Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben

Milch und frisches Obst für Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2025/26 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten wöchentlich frische Trinkmilch ohne Zusätze und frisches Obst oder Gemüse. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern frische vitamin- und mineralstoffhaltige Produkte vorwiegend aus der Region anzubieten.

Das Programm bietet außerdem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Zubereitung sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungswirt­schaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2025 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertages­einrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen. Zum anderen leistet das EU-Schulprogramm durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag. So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2025 an:         Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de