweile selbstverständlich. Einige Lernveranstaltungen werden heute auch in Form von Videokonferenzen angeboten”, so Ministerin Bernhardt.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall das E-Examen. Mit der gesetzlichen Grundlage des § 5d Abs. 6 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes haben wir den ersten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Bislang war in unserem Landesrecht nur die schriftliche Erbringung der Aufsichtsarbeiten vorgesehen.

Doch mit der Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz JAPO M-V, im September 2024 sind wir bereits den ersten Schritt zum digitalisierten Examen gegangen. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen, um juristischen Nachwuchs zu erhalten, müssen wir auch das Examen digitalisieren. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich bereits deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden.

Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen entweder bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Wir sind unter Hochdruck dabei und wollen das E-Examen in den nächsten Jahren anbieten“, so Justizministerin Bernhardt im Landtag.

„Im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Ausbildung im eigenen Bundesland für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen.

Die Einführung des E-Examens ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch weiterhin als attraktiver Standort für juristische Talente wahrgenommen zu werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Gewalt und Hass auf queere Menschen

Schwerin – Der Landtag hat heute in seiner Sitzung einen interfraktionellen Antrag zum Schutz queerer Menschen und zur Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung beschlossen. Hintergrund waren mehrere queerfeindliche Vorfälle in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen.

„Viel zu oft hören Menschen von Gewalt und Hass auf queere Menschen und denken fälschlicherweise, dass sie als heterosexuelle Person hiervon nicht betroffen sind. Diese Taten sind im Kern aber Angriffe auf Werte, die unser Selbstverständnis als Land, unsere Demokratie und freiheitlichen Werte in Frage stellen und die Säge an diese Grundpfeiler setzen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

„Deshalb ist der Einsatz für das Recht auf Selbstbestimmung so wichtig und geht uns alle an“, so Drese. „Ich bin ausgesprochen froh und dankbar darüber, dass es gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag ins Plenum einzubringen. Dieses Signal ist genau jetzt wichtig, diese Solidarität brauchen genau jetzt die betroffenen Menschen.“

Kein Mensch dürfe aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Und niemand dürfe Angst vor Anfeindungen oder sogar körperliche Übergriffe haben. „Dass wir dieses Ziel noch nicht erreicht haben, dass die Lebensrealität der queeren Community derzeit anders aussieht, das zeigen Vorfälle in Neubrandenburg, Wismar und Rostock“, betonte Drese.

Als konkrete Maßnahmen benannte die Ministerin die Sensibilisierung, Aufklärung und Fortbildung für queere Themen sowie die bevorstehende Einrichtung einer Beratungsstelle für queere Menschen. Auch für die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität setze sich die Landesregierung ein. „Wir unterstützen die von Berlin initiierte Bundesratsinitiative“, so Drese.

Als großen queer-politischen Rahmen für die kommenden Jahre bezeichnete Drese den fortgeschriebenen Landesaktionsplan „In Vielfalt vereint“. Er umfasse rund 80 Maßnahmen aus 26 Themenbereichen zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ*-Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ein bereits eingerichtetes Begleitgremium wird dabei die Erfolgskontrolle übernehmen, um auf Veränderungen oder neue Diskurse jederzeit reagieren zu können, verdeutlichte die Ministerin.

„Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Hass und Hetze keinen Raum zu bieten. Lassen sie uns gemeinsam dafür entschlossen eintreten, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land ist und bleibt, in dem Vielfalt und Toleranz gelebt werden“, appellierte Drese im Landtag abschließend an Politik und Gesellschaft.

Zuwendungsbescheid für Straßenbau übergeben

Verbindungsstraße Stolpe an der Peene – Medow

Schwerin – „Diese Straße stammt noch aus der Mitte der 1980er Jahre – jetzt ist es höchste Zeit, dass die damals verlegten Platten wegkommen und die Verbindung von Stolpe an der Peene nach Medow von Grund auf saniert wird.

Das Land investiert hier rund eine Million Euro und leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine moderne Infrastruktur vor Ort.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit bei der Übergabe eines Zuwendungsbescheides an den Bürgermeister der Gemeinde Stolpe an der Peene, Marcel Falk, gesagt.

Mit Hilfe der Landesförderung soll die Verbindungsstraße zwischen Medow und der Anbindung an die Bundesstraße 110 in der Gemeinde Stolpe an der Peene auf einer Länge von ca. 3.700 Meter ausgebaut werden. Die Fahrbahn wird dabei auf 4,75 Meter verbreitert und mit Asphalt befestigt. Die Gesamtkosten des Vorhabens beziffern sich auf 1.984.677,57 Euro.

Der heute von Minister Reinhard Meyer am Rande der Landtagssitzung in Schwerin übergebene Zuwendungsbescheid sieht eine Förderung von 1.082.000 Euro vor. Die verbleibende Summe wird durch Eigenmittel der Gemeinde finanziert.

Reinhard Meyer: „Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist immer auch ein Element zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region.“

MVeffizient berät

Neue Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen

Schwerin – Ab 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der gesamten EU verpflichtend. Sie betrifft Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeitende im Geschäftsjahr
  • eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder
  • einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro.

Damit sind allein in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet. Aber auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, sollten ihre Nachhaltigkeitsleistung im Blick behalten. Denn immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden von ihren Kunden, Geschäftspartnern und Finanzinstituten aufgefordert, ihre Treibhausgasbilanzen offenzulegen. Dies betrifft auch zahlreiche Unternehmen und Zulieferer in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn sie Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind, müssen auch diese KMU in der Lage sein, über den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte Auskunft zu geben. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet mit ihrem Programm MVeffizient umfassende Unterstützung und Beratung bei der Erstellung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) im Rahmen der CSRD an.

Rechtzeitige Vorbereitung auf die CSRD mit MVeffizient

Die THG-Bilanz ist ein wesentlicher Teil der CSRD-konformen Berichterstattung. Um diese zu erstellen, sollten Unternehmen zunächst ein strukturiertes Konzept für die Datenerfassung entwickeln. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Daten systematisch erhoben werden und der Aufwand für die Folgejahre minimiert wird. MVeffizient bietet zu diesem Thema am 20. November 2024 den Online-Stammtisch „Energiedatenerfassung in KMU – Vorstellung anhand von Beispielen aus der Praxis“. Die vorgestellten Beispiele zeigen sowohl erfolgreiche Effizienzprojekte als auch Herausforderungen bei der Umsetzung. Auf diese Weise lernen Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Daten für die Bilanzierung relevant sind, wo typische Fehlerquellen liegen und wie diese vermieden werden können. Anmeldungen zum Stammtisch sind möglich unter dem Link: https://www.mv-effizient.de/energiedatenerfassung/.

Treibhausgasbilanzen online erfassen

Zusätzlich unterstützt MVeffizient mit dem kostenlosen Tool ecocockpit in den für die CSRD wesentlichen Bereichen Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Die Software wurde von der LEKA MV im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt für Unternehmen in MV lizenziert (www.mv-effizient.de/ecocockpit). Ecocockpit ist eine webbasierte Plattform, die eine detaillierte CO₂-Bilanz gemäß dem internationalen Standard des Greenhouse Gas Protocols ermöglicht. Dies hilft Unternehmen, ihre Umweltauswirkungen zu analysieren und verborgene Einsparpotenziale zu erkennen – häufig verbunden mit Kostensenkungen und Wettbewerbsvorteilen. MVeffizient unterstützt darüber hinaus mit einer kostenlosen und neutralen Beratung zu möglichen Minderungsstrategien. Für eine Erstberatung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien steht das Projektteam unter der Telefonnummer +49 (0) 385 3031642 oder per E-Mail an beratung@mv-effizient.de zur Verfügung. Weitere Informationen zu Beratungsangeboten und Schulungsterminen finden Interessierte unter www.leka-mv.de und www.mv-effizient.de.

Über das Beratungsangebot MVeffizient:

MVeffizient ist ein Angebot der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) für mehr Energieeffizienz in Mecklenburg-Vorpommern und wird im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt durchgeführt. Insgesamt unterstützen sechs Mitarbeiter/innen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. MVeffizient wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und läuft bis Juni 2027. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

Zwischenbericht zum Jugendbeteiligungsgesetz

Jugendbeteiligungsgesetz stärkt politische und gesellschaftliche Mitwirkung

Schwerin – Die Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ hat dem Landtag heute ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte während der Debatte insbesondere die Fortschritte, die seit der Arbeitsaufnahme des Gremiums im Bereich der Jugendbeteiligung erzielt wurden. „Junge Menschen sind Expertinnen und Experten für ihre Lebenswelt. Deshalb ist es wichtig, dass sie mit ihren Vorstellungen Gehör finden und ihre Ideen in die politischen Vorgänge einbringen können“, betonte Drese.

Eine wichtige Grundlage dafür bilde das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz des Landes, das im April dieses Jahres in Kraft trat. „Mit diesem auch von der Enquete eng begleiteten Vorhaben haben wir partizipatives Neuland betreten und Beteiligungsrechte für junge Menschen erstmals gesetzlich verankert“, erklärte Drese. Zugleich werden mit dem Gesetz auch die kommunalen Gremien und Verwaltungen in die Pflicht genommen, Kinder und Jugendliche in den sie betreffenden Themenfeldern anzuhören und einzubeziehen.

„Damit ist es uns gelungen, wesentliche Forderungen des Enquete-Zwischenberichtes bereits umzusetzen“, hob Drese hervor. Weitere Vorschläge der Kommission, unter anderem zur Stärkung der politischen Bildung, zur Aus- und Weiterbildung oder zur Schaffung eines starken Landesjugendamtes, sollen unterdessen noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Die Ministerin wies zudem auf die Stärkung des jungen Engagements hin. „Mit den neuen Zugangsvoraussetzungen für die EhrenamtsKarte MV profitieren junge Menschen ab 14 nun noch einfacher von diesem Dankeschön des Landes. Auch FSJler, FÖJler oder BFDler können die Karte mitsamt ihren Vergünstigungen nun erhalten“, erklärte Drese.

Gemeinsam seien Enquete und Landesregierung auf einem guten Weg. „Ich bin den jungen Kommissionsmitgliedern außerordentlich dankbar, dass sie uns mit viel Einsatz an ihren Ideen teilhaben lassen und dabei zeigen: Beteiligung wirkt. Gerade in diesen Zeiten ist das ein starkes Signal“, so Drese.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.