Brandschutz im Land deutlich gestärkt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Innenminister Christian Pegel haben heute gemeinsam das 310. Feuerwehrfahrzeug aus dem Feuerwehrprogramm an die Freiwillige Feuerwehr Sternberg übergeben. „Mit der Übergabe des 310. Feuerwehrfahrzeug vollenden wir unser Feuerwehrprogramm hier bei der Freiwilligen Feuerwehr Sternberg. Das bedeutet moderne Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit für unsere Städte und Gemeinden. Ich freue mich sehr, dass wir das heute gemeinsam feiern können.“

Gute Arbeitsbedingungen seien wichtig für Freiwillige Feuerwehren genauso wie für die Berufswehren. „Mit dem 50 Millionen Euro-Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ haben wir das größte Beschaffungsprogramm für die Feuerwehren in der Geschichte unseres Landes aufgelegt und in vielen Wehren alte Technik durch neue und moderne Ausstattung ersetzt. Damit wurde der flächendeckende Brandschutz in unserem Land insgesamt deutlich gestärkt.“

Auch nach diesem Programm gehe die Unterstützung der Feuerwehren mit voller Kraft weiter. Für den Bau oder die Sanierung von Gerätehäusern stellt das Land noch einmal 50 Millionen Euro zur Verfügung. Viele Anträge sind eingegangen. Die werden jetzt geprüft, damit zügig die ersten Mustergerätehäuser gebaut werden können.

Die Freiwillige Feuerwehr Sternberg habe allein im letzten Jahr 25 Brand- und 42 Hilfseinsätze absolviert. 37 Feuerwehrleute engagieren sich hier im aktiven Dienst. Dazu kommt die Senioren- und die Jugendwehr. Die freiwilligen Feuerwehren leisten noch etwas ganz Wichtiges darüber hinaus, betonte Schwesig. „Sie tragen dazu bei, dass in den Ortschaften die Menschen zusammenhalten, dass kulturelle Veranstaltungen stattfinden, dass neu Zugezogene Anschluss finden. Die Freiwilligen Feuerwehren gestalten das gesellschaftliche Leben vor Ort ganz stark mit, bei den Dorffesten, beim Osterfeuer, so wie hier in Sternberg. Da geht es um Kameradschaft, gute Nachbarschaft, ein gutes Zusammenleben. All das verdient unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt im Bereich des Brand- und Katastrophenschutz vermehrt auf Sammelbeschaffung. „Dank der Sammelausschreibung durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern konnten wir die Anschaffungskosten um etwa 20 Prozent zum marktüblichen Preis je Fahrzeug senken. Ein besonderer Dank gilt dabei auch den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LPBK, die nicht nur bei der Konzeption der einzelnen Fahrzeuge mit viel Leidenschaft dabei waren, sondern auch die Abnahmen bei den Herstellern jedes einzelnen Fahrzeuges mit sehr viel Sorgfalt selbst vorgenommen haben“, so Innenminister Christian Pegel.

In den zurückliegenden Jahren standen zunächst die Beschaffung und Übergabe von TSF-W für kleinere Wehren im Fokus – mit Gesamtförderinvestitionen auf Landesseite von 35 Millionen Euro. Im Spätsommer 2023 konnte dieser erste Programmteil abgeschlossen werden: Insgesamt 265 dieser Fahrzeuge, die mit ihrem 1.000-Liter-Wassertank zur Grundausstattung der Feuerwehren für das Löschen kleinerer Brände zählen, wurden seit 2021 an Freiwillige Feuerwehren in allen Landkreisen übergeben. Beim zweiten Programmteil mit dem Fokus auf größere Fahrzeuge wurden insgesamt 15 vom Typ Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20) und 17 Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 300) übergeben.

Zum Förderprogramm gehörte auch die im September 2019 kurzfristige Beschaffung des Landes von zwei geländefähigen fabrikneuen Löschfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfung (LF-KatS), mit denen zwei „Lehr- und Versuchseinheiten Waldbrandschutz“ – in Lübbendorf (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und in Jarmen (Vorpommern-Greifswald) – aufgebaut wurden. Die Fahrzeuge stehen beiden Feuerwehren auch für ihre Aufgaben für den örtlichen Brandschutz zur Verfügung.

Weiter wurden durch das Landesprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ elf TLF-W M-V an die Landkreise und kreisfreien Städte geliefert – basierend auf den Lehren aus dem Großbrand bei Lübtheen im Sommer 2019. Diese Tanklöschfahrzeuge haben einen Tankinhalt von ca. 4.500 Litern Löschwasser. Hier hatte Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg ausgeschrieben und die MV-Fahrzeuge mit 3,4 Millionen Euro aus dem 50-Millionen-Programm gefördert.

Neue Regelungen für das Referendariat

Oldenburg: Verbesserte Bedingungen bieten gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf

Schwerin – Mit den neuen Regelungen wird das Referendariat für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Ab dem 1. Februar 2025 gelten Neuerungen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in der zweiten Phase ihre Ausbildung.

„Wir unternehmen viel, damit Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen den Vorbereitungsdienst bei uns im Land absolvieren und danach an unseren Schulen tätig werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Regelungen machen wir das Referendariat in unserem Bundesland attraktiver. Rund 30 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern zu uns. Die verbesserten Bedingungen bieten den zukünftigen Lehrkräften gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf. Mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes und der neuen Verordnung über den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte erleichtern wir den Referendarinnen und Referendaren den Einstieg in den Lehrerberuf“, so Oldenburg.

Für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Februar folgende Neuerungen:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes

Schulpraktische Ausbildungsanteile aus dem Studium oder berufspraktische Erfahrungen, wie z. B. die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, können angerechnet werden. 

  •  Bessere Begleitung und individuelles Feedback

Durch regelmäßige Gespräche zum Ausbildungsstand wird der individuelle Entwicklungsfortschritt evaluiert. Das Feedback steigert die Qualität der Ausbildung und sorgt für mehr Transparenz. 

  •  Praxisorientierte Prüfungen

Die bisherige Hausarbeit wird durch eine erweiterte Lehrprobe ersetzt, die innerhalb eines Kolloquiums, an dem Fachleiterinnen und Fachleiter teilnehmen, reflektiert wird. Die Reflexion der Lehrprobe geht in die Endbewertung ein.

  •  Optimierte Lernplattform und klare Bewerbungsstandards

Auf dem landesweiten Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land alle notwendigen Materialien und Fachkurse für den Vorbereitungsdienst bereit. Einheitliche Beurteilungsgrundlagen und klare Prozessbeschreibungen machen die Leistungserwartungen transparenter und geben allen Beteiligten – von den Ausbildenden bis zu den Auszubildenden – eine klare Orientierung.

  •  Unterstützung durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V)

Das IQ M-V unterstützt die Referendarinnen und Referendare u. a. bei besonders herausfordernden Situationen im Schulalltag und hilft bei der Weiterentwicklung pädagogischer Fähigkeiten. Die Beratungsstelle für Referendarinnen und Referendare bietet gezielte Unterstützung beim Einstieg in den Lehrerberuf. Weitere Informationen finden sich unter www.lehrer-in-mv.de/referendariat/unterstuetzung.

Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Bestimmungen:

  •  Teilzeitregelungen: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Referendare, die ihre Ausbildung mit privaten oder familiären Verpflichtungen besser in Einklang bringen möchten, können den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren.

  •  Ausbildung auch an Ersatzschulen möglich

Um den zukünftigen Lehrkräften ein breiteres Ausbildungsangebot zu ermöglichen, kann der Vorbereitungsdienst auch an staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen absolviert werden.

Am Freitag, 31. Januar 2025, treten im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin rund 90 Referendarinnen und Referendare ihren Dienst an. Staatssekretär Tom Scheidung wird die angehenden Lehrkräfte offiziell begrüßen. Beginn ist 10 Uhr.

Weiterentwicklung der FH Güstrow

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute das Konzept zur Weiterentwicklung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der digitalen Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft ist eine Weiterentwicklung unserer Fachhochschule mit gleichzeitiger Qualitätssicherung von Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung notwendig“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Wir müssen und wollen unsere Fachhochschule stärker bekannt machen und uns als Ausbildungsort etablieren. Dazu soll unter anderem das Hochschulmarketing optimiert werden, umso mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um noch einprägsamer zu sein, wird daher der Name der Fachhochschule in ‚Hochschule für den öffentlichen Dienst‘ (HöD M-V) geändert.“

Weitere Schwerpunkte des Konzeptes umfassen die Weiterentwicklung der Curricula und Lehrangebote, Innovation und Wissenstransfer, moderner Hochschulcampus, Organisation und Verwaltung. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums und der Fachhochschule haben gemeinsam das Konzept entwickelt.

Standort der Fachhochschule des Landes bleibt Güstrow

„Wie bereits mehrfach öffentlich bekanntgegeben, wird der Standort der Fachhochschule mit seinen jetzigen Fachbereichen in Güstrow bleiben“, unterstreicht der Minister. Sukzessive soll insbesondere für die Fortbildung der Landesbeschäftigten ein Außenstandort in der Landeshauptstadt Schwerin aufgebaut werden.

Oberbürgermeister Rico Badenschier begrüßte die Entscheidung: „Ich habe immer wieder betont, dass Hochschulpläne für Schwerin nur realistisch sind, wenn sie nicht zu Lasten eines anderen Standorts in MV gehen. Schwerin ist ein großer Verwaltungsstandort, daher ist es ein starkes Zeichen der Landesregierung, hier auch Verwaltungsstudiengänge neu zu etablieren.“

„In einem mehrjährigen Prozess werden wir die Fachhochschule zur Ausbildungs- und Innovationsschmiede für den Öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Durch die Weiterentwicklung der Curricula in den Studien- und Ausbildungsgängen werden wir die stabile und umsetzungsstarke Landes- und Kommunalverwaltung stärken und so die Transformation in die Zukunft gestalten“, so Minister Pegel.

Ebenso sei die Art der Lehre fortlaufend weiterzuentwickeln, erklärt Christian Pegel: „Moderne Unterrichtsformate, digitale Tools und neue Formen der Wissensvermittlung werden wir in den Fokus nehmen. Um den Prozess der Digitalisierung und Weiterentwicklung der Hochschule zu unterstützen, wird bei der Hochschulleitung das ‚Zentrum für digitale Kompetenzen und Hochschulentwicklung der FHöVPR MV‘ eingerichtet.“

Synergien nutzen und neue Ausbildung schaffen

Die Hochschule des Landes soll sich für die Zukunft auch als anwenderorientierte Forschungsinstitution verstehen und die Verwaltungsmodernisierung des Landes und der Kommunen befördern. Dazu wird die neue Organisationseinheit „Forschung und Transfer“ personell ausgestattet. Ab Herbst 2025 wird es an der FH Güstrow zudem eine neue zweijährige Anwärterausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt geben. Der Fachbereich Rechtspflege wird in den Fachbereich Justiz umbenannt.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen nach fünf Jahren evaluiert werden.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.