Umsetzung Gesetze für Gesundheitsfachberufe

Drese: Gesetz stärkt Qualität der Pflegeausbildung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bei

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes und weiterer Gesetze für Gesundheitsfachberufe beschlossen. „Dadurch verbessern wir die Qualität der Ausbildung in unseren Gesundheitsfachberufen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bedeutung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

Die Ministerin hob insbesondere die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. „Das Pflegestudium trägt erheblich zur Erhöhung der Attraktivität des für unsere Gesellschaft so wichtigen Pflegeberufes bei“, so Drese. Zudem werde durch den Einsatz von akademisch ausgebildeten Pflegekräften die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich signifikant gesteigert bei gleichzeitiger Entlastung der Ärzteschaft.

Doch nicht nur in der Pflege, auch in der Ergotherapie und der Logopädie seien durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutende Stärkungen erzielt worden. Die jeweiligen Berufsgesetze seien ebenfalls um die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung ergänzt worden. „Das bietet nun die Chance, die Ausbildung in diesen Berufen weiter zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Die Berufsausbildung in der Pflege wurde durch das Pflegeberufereformgesetz neu gestaltet. Hierbei wurden die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege einheitlich in eine generalistische Ausbildung zusammengeführt. Ebenso wurde eine gesetzliche Grundlage für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Anders als die berufliche wurde die hochschulische Ausbildung jedoch nicht an die Pflegeausbildungsfonds angeknüpft, was u. a. dazu führte, dass Studierende keine Ausbildungsvergütung erhielten. Die Nachfrage nach der hochschulischen Pflegeausbildung war im Ergebnis sehr verhalten.

Um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden umfassend nutzen zu können, sieht das Pflegestudiumstärkungsgesetz des Bundes die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Dabei eröffnet das Gesetz dem Landesgesetzgeber weitere Ausgestaltungsspielräume, in denen landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen bzw. vorgesehen sind. Diese vom Landtag heute beschlossenen landesrechtlichen Regelungen ergänzen die entsprechenden bundesgesetzliche Gesetze und Verordnungen des Bundes.

Wirtschaftliche Lage in M-V

Schwesig: Wir stärken die Wirtschaftskraft des Landes für gute Arbeit und faire Löhne

Schwerin – Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern war heute Thema in der Aktuellen Stunde des Landtages. „Mecklenburg-Vorpommern war 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Gleichzeitig spüren auch viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die insgesamt schwierige Lage in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Rede.

Es sei die wichtigste Aufgabe der Landesregierung, die Wirtschaftskraft des Landes weiter zu stärken. „Für gute Arbeit mit fairen Löhnen“. Schwesig warb für das Anfang des Jahres in Kraft getretene Vergabe- und Tariftreuegesetz. „Dass Unternehmen für die Erfüllung öffentlicher Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen, ist wichtig für die Beschäftigten. Außerdem schützt es die vielen Unternehmen im Land, die auf gute Arbeit und faire Löhne setzen.“

In den Jahren bis zum Ende der Wahlperiode will die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag weiter an den Themen arbeiten, die für die Wirtschaft des Landes von Bedeutung sind. „Wir treiben unser Industriekonzept voran: für mehr Wertschöpfung, für mehr Arbeitsplätze“, sagte Schwesig und verwies auf die Ansiedlungen von Topregal und Birkenstock in Pasewalk und die Erweiterungspläne von Ypsomed in Schwerin.

Weitere Themen seien die Fachkräftesicherung und der Bürokratieabbau. Außerdem müsse weiter in die Zukunft des Landes investiert werden. Aktuell habe das Land die höchste Investitionsquote in Deutschland. Wichtige Rahmenbedingen dazu würden auch auf Bundesebene gesetzt. „Ganz Deutschland braucht in der derzeitigen schwierigen Lage mehr Investitionen und Entlastungen für die Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass noch vor den Bundestagswahlen wichtige Schritte unternommen werden, um die Wirtschaft stärker in Gang zu bringen“, forderte die Ministerpräsidentin.

Neuer Minister

Schwesig ernennt Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei Dr. Wolfgang Blank zum Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ernannt. Er folgt auf Reinhardt Meyer, der das Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hat.

Wolfgang Blank wurde 1959 in Riedlingen (Baden-Württemberg) geboren. Er studierte Biologie an der Universität Tübingen mit Abschluss als Dipl.-Biol. (Mikrobiologie). Anschließend erfolgte die Promotion zum Dr. rer. nat. Seit 1995 arbeitet und lebt Herr Dr. Blank mit seiner Familie in Mecklenburg-Vorpommern.

Von 1995-2016 war Herr Blank Geschäftsführer der BioTechnikum Greifswald GmbH und von 2001 bis März 2014 Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, bevor er von 2014 bis 2016 Geschäftsführer der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern tätig war. 2013 übernahm er das Amt des Vorsitzenden des Verbandes der Technologiezentren in MV.

Seit 2016 ist der Biologe Geschäftsführer der WITENO GmbH nachdem die Zusammenlegung der Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern und der BioTechnikum Greifswald GmbH erfolgte. Im gleichen Jahr wurde Dr. Wolfgang Blank Mitglied im Vorstand der Stiftung „Akademie Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns“ und ist seit 2019 Digitalisierungsbotschafter und Mitglied im Digitalisierungsbeirat des Landes. Bereits 2014 wurde Herr Blank zum Präsidenten der IHK Neubrandenburg gewählt.

„Herr Blank zeichnet sich durch hohe Wirtschafts- und Sozialkompetenz aus. Es bleibt unsere wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Es ist auch von mir ein Zeichen an die Wirtschaft, dass in unserer Landesregierung Kompetenz und Sachverstand gefragt sind und dass wir aus der Mitte der Gesellschaft die Zusammenarbeit suchen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Blank“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Tote Robben: umfassende Aufklärung

Schwerin – Heute Vormittag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus vor dem Schweriner Schloss eine Petition zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren aus den Händen der BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier entgegengenommen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober vor der Küste Rügens tot aufgefunden wurden.

Der Minister zeigte sich erneut gesprächsbereit. Er hatte bereits Ende November entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Dem BUND sicherte er vor Ort zu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Außerdem würden durch die Fischereiaufsicht zeitnah Drohnen und ferngesteuerte Tauchroboter beschafft, was auch der besseren Kontrollierbarkeit von Reusen und Robbenschutzauflagen diene.

Dem Vorwurf der Untätigkeit widersprach der Minister: „Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit.“

Minister Backhaus sagte zu, sich weiterhin für die sorgfältige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts einzusetzen. Gleichwohl bat er darum, die Fischerei nicht voreilig ins Kreuzfeuer zu stellen: „Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder belegt noch ausgeschlossen werden.

Es wird seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Wenn der BUND in einem offiziellen Schreiben an mich davon spricht, dass es sich nach eigener Bewertung sehr wahrscheinlich um eine bewusste und billigende Inkaufnahme der seriellen Ertränkung der Kegelrobben in einer Schwimmreuse ohne Robben- Einschwimmsperre und somit um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, dann bitte ich darum, mir diese Bewertung vorzulegen. Auch weise ich darauf hin, dass eine Bewertung kein Beweis ist und ich von Mutmaßungen, welche auch die künftige Gesprächsgrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren belasten, gar nichts halte.“

Der Minister plädierte dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn Einigkeit bestehe ganz sicher darüber, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen dürfe. Das Umweltministerium MV werde noch im Januar 2025 Abstimmungsgespräche zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen aufnehmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, sagte er. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei plant für das 1. Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für die Küstenfischereibetriebe MV; in diesem Rahmen soll auch der Robbenschutz auf der Agenda stehen.

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.