Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Drese stellt im Kabinett Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett heute den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.

„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.

Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.

Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.

Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.

Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.

Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Verabschiedung des Finanzministers

Schwesig: Reinhard Meyer hat hervorragende Arbeit für unser Land geleistet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der heutigen Kabinettssitzung den aus gesundheitlichen Gründen ausscheidenden bisherigen Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer verabschiedet.

„Reinhard Meyer hat als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, als zweimaliger Chef der Staatskanzlei, als Finanzminister und zuletzt als Wirtschaftsminister hervorragende Arbeit für unser Land geleistet. Mit seiner großen Erfahrung und Fachkompetenz, seiner präzisen Arbeitsweise und seiner Offenheit und ausgleichenden Art hat er einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass sich unser Land in den letzten drei Jahrzehnten gut entwickelt hat“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Etwas Besonderes sei, dass Reinhard Meyer als Chef der Staatskanzlei für drei ganz unterschiedliche Regierungschefinnen und Regierungschefs gearbeitet habe. „Und das zu unserer aller vollsten Zufriedenheit“, betonte Schwesig.

Als Finanzminister habe er eine gute Balance zwischen solider Finanzpolitik und notwendigen Investitionen gefunden. Auch als Wirtschaftsminister habe er erfolgreiche Arbeit geleistet. „Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in ganz Deutschland.

Es sind neue Impulse gesetzt worden für den Tourismus, für die maritime Wirtschaft, für die Wasserstoffwirtschaft und auch für gute Arbeit mit fairen Löhnen – zum Beispiel mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz.“ Auch der Aufbau des landesweiten Rufbussystems und das Seniorenticket seien mit seinem Namen verbunden, so Schwesig. „Ich wünsche Reinhard Meyer von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit.“