Ortsumgehung Mirow

Feierlicher Spatenstich für die Ortsumgehung Mirow am 26. März 2025

Mirow  – Am 26. März 2025 findet der feierliche Spatenstich für die rund 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung Mirow statt. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, wird ebenso wie Vertreter des Bundes am Spatenstich teilnehmen. Dr. Wolfgang Blank: „Ich bin froh, dass die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Mirow jetzt endlich losgehen können und die Bagger bald rollen. Das sind lange erwartete und gute Nachrichten für die Menschen in und um Mirow.“

Die etwa 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung wird den Verkehr auf der Bundesstraße B 198 künftig südwestlich um die Stadt Mirow herumführen. Dadurch werden der Durchfahrtsverkehr und damit auch der Lärm und die Schadstoffbelastung in der Stadt verringert. Die Ortsumgehung ist auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Stadt.

Der Bund hatte die notwendigen Mittel für die Ortsumgehung Mirow (Bundesstraße B 198) im Oktober 2024 freigegeben. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 58,6 Millionen Euro. In der ersten Jahreshälfte 2025 werden zunächst insbesondere bauvorbereitende Maßnahmen, z.B. Vermessungsarbeiten, durchgeführt und die Umfahrung für die Bauzeit eingerichtet.

Neue Öffnungszeitenverordnung

Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“

Schwerin – Das Kabinett hat den Weg für die neue Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.

„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank.

Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vor­pommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom
17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt.

Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeiten­verordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz aner­kannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.