Sprache als Schlüssel zum Bildungserfolg

Oldenburg: Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe

Schwerin – Mit der Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sieht Bildungsministerin Simone Oldenburg das Land gut aufgestellt. Ziel ist es, allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen zu ermöglichen, sie zu integrieren und sie bis zum Schulabschluss zu begleiten. In den vergangenen Jahren hat das Land die Bildungskonzeption vor allem vor dem Hintergrund der großen Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den Schulen ständig weiterentwickelt.

„Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Rund 7.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache lernen an unseren Schulen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei die Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten. Mit der Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben wir bereits einige Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission umgesetzt. Weitere Vorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir prüfen, um weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich bin der SWK außerordentlich dankbar für ihre Stellungnahme, über die wir in der Bildungsministerkonferenz beraten werden“, so Oldenburg.

  • Die Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache führt die rechtlichen Grundlagen auf und beschreibt ein genaues Verfahren zur Schulaufnahme. Außerdem regelt sie den Besuch einer Vorklasse oder im Gemeinsamen Unterricht, zeigt Beratungsangebote auf und definiert die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfahren der Diagnostik etabliert und tragen zur Entscheidung über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache bei. Hierzu zählen sogenannte Niveaubeschreibungen als Diagnose-Instrumente in Vorklassen und standardisierte Sprachstandstests. Die Niveaubeschreibungen enthalten Beobachtungsbögen, einen Fördermaßnahmenkatalog und tabellarische Übersichten zur grafischen Auswertung des individuellen Lernstandes. Durch informelle Diagnoseverfahren wie Wortschatzprotokolle und grammatikalische Analyseaufgaben wird der Entwicklungsstand der Lernenden dokumentiert.
  • Das Land erarbeitet derzeit einen Orientierungsleitfaden für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache zur weiteren Unterstützung. Der Leitfaden dient als Konkretisierung der Maßnahmen, die das Konzept zur Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht.
  • Die Servicestellen für Inklusion und Migration stehen in den Staatlichen Schulämtern für Beratung zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) stehen ebenfalls zur Unterstützung bereit.
  • Die allgemein bildende Digitale Landesschule bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die in Vorklassen oder im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) lernen, ist er besonders geeignet.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die bisher in keiner, auch nicht in ihrer Muttersprache, alphabetisiert worden sind, nehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einer Alphabetisierungsmaßnahme teil.
  • Herkunftssprachliche Angebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können als Ganztagsangebote an den Schulen etabliert werden.
  • Mit der Feststellungsprüfung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Arbeitsschwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu legen. Durch die Prüfung kann die Amtssprache des Herkunftslandes, nach Feststellung des Kenntnisstandes, als erste oder zweite Fremdsprache anerkannt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zudem die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, in einer Prüfung (Deutsches Sprachdiplom I und Deutsches Sprachdiplom I PRO) nachzuweisen.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet eine Vielzahl an evidenzbasierten Fortbildungen für Lehrkräfte an. Hierzu zählen Fortbildungen zur sprachlichen Bildung, Sprachmittlung sowie zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache in den Bereichen Alphabetisierung, Sprechen, Hörverstehen und Ausspracheschulung. Zudem bietet das IQ M-V für Lehrkräfte einen Zertifikats-Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an.

Die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) mit dem Titel „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“ ist eine Empfehlung für alle 16 Bundesländer. Das Papier listet drei zentrale Empfehlungen auf:

  • Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
  • Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
  • Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.

Reform der Pflegeversicherung

Drese begrüßt Pflege-Gutachten als gute Grundlage

Schwerin – „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mit einer Verteilung der Lasten auf breitere Schultern. Das Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang zeigt hierfür realistische Wege auf und ist deshalb ein wichtiger und mutiger Beitrag für die zukunftsfeste Aufstellung der Pflegeversicherung“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Gutachten.

„Die Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren eine unverzichtbare Hilfe für Millionen von Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. Wir brauchen deshalb eine nachhaltige und generationengerechte Reform, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, betont Drese. Ältere und kranke Menschen müssten auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Gleichzeitig müsse für Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die finanzielle Belastung begrenzt werden.

Der Verdienst des Gutachtens sei es, genau an dieser Stelle anzusetzen und plausible Rechenmodelle vorzulegen. „Ich begrüße ausdrücklich die Idee einer Pflege-Bürgerversicherung, in welche die gesamte Bevölkerung einbezogen wird, und die auf alle Einkunftsarten zugreift“, so Drese. Das ist sozial gerecht und sorgt für finanzielle Spielräume, um die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Auch der Anteil der Sozialhilfe-Bezieher/innen („Hilfe zur Pflege“) könnte dadurch deutlich verringert werden, prognostiziert die Ministerin.

Die von Rothgang vorgeschlagene Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf den Wert der Rentenversicherung muss nach Ansicht von Drese ebenfalls diskutiert werden. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsabgaben von Beschäftigten mit mittleren Einkommen noch weiter steigen, sondern Kompensationen gefunden werden“, so die Ministerin.

Drese betont zudem, dass Geld nicht alle Probleme lösen wird. Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machten auch Strukturreformen notwendig. „Und wir brauchen das Verständnis, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht nur gemeinsam: alle im Pflegebereich tätigen Akteure müssen miteinander und nicht gegeneinander an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege arbeiten“, so die Ministerin.

Drese: „Mit dem Gutachten, den Vorschlägen der Bundesländer und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen gute Konzepte für umfassende Reformen vor. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die neue Bundesregierung muss den Umbau der Pflegeversicherung und weitere Maßnahmen sofort angehen.“

Solide und verlässliche Finanzpolitik

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat heute ihren Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025 in den Landtag eingebracht.

„Wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern für eine solide und verlässliche Finanzpolitik. Wir investieren in die Wirtschaft, in Infrastruktur, in Bildung, in sozialen Zusammenhalt und in den Schutz unserer Umwelt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung.

Deutschland befinde sich in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten. „Es bleibt die wichtigste Aufgabe unserer Landesregierung, die Wirtschaftskraft zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und dafür zu investieren. Dafür brauchen wir einen stabilen und verlässlichen Haushalt.“ Es sei gut, dass das Land anders als der Bund einen beschlossenen Haushalt habe. „Das bedeutet: Es gibt Planungssicherheit. Wir müssen keine Gelder sperren, sondern können wie geplant in die Zukunft unseres Landes investieren.

Das Land habe mit 17 Prozent die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. „Wir tragen dazu bei, dass unsere Unternehmen besser durch die Krise kommen“, sagte Schwesig. Das Land investiere beispielsweise in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wasserstoffwirtschaft, in die Digitalisierung, in die Verkehrsinfrastruktur und den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems. Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita, den Maßnahmen zur Sicherung des Lehrerbedarfs und dem 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm.

Der Nachtrag sei nötig, weil die Steuereinnahmen geringer als ursprünglich ausgefallen seien und gleichzeitig bundesgesetzlich bedingte Ausgaben stärker als erwartet angestiegen seien. Durch die Ergebnisse des Zensus habe das Land dauerhaft Mindereinnahmen aus dem Bund-Länder-Finanzsystem. „Deshalb legen wir Ihnen jetzt einen Nachtragshaushalt vor.“

Dabei profitiere das Land davon, dass die Landesregierung Vorsorge für wirtschaftlich schwierige Zeiten getroffen habe. „So können wir jetzt 175 Millionen Euro aus der Konjunkturausgleichsrücklage entnehmen“, sagte Schwesig. Die Rückzahlung der Corona-Kredite könne vorübergehend ausgesetzt werden, da die für diese Wahlperiode vorgesehene Summe bereits vollständig getilgt sei. Darüber hinaus gebe es eine globale Minderausgabe. „Wir bleiben bei unserer soliden Finanzpolitik. Wir machen keine neuen Schulden. Die solide Haushalts- und Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat dazu beigetragen, dass sich unser Land so gut entwickelt hat“, betonte die Ministerpräsidentin.

Der Nachtragshaushalt wird nun in den Ausschüssen des Landtages beraten, bevor es dort zur Schlussabstimmung kommt.

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Wildwirkungs­monitoring 2022 bis 2024

Schwerin – In diesem Jahr wurden zum dritten Mal in Folge die Außen­aufnahmen für das Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, also waldbesitzartenübergreifend, in Mecklenburg-Vorpommern durch die Forstbehörde durchgeführt. An rund 5.000 Probe­punkten wurden dazu durch Aufnahmeteams nach einem standardisierten Verfahren Verbiss, Schäle und Fege getrennt nach Baumarten ermittelt. Die Datenerhebung ist die erste Säule des Verfahrens, für die jetzt Ergebnisse vorliegen. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Jahr der Schwerpunkt auf der zweiten Säule des Verfahrens liegen: der Kommunikation mit Wald- und Wildbewirtschaftern.

Forstminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Ich freue mich, dass nun die Daten des Wildwirkungsmonitorings erneut vorliegen. Diese Zahlen sind eine solide Grundlage für das weitere Vor­gehen. Unsere Zahlen werden auch von den Ergebnissen derBundeswald­inventur, die 2022 zum vierten Mal durchgeführt wurde und alle 10 Jahre nach einheitlichen Standards in der gesamten Bundesrepublik stattfindet, bestätigt.“

Demnach hat Mecklenburg-Vorpommern erneut das höchste Verbissprozent an jungen Bäumen in Deutschland. Der Wert liegt im Vergleich zum Bundesdurch­schnitt und z. B. zu den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, welche einen vergleichbaren Bewaldungsanteil wie Mecklenburg-Vorpommern haben, über­durch­schnittlich hoch.

„Bei dem Wildwirkungsmonitoring handelt sich nicht um eine Schadensbewertung“, stellt der Minister klar. „Sondern es handelt sich um ein objektives Verfahren, welches den Ist-Zustand ohne Wertung wiedergibt. Ich verfolge damit einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Ökosystem Wald betrachtet, nicht nur die Verjüngungsflächen bzw. schäl­gefährdeten Bestände. Das Wildwirkungsmonitoring ist datenbasiert. Es werden objektive Außenaufnahmen ohne Bewertung durchgeführt. Und nun können wir mit dieser soliden Datengrundlage in die Kommunikation mit den regionalen Akteuren eintreten. Die Ergebnisse werden u. a. den Wald- und Wildbewirtschaftern vor Ort als Diskussionsgrundlage dienen. Und zu guter Letzt verfolge ich damit eine kooperative Strategie. Wo Wald- und Wildbewirtschafter Probleme feststellen und sich darüber austauschen, werden sie auch gemeinsam Lösungen finden und umsetzen.“

Die ersten drei Aufnahmejahre wurden dafür genutzt, den Status Quo zu ermitteln, da die Wildwirkung unter anderem durch die Witterungslage in den Wintermonaten und Samenjahre einzelner Baumarten stark schwanken kann. Dies spiegelt sich auch in den Daten der ersten drei Jahre wider. Eine einmalige Erfassung kann zu Fehleinschätzungen führen, weshalb das Aufnahmeintervall für verlässliche Ergebnisse nicht zu groß gewählt werden darf. Im Laufe der kommenden Jahre können mit dem inzwischen bewährten Verfahren Zeitreihen und Trends abgeleitet werden.

Forstminister Dr. Backhaus dazu weiter: „Das jetzt vorgelegte Gutachten wurde für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Es gibt darüber hinaus auch entsprechende Auswertungen für die einzelnen 65 Hegegemeinschaften. Diese werden den regionalen Akteuren zur Verfügung gestellt und sollen dadurch zur Versachlichung der Diskussionen anhand objektiver Daten die Grundlage für das Wald- und Wildmanage­ment vor Ort bilden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen gern z. B. im Rahmen von Hegemeinschaftsversammlungen zur Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse zur Verfügung.“

Im Durchschnitt wurden im Gesamtwald Mecklenburg-Vor­pommerns jährlich an 4.905 Aufnahmepunkten 147.146 Bäume aufgenommen. Wobei die drei am häufigsten in der Verjüngung vorkommenden Baumarten Bergahorn, Rotbuche und Gemeine Esche waren. Bei der Betrachtung der Verjüngung, das heißt der Bäume bis 2m Höhe, liegt der Zentralwert (Median) bei durch­schnitt­lich 1.167 Bäumen je Hektar. Wobei je Aufnahmepunkt im Mittel 1,33 verschiedene Baumarten erfasst wurden. Wenn ausschließlich unverbissene Bäume in die Berechnung einfließen liegt der Median der Verjüngungsdichte hingegen bei 750 Bäumen je Hektar. In diesem Fall konnte eine unverbissene Baumart je Aufnahmepunkt erfasst werden. In Bezug auf die Wildwirkung haben die Aufnah­men der ersten drei Jahre im Durchschnitt einen Verbiss der Verjüngung in Höhe von 17,0 Prozent über alle Baumarten hinweg ergeben. Bei den einzelnen Baumarten­gruppen gibt es allerdings starke Unterschiede. So wurden Eichen mit 35,5 Prozent am häufigsten verbissen, während Fichten mit 3,5 Prozent am seltensten betroffen waren.

Forstminister Dr. Backhaus appelliert an alle Beteiligten: „Finden Sie gemeinsame Lösungen damit unser Wald sich in diesen schwierigen Zeiten des Klimawandels natürlich verjüngen kann. Mit einer natürlichen Verjüngung entlasten wir nicht nur die Waldeigentümer, sondern erreichen eine bestmögliche An­passung der jungen Waldbäume an das sich ändernde Klima. Mein Etappenziel ist es im Ergebnis des Wildwirkungsmonitorings 2034 im Median 2500 Bäume je Hektar und 2,0 Baumarten je Aufnahmepunkt zu erfassen“.

M-V startet Ausgabe der Bezahlkarten

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird morgen erstmals die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an etwa 13 registrierte Neuzugänge – acht in Stern Buchholz und fünf in Nostorf-Horst – ausgegeben. Insgesamt 3.000 Karten sind bislang von dem niederländischen Unternehmen „Yoursafe“ zur Verteilung zur Verfügung gestellt worden.

„Die Einführung der Bezahlkarte ist ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung unserer Verwaltungsprozesse“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Mit dieser Karte ermöglichen wir den Leistungsempfängern eine einfache, transparente und sichere Möglichkeit, ihre Unterstützungsleistungen zu verwalten und einzusetzen. Gleichzeitig reduzieren wir den administrativen Aufwand und erhöhen die Effizienz der Abläufe in unserer Erstaufnahmeeinrichtung.“

In den vergangenen Monaten haben die Fachkolleginnen und -Kollegen mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann (siehe Pressemitteilung Nr. 196/2024) die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte vorbereitet – und auch erste technische Tests durchgeführt. „Die morgige Erstausgabe ist für uns alle nun eine organisatorische und technische Überprüfung des gesamten Bezahlkartensystems“, so der Minister und weiter: „Trotz intensiver Vorbereitungen und Tests, kann es sein, dass in der Praxis dann doch Probleme auftauchen, die vorher nicht ersichtlich waren. Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen.“

Der Monat Februar ist als Pilotphase angesetzt, um sukzessive die Ausgabe der Karten an den Empfängerkreis zu erweitern. „Unser Ziel ist, innerhalb des Monats Februar alle Leistungsempfänger mit der Bezahlkarte auszustatten. Daher sind wochenweise Ausgaben geplant“, so der Minister.

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherige Bargeldauszahlung. Zudem bietet sie den Empfängerinnen und Empfängern mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Nutzung ihrer Leistungen. Der Minister betont: „Die Karte ist nicht nur ein modernes Zahlungsmittel, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe. Uns ist wichtig, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz suchen, schnell und unbürokratisch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“ Darüber hinaus werden die Prozesse in der Verwaltung bei der Auszahlung der Beträge vereinfacht und es können auch die Bargeldvorhaltung und die damit verbundenen Ausgaben minimiert werden.

Die Bezahlkarte folgt den zwischen allen Bundesländern und dem Bund einheitlich abgestimmten Kriterien.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Rostocks Tourismus als Motor für M-V

Rostock – Rund 150 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und Wirtschafts­minister Dr. Wolfgang Blank, trafen sich am Dienstag zum traditionellen Jahresauftakt der Rostocker Tourismusbranche im Hotel Neptun in Rostock Warnemünde. Mit einer positiven Bilanz des Jahres 2024 und wegweisenden Zukunftsprojekten startet die Branche der Hanse- und Universitätsstadt zuver­sichtlich ins neue Jahr. Doch auch über die aktuellen Heraus­forderungen wurden diskutiert.

Der neue Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hob den Tourismus als einen Schwerpunktbereich in seinem Ministerium hervor. „Die Herausforderungen sind groß, Mecklenburg-Vorpommern muss sich als gefragtes Urlaubs­land zukunftsfähig aufstellen. Mit der Erarbeitung des Tourismusgesetzes soll die Attraktivität des Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern und seiner einzelnen Tourismus­destinationen weiter gesteigert werden. Unser Ziel ist es, das gesamte Jahr für nationale und internationale Gäste attraktiv zu sein. Die hohen Erwartungen müssen wir mit abwechs­lungsreichen und ganzjährigen Angeboten untersetzen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit der Branche“, machte Wolfgang Blank bei seinem Zusammentreffen mit den Rostocker Touristikern deutlich.

Tourismus für Gäste und Einheimische

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Rostock: „Mit einem Umsatz von 672 Millionen Euro ist der Tourismus eine der wichtigsten Branchen unserer Stadt. Wir arbeiten mit zukunftsweisenden Projekten daran, unser Profil als nach­haltiges, weltoffenes und attraktives Reiseziel zu stärken. Dabei entwickeln wir Rostock für Gäste, aber vor allem schaffen wir neue Wohlfühlräume für die Menschen, die hier leben und arbeiten.“

Wichtige Vorhaben sind die Neugestaltung des Stadthafens, die Warnowbrücke und das Warnowquartier sowie das Rostocker Oval. Hinzu kommen kulturelle Leuchtturmprojekte wie der Neubau des Volkstheaters und die Neueröffnung der Robbenanlage im Frühjahr im Zoo Rostock.

Rostock ist jetzt nachhaltig zertifiziert

Die Hanse- und Universitätsstadt hat sich zudem erfolgreich für eine nachhaltige touristische Entwicklung aufgestellt. Erstmals ist Rostock-Warnemünde von der gemeinnützigen Organisation TourCert zertifiziert worden. Gemeinsam mit 29 lokalen Partnern hat man sich auf eine verantwortungsvolle touristische Entwicklung verständigt. „Diese Zertifizierung ist ein Meilenstein und zeigt, dass wir in Rostock Verantwortung für unsere Umwelt und unsere Zukunft übernehmen. Gemein­sam mit unseren Partnern wollen wir nicht nur Standards ein­halten, sondern besser werden“, sagt Tourismusdirektor Matthias Fromm.

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat 2024 ein nachhaltiges Unternehmensleitbild entwickelt, in dem die ökonomischen, ökologischen und sozialen Potenziale iden­tifiziert wurden. Im Rahmen eines Verbesserungsprogramms wolle man nun die Auswirkung des Tourismus auf Natur & Umwelt weiter reduzieren, in dem man etwa den Ressourcen­verbrauch optimiert, die Zusammenarbeit mit Naturschutz­akteuren verstetigt, sich in einem Nachhaltigkeitsrat mit Partnern und städtischen Akteuren über aktuelle Entwick­lungen austauscht oder das Sortiment regional produzierter Souvenirs in den Tourist-Informationen ausbaut. „Die Zertifi­zierung ist nicht das Ziel, sondern der Startpunkt eines lang­fristigen Prozesses, der uns und unsere Partner im touris­tischen Wettbewerb weiter abheben und zukunftsfähig auf­stellen wird“, betont Fromm.

Motor der touristischen Entwicklung

Das Jahr 2024 verlief für den Rostocker Tourismus äußerst erfolgreich. Von Januar bis Oktober 2024 verzeichnete die Hansestadt 1,94 Millionen Übernachtungen (+2,7 % im Ver­gleich zum Vorjahr) und 735.829 Ankünfte (+5,7 %). Für das gesamte Jahr werden erneut über zwei Millionen Übernach­tungen erwartet. Damit ist Rostock auf Kurs und Motor der Tourismusentwicklung im Lande. Das zweite Mal in Folge hat zudem der Monat September den früher besucherstärksten August getoppt. „Unsere Strategie, vor allem auch die Neben­saison zu stärken, hat sich einmal mehr für alle Monate außerhalb der Hauptsaison ausgezahlt“, so Fromm.

Der Tourismus in Rostock finanziert sich aus Unternehmens-, kommunalen und Gästebeiträgen. Die Partnerunternehmen der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH beteiligen sich mit ca. 700 000 Euro freiwillig am Destinations­marketing. Die Stadt leistete 2024 einen Eigenanteil von ca. zwei Millionen Euro für den Tourismus. Und die Einnahmen durch die Kurabgabe beliefen sich 2024 auf rund 8,7 Millionen Euro. „Sämtliche Beiträge sind zweckgebunden, fließen somit direkt in die touristische Infrastruktur, in Angebote und Werbung. Damit nimmt Rostock eine vorbildhafte Rolle im Deutschland­tourismus ein“, sagt Fromm.

Attraktivität weiter stärken

Durch die Kurabgabe wurden 2024 Veranstaltungen wie Hanse Sail und Warnemünder Woche, die kostenfreie Nutzung der ÖPNV-Angebote für Übernachtungsgäste, die Instandhaltung und Pflege von Rostocks Stränden, Infrastruk­turmaßnahmen, der Wasserrettungsdienst, Müllentsorgung oder die kostenfreie Nutzung öffentlicher Toiletten finanziert. Auch die 2024 eingeführte GästeCard und der digitale Reise­führer „Rostock Kompass“ sind Produkte der Kurabgabe. „Mit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV und zahlreichen Vorteils­angeboten bei lokalen Akteuren hat die GästeCard die Attrak­tivität der gesamten Destination gestärkt“, sagt Fromm.

Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank lobte in diesem Zuge die gemeinschaftlich getragene Finanzierung des Tourismus­marketings in Rostock. „Die freiwillige Marketingumlage bleibt ein deutschlandweit einzigartiges Erfolgsmodell.“ Rund 350 Partner aus Hotellerie, Gastronomie und der Dienstleistungs­branche tragen aktiv dazu bei, die Hanse- und Universitäts­stadt Rostock als Ganzjahresdestination zu etablieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Gemeinsam für Rostock

Und dass man der Zukunft etwas beruhigter entgegenblicken kann als in manch anderen Orten im Bundesland, weiß Frank Martens, Vorsitzender des Tourismusvereins. „Rostock ist ein Standort mit viel Bewegung: Der Neubau eines Theaters, die Entwicklung des Stadthafens oder die Entwicklung der maritimen Wirtschaft bieten Potenziale und Chancen, sowohl für den Geschäftsreise- als auch den Freizeitmarkt. Dies macht Hoffnung in einer Zeit, in der die Branche mit Preis­steigerungen, Fachkräftemangel und Bürokratisierung große Probleme hat.“

Die Umsätze seien zwar gut, aber die Kostensteigerungen so immens, dass unterm Strich immer weniger übrig bleibt. „Rostocks Gäste sind preissensibel und weitere Erhöhungen kann sich die Branche nicht mehr leisten.“ Der Direktor des Warnemünder Hofes plädiert im Hinblick auf die touristische Weiterentwicklung in Rostock für den offenen Dialog und lösungsorientierte Herangehensweisen. „Es ist wichtig, dass Politik, Ämter und Unternehmen gemeinsam den Heraus­forderungen unserer Zeit begegnen, damit Rostock als touristischer Anziehungspunkt zeitgemäße Bedingungen bieten kann, die für Gäste, Einheimische und auch die Wirtschaft attraktiv sind.