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Daily Archives for 30. Dezember 2024
Umsetzung der Krankenhausreform
Krankenhausreform: Finale Umsetzung erst ab 2027 / finanzielle Verbesserungen aber bereits ab 2025
Schwerin – Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vor wenigen Tagen das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Kraft getreten. „Für die stationäre Gesundheitsversorgung ist das KHVVG das bedeutendste Reformprojekt des Bundes mit erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.
„Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung erst zum 1. Januar 2027. Die kommenden zwei Jahre dienen vor allem dazu, alle vorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, damit ab 2027 in den Krankenhäusern nach der neuen Leistungsgruppen-Systematik gearbeitet werden kann“, verdeutlichte Drese. In dieser Übergangsphase würden wichtige Rechtsverordnungen gemeinsam von Bund und Ländern erstellt. Durch kontinuierliche Evaluierungen bestünden weitere Nachbesserungsmöglichkeiten. „Wenn diese aktiv genutzt werden, können bestehende Punkte, die noch nicht ausgereift oder verbesserungswürdig sind, angepasst werden“, so Drese.
Die Ministerin hob die Notwendigkeit der Krankenhausreform mit den drei Hauptzielen Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser, Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung hervor. „Mit dem KHVVG können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, so Drese.
Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten die Krankenhäuser nach Angabe von Drese Zuschläge und erhöhte Finanzmittel. „Dazu gehören etwa der Zuschlag für die Geburtshilfe für 2025 und 2026, der für MV rund 2,37 Millionen Euro pro Jahr beträgt sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge, die ein Plus von 3,3 Millionen Euro für MV bedeuten“, sagte Drese. Außerdem würden die Tarifsteigerungen automatisch refinanziert. „Das entspricht einem Volumen von rund 24 Millionen Euro für die Krankenhäuser in unserem Land“, so die Ministerin.
Drese: „Die Reform hat eine besondere Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb haben wir uns intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und einige deutliche Verbesserungen für die Krankenhäuser in unserem Land erreicht. Dazu gehört, dass die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten wird. Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge und der Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen sowie Mindestvorhaltezahlen werden bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch die Beendung von Gelegenheitsversorgung. Und wir machen einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern.“
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem Ende November im Bundesrat einen erfolgreichen Entschließungsantrag eingebracht, der wesentliche Punkte benennt, die im Nachgang zur Verabschiedung des KHVVG weiterverfolgt werden sollen. Dazu gehören eine weitere Entbürokratisierung, eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Wir bleiben in den kommenden zwei Jahren an dem wichtigen Thema Krankenhausreform dran“, so Drese.
Kitas in M-V arbeiten verlässlich
Oldenburg: Bundesweit sind wir mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich Spitzenreiter
Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg weist die Äußerungen der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, zum Kita-Angebot in Deutschland zurück. Die Kitas seien zu wenige Stunden am Tag geöffnet, hatte Schnitzer am Wochenende gesagt. Sie seien nicht zuverlässig und schlössen zu viele Wochen im Jahr. Eltern könnten sich auf die Kitas nicht verlassen.
„Die Situation, die Frau Schnitzer beschreibt, mag auf einige Bundesländer zutreffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das aber ganz und gar nicht der Fall. Fast 117.000 Kinder besuchen bei uns eine Kindertageseinrichtung. Bei uns hat jedes Kind einen Platz. Es gibt keine Wartelisten. Das Angebot ist für die Eltern beitragsfrei. Bundesweit sind wir mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren Spitzenreiter. Von einer Ökonomin erwarte ich, dass sie nicht alle Länder über einen Kamm schert, sondern sich einen genauen Überblick verschafft und differenziert äußert“, kritisierte Oldenburg, die im kommenden Jahr auch Präsidentin der Bildungsministerkonferenz der Länder ist.
Die Bildungsministerin trat auch dem allgemeinen Eindruck entgegen, dass in den Kitas immer weniger ausgebildete Fachkräfte beschäftigt seien. „Unser Bundesland hat schon immer eine hohe Fachkraftquote in den Kitas gehabt. Seit 2020 liegt die Fachkraftquote in Mecklenburg-Vorpommern stabil bei 95 Prozent. Auch das ist ein Spitzenwert im bundesweiten Vergleich.
Wir bilden verstärkt pädagogische Fachkräfte aus und dies sogar leicht über Bedarf, wie aus unserer aktuellen Ausbildungsplatzplanung hervorgeht. In den Kitas im Land kann es allerdings auch vorkommen, dass Erzieherinnen und Erzieher erkranken. Viele Kita-Träger haben ein System geschaffen, Ausfälle zu kompensieren. Alle Kitas in Deutschland als nicht verlässlich zu bezeichnen ist eine Ohrfeige für die Erzieherinnen, Erzieher und pädagogischen Fachkräfte. Ich danke ihnen für die engagierte Arbeit und dafür, dass sie Tag für Tag für eine verlässliche Bildung, Betreung und Förderung sorgen“, sagte Oldenburg.
Erstmals mehr Rückführungen erfolgreich
Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat eine erste Bilanz zu den Aufenthaltsbeendigungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern gezogen: „Bis Mitte Dezember dieses Jahres konnten mit 369 Aufenthaltsbeendigungen deutlich mehr Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückgeführt werden als in den vergangenen Jahren und damit konnten fast doppelt so viel erfolgreiche Abschiebungen wie 2023 erfolgen.“
Der Minister bedankt sich für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen bei den vielen Beteiligten: „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten, in unserer Zentralen Ausländerbehörde sowie den Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei ist es schon jetzt in 2024 gelungen, Zahl der Rückführungen zu steigern. Sie alle haben mit daran gearbeitet, dass diese Maßnahmen zuverlässig und konsequent umgesetzt werden konnten.“
Erstmals seit 2015 sind wieder mehr Abschiebungen erfolgreich gewesen als gescheitert: 2024 waren rund 52,5 Prozent der Rückführungen erfolgreich, dieser Wert konnte annähernd letztmalig mit ganz knapp 50 Prozent im Jahr 2015 erreicht werden. Von 2017 bis 2021 konnten Abschiebungen in der Regel lediglich bei einem Drittel – und weniger – gelingen. Erst seit 2022 ist eine spürbare jährliche Steigerung festzustellen. Auch die freiwilligen Ausreisen konnten mit 335 gegenüber den Vorjahren wieder gesteigert werden.
Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und erfolgreiche Rückführungsabkommen, die insbesondere in diesem Jahr umgesetzt wurden, Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind“, sagt Innenminister Pegel und ergänzt: „Gleichwohl sind wir hier noch lange nicht am Ziel, wir müssen die Anstrengungen weiter gemeinsam hochhalten und die Zahlen steigern.“
Etwa 60 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Geflüchteten stammen aus Syrien und Afghanistan. Aufgrund der Situation in diesen Ländern lassen europa- und bundesrechtlicher Bestimmungen die Rückführung in diese Länder bislang nicht zu. Sollte sich die Situation in Syrien weiter befrieden, dürfte der für viele Syrerinnen und Syrer geltende Schutzstatus durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu zu bewerten sein. Hiernach werden Bund und Länder schon in den kommenden Monaten vor besondere Herausforderung gestellt.
„Es wird darauf ankommen, gut integrierte und im Arbeitsleben stehende Männer und Frauen im Land halten zu können. Für andere wird es allerdings die Aufforderung zur Rückreise geben. Umso wichtiger wird es sein, auch die freiwilligen Ausreisen in diese Länder in den Fokus der Rückführungsbestrebungen zu nehmen“, so Innenminister Christian Pegel.