Umsetzung von Agrarziele

Ostdeutsche Bundesländer wollen agrarpolitisch an einem Strang ziehen

Berlin – Die ostdeutschen Bundesländer wollen zur Umsetzung ihrer Agrarziele noch intensiver zusammenarbeiten. „Wir werden unsere Kommunikation in Richtung Brüssel und Berlin künftig eng abstimmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am Rande der Grünen Woche in Berlin Vertreter der Agrarressorts sowie die Spitzen der ostdeutschen Bauernverbände an einen Tisch holte. Bereits in den Wochen zuvor ist unter den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gemeinsames Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 erarbeitet worden, das auch die Zustimmung der Bauernverbände findet und in Kürze an EU-Agrarkommissar Christophe Hansen verschickt werden soll.

Die europaweiten Bauernproteste Anfang 2024 waren ein Alarmsignal für eine Erneuerung der europäischen Agrarpolitik. Die Forderungen nach Vereinfachung und Bürokratieabbau sowie nach transparenten Regelungen und stabilen Förderregularien wurden laut und waren längst überfällig, heißt es darin.

„Die aktuelle Situation der Landwirtschaftsbranche zeigt, dass das derzeitige Modell der GAP auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Ziele, wie wirtschaftliche Stabilität zu sichern sowie das Umweltambitionsniveau zu erreichen oder Bürokratie abzubauen wurden mit dem aktuellen neuen Umsetzungsmodell nicht erreicht. Im Gegenteil, nicht nur die Landwirtschaft kommt an ihre Grenzen, auch die Verwaltung ist an die Belastungsgrenzen in der Umsetzung gestoßen. Umso wichtiger ist es, dass wir deutlich machen, dass es ernst und dringend geboten ist, dass Veränderungen nötig sind“, so die Agrarchefs der ostdeutschen Bundesländer.

Bei ihrem Treffen auf der Grünen Woche zeigten sie sich unzufrieden damit, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in seiner Eröffnungsrede am Donnerstag sagte, der Bund habe in Sachen Bürokratieabbau alles getan. „Das ist schlichtweg falsch“, kritisierte Backhaus. Erst in dieser Woche habe der Bund dafür gesorgt, dass die Kompromissverhandlungen zum Düngegesetz gescheitert sind, weil er nicht ernsthaft bereit war, die Stoffstrombilanz und die damit verbundenen Dokumentationspflichten für die Betriebe fallen zu lassen, obwohl sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz darauf geeinigt hatten. Die Stoffstrombilanz sollte stattdessen einen anderen Namen erhalten ohne aber eine echte Entlastung zu bringen, sagte er weiter.

In dem gemeinsamen Positionspapier machen die ostdeutschen Bundesländer insgesamt zehn Forderungen auf, an denen sich die GAP künftig ausrichten sollte. Dabei geht es im Kern um eine Erhöhung des GAP-Budgets, um den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes oder dem Ruf nach mehr Tierwohl noch gerecht besser zu werden, um eine stringente Trennung von erster Säule (Einkommensstützung einschließlich Beiträge für höhere Standards und Risikoabsicherung gegenüber Volatilitäten) und zweiter Säule (flächenbezogene Umweltleistungen), sowie eine faire Agrarförderung, die kleine Betriebe nicht bevorzugt, sondern unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe mit ökologischer und sozialer Tragfähigkeit fokussiert. Fehlentwicklungen durch den Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren in den Bodenmarkt könnten nicht über die GAP gelöst werden.

Maritime Wirtschaft in M-V

Schwesig: Vom Rostocker Hafen profitiert die ganze maritime Wirtschaft

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Neujahrsempfang der ROSTOCK PORT GmbH die wirtschaftliche Bedeutung des Hafens gewürdigt. „Der Rostocker Hafen ist als Universalhafen und Industriestandort Impulsgeber für die Wirtschaft und bietet gleichzeitig an der Kaikante ganz konkrete Standortvorteile. Er behauptet sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage. 2023 sind in Rostock 30,9 Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen worden – ein Rekord. In 2024 war es konjunkturbedingt etwas weniger, aber das zweitbeste Jahr in der 65-jährigen Geschichte des Hafens. Auch das ist ein großer Erfolg“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es liege im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, „dass wir leistungsfähige Häfen haben. Sie sind ein Trumpf im globalen Wettbewerb, ein starker Standortvorteil.“ Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Schwesig: „Deshalb ist es gut und wichtig, dass auch der Bund hier in Rostock investiert, zum Beispiel in einem ersten Schritt durch den Ausbau des Seekanals Rostock und im zweiten Schritt durch den benötigten Tiefwasserliegeplatz. Auch wir als Land investieren stetig in den Hafen und seine Infrastruktur.“

Seit 1990 hat allein unser Wirtschaftsministerium rund 242 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Rostocker Hafen investiert. Aktuell werden die Liegeplätze an der Ostseite von Pier II erneuert und damit die Infrastruktur aus den Anfangszeiten des Überseehafens modernisiert. Von den dafür notwenigen 37,5 Mio Euro trägt das Land 22,5 Mio Euro.

Vom Rostocker Hafen profitiere die ganze maritime Wirtschaft, und umgekehrt profitiert der Rostocker Hafen von einer leistungsfähigen maritimen Wirtschaft als Schlüsselbranche der Industrie. „Die Wertschöpfung der Maritimen Industrie reicht bis weit in den Süden, zu Zulieferbetrieben, Logistikunternehmen und vielen anderen. Sie ist von hoher wirtschaftlicher und strategischer Wichtigkeit für ganz Deutschland. Die Landesregierung setzt sich für die Betriebe und die Arbeitsplätze in der maritimen Industrie ein“, bekräftigte die Ministerpräsidentin.

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Doppelkopf-Adler für Pragsdorf

Gemeinde erhält eigenes Wappen

Pragsdorf – Die Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält ein eigenes Wappen. Das Innenministerium hat den entsprechenden Wappenrief an Bürgermeister Ralf Opitz versandt.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geviert von einviertel Silber und zweidrittel Rot, rechts oben ein schwarzer Doppelkopf-Adler mit roter Bewährung und rotem Schnabel, links oben und rechts unten eine goldene Pflugschar, unten links eine rote heraldische Rose mit goldener Butze und grünen Kelchblättern.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 391 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Eigenes Wappen für die Gemeinde Ahrenshoop

Ahrenshoop – Die Gemeinde Ahrenshoop im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Den entsprechenden Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Benjamin Heinke versandt.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist ein eindeutiges Zeichen der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeinde-vertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Dies stärkt auch das Heimatgefühl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geteilt von Gold und Silber durch einen blauen Wellenbalken. Oben ein roter Zweimaster mit Segeln und Flaggen an den Masten, unten eine blaue Kate mit rechts einem silbern gerahmten zweiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden, links einem silbern gerahmten dreiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden und mittig eine schwarz getäfelte silberne Tür, darüber ein silbern gerahmtes zweiflügeliges Sprossenfenster, die Kate golden bedacht mit abgewendetem schwarzen Pferdekopfgiebel.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 392 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.