Schwerin – „Klarheit statt Verunsicherung: Mit dem heutigen Ergebnis im Bundesrat zur Krankenhausreform können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Abstimmungsergebnis.
Mit der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer kann das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Das schafft Planungssicherheit für alle. Ein Verweisen des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss hätte dagegen die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser über eine langfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert mit negativen Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung“, betonte Drese.
Die Ministerin hatte sich zuvor in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal für die Krankenhausreform und das KHVVG stark gemacht. „Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der Krankenhausversorgung durch die Stärkung der Grundversorgung in der Fläche, durch eine zielgerichtetere Planung von Leistungen mit der wir dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung besser begegnen können, durch die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern, durch dauerhaft zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung sowie für Sicherstellungshäuser und durch einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht“, sagte Drese.
Die Ministerin verdeutlichte auch, dass es nun darum gehe die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um das KHVVG im Umsetzungsprozess zu verbessern.
Drese: „Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht, der noch einmal auf einige wesentliche Punkte fokussiert, die nun weiterverfolgt werden sollten.“ Dieser Entschließungsantrag erhielt eine Mehrheit im Bundesrat.
Zu diesen Punkten gehören erstens eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Damit bekräftigen wir noch einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der Krankenhausreform stehen, diese aber noch weiterentwickelt und verbessert werden muss“, sagte Drese.