Windkraftausbau in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2024 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr.

Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden 37 Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr waren es 51 Verfahren, darunter 37 Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

„Wir sind auf einem sehr guten Weg“, bilanzierte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der im April 2023 dafür gesorgt hat, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt – vereint wurde.

Gleichwohl räumte er ein, dass der Antragsstau der vergangenen Jahre – also die Anzahl der Gesamtverfahren – aufgrund von vielen Neuanträgen nur minimal abgebaut werden konnte. „Allein in 2024 sind 81 Neuverfahren hinzugekommen, sodass sich aktuell 291 Verfahren mit 1.157 Windenergieanlagen bei den Ämtern in der Bearbeitung befinden. Ins Jahr 2024 gestartet sind wir mit 297 Verfahren. Es ist also ein regelrechter Kampf gegen Windmühlen, aber ich bin zuversichtlich, dass unsere Strategie aufgeht und wir mittelfristig weitere Erfolge verbuchen können“, wertete Backhaus.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. Ein Grund sind die langen Liegezeiten der Altverfahren vor der Zuständigkeitsänderung. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Derzeit laufen gegen 24 Verfahren mit 74 Windenergieanlagen Untätigkeitsklagen und 10 Klagen gegen beschiedende Verfahren.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.834 Windenergieanlagen in Betrieb.

Nach Aussage der Fachagentur Wind und Solar war das Jahr 2024 geprägt von einer beispiellosen Entwicklung der Genehmigungszahlen für neue Windenergieanlagen in Deutschland. Rund 2.400 Anlagen mit gut 14.000 Megawatt Leistung wurden bundesweit von den Behörden neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 85 Prozent.

Telekommunikationsüberwachung im Verbund

Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung im Verbund der norddeutschen Küstenländer: Wirkbetrieb der Landespolizei MV startet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort Teil des neuen Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung im Verbund der norddeutschen Küstenländer (RDZ TKÜ). Das Großprojekt ist im Dezember 2024 mit der Errichtung in Niedersachsen phasenweise in den Wirkbetrieb gegangen.

Innenminister Christian Pegel: „Die Umsetzung dieses länderübergreifenden Projektes war eine große und anspruchsvolle Aufgabe. Ich danke dem LKA Niedersachsen, dass es diese Herausforderung im Rahmen eines Staatsvertrages für die fünf beteiligten Nordländer übernommen hat. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Projekt nun auch in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich in den Echtbetrieb geht und unsere Kriminalpolizei vom Ergebnis dieser intensiven Arbeit profitieren kann. Wir sind jetzt dabei, das System in der Praxis zu etablieren und weiter zu optimieren, damit der Polizei ein modernes und leistungsfähiges Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung steht.“

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern agiert für die Landespolizei als Zentralstelle, als sogenannte Single Point Of Contact (SPOC), zum neuen RDZ, wie es auch schon beim vorherigen Telekommunikationsüberwachungssystem der Fall gewesen ist. Von hier aus werden neue Überwachungsmaßnahmen administriert und Daten transferiert. Bereits laufende Überwachungsmaßnahmen werden bis zu Ihrem Abschluss noch über das Vorgänger-System durchgeführt, während neue Telekommunikationsüberwachungen ab jetzt auf dem neuen und moderneren System des RDZ umgesetzt werden, dass auch eine zentrale und länderübergreifende Informationsplattform bereitstellt, um künftig die Zusammenarbeit aller Dienststellen in der Umsetzung entsprechender Maßnahmen deutlich zu verbessern.

„Mit dem Beginn der phasenweisen Inbetriebnahme ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für dieses Großprojekt, sondern auch für eine zukunftsfähige Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr erreicht. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit der Partnerländer und die engagierte Projektleitung durch das LKA Niedersachsen, die maßgeblich zum Erfolg beigetragen haben“, so Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern.

Stärkeres gesellschaftliches Miteinander

Rostock – Zur Förderung des Ehrenamtes und einer lebhaften Gemeinschaft hat Sozialministerin Stefanie Drese heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro an die evangelisch-lutherische Innenstadtgemeinde Rostock übergeben. Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds des Landes.

„Die Innenstadtgemeinde in Rostock ist ein bedeutender sozialer Knotenpunkt der Stadt. So finden in der Petrikirche regelmäßig Familiennachmittage, Erzählcafés, Spiele- oder auch Seniorenabende statt. Sie alle stehen Gemeindemitgliedern aber auch Außenstehenden offen“, unterstrich Drese. Hinzu kommen Angebote aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Resozialisierung für Jugendliche oder Haus- und Besuchskreise für Menschen, die nicht mobil sind.

„All diese Angebote bereichern das Stadtleben ungemein, sind zugleich aber auf das Engagement von Ehrenamtlichen und Honorarkräften angewiesen. Mit der Landesförderung soll es gelingen, noch mehr Menschen aus allen Altersgruppen, sozialen Schichten und mit verschiedenen Hintergründen für die Mitarbeit zu gewinnen, um weitere Veranstaltungen anbieten zu können“, erklärte die Ministerin.

So sollen Familien künftig von mehr, speziell für sie konzipierten Veranstaltungen profitieren und Geflüchtete gezielt bei der Integration in die Gemeinschaft unterstützt werden. Auch der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird erweitert, unter anderem durch Kooperationen mit lokalen Vereinen.

„Es sind Angebote wie diese, die unsere Städte lebendig und familienfreundlich machen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit dieser Förderung das Engagement vor Ort stärken und die Vernetzung der Rostocker Gemeinschaft weiter befördern können“, so Drese.

Ortsumgehung Mirow

Feierlicher Spatenstich für die Ortsumgehung Mirow am 26. März 2025

Mirow  – Am 26. März 2025 findet der feierliche Spatenstich für die rund 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung Mirow statt. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, wird ebenso wie Vertreter des Bundes am Spatenstich teilnehmen. Dr. Wolfgang Blank: „Ich bin froh, dass die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Mirow jetzt endlich losgehen können und die Bagger bald rollen. Das sind lange erwartete und gute Nachrichten für die Menschen in und um Mirow.“

Die etwa 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung wird den Verkehr auf der Bundesstraße B 198 künftig südwestlich um die Stadt Mirow herumführen. Dadurch werden der Durchfahrtsverkehr und damit auch der Lärm und die Schadstoffbelastung in der Stadt verringert. Die Ortsumgehung ist auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Stadt.

Der Bund hatte die notwendigen Mittel für die Ortsumgehung Mirow (Bundesstraße B 198) im Oktober 2024 freigegeben. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 58,6 Millionen Euro. In der ersten Jahreshälfte 2025 werden zunächst insbesondere bauvorbereitende Maßnahmen, z.B. Vermessungsarbeiten, durchgeführt und die Umfahrung für die Bauzeit eingerichtet.

Neue Öffnungszeitenverordnung

Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“

Schwerin – Das Kabinett hat den Weg für die neue Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.

„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank.

Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vor­pommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom
17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt.

Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeiten­verordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz aner­kannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.

Besuch bei der Polarstern II in Wismar

Schulte: Baustart für „Polarstern II“ sichert maritime Kompetenz in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, und Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung, haben heute die Werft von thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in Wismar besucht, um sich über den Bau des neuen Forschungsschiffes „Polarstern II“ zu informieren. Das Polar- und Meeres­forschungsschiff wird im Auftrag des Bundes für 1,185 Milli­arden Euro gebaut und soll bis 2030 fertiggestellt werden.

„Der Bau der Polarstern II stärkt den Werftstandort Wismar und die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hochmoderne Forschungsschiff ist nicht nur eine Investition in die Wissenschaft, sondern auch ein klares Bekenntnis zur Schiffbaukompetenz in unserem Land. Der Bau sichert wertvolle Arbeitsplätze für die kommenden Jahre und zeigt, dass wir als Standort auch für komplexe, techno­logische Großprojekte weiterhin bestens gerüstet sind“, betonte Schulte während des Besuchs.

Im Dezember 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deut­schen Bundestages die Mittel für den Neubau des leistungs­starken Forschungs- und Versorgungseisbrechers freige­geben. Bereits 2022 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zent­rum für Polar- und Meeresforschung, beauftragt, den Bau der Polarstern II auszuschreiben und zu koordinieren.

Mit einer Länge von 160 Metern, einer Breite von 27 Metern und einer Höhe von 14 Metern bietet die Polarstern II Platz für 140 Crewmitglieder sowie Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler. Das Schiff wird mit modernster Technik und höchsten Umweltstandards ausgestattet sein und eine zentrale Rolle in der deutschen und internationalen Polar­forschung übernehmen. Es sichert den langfristigen Forschungsbetrieb in der Arktis und Antarktis.

Der Bau des neuen Forschungsschiffes sowie weitere Groß­aufträge, darunter U-Boot-Projekte, geben TKMS in Wismar entscheidende Impulse für die Zukunft. Nach Angaben des Kieler Rüstungsunternehmens können mit den neuen Auf­trägen des Bundes bis zu 1.500 neue Arbeitsplätze am Werft-Standort von TKMS in Wismar entstehen. Damit bestätigt sich der Kurs der Landesregierung, die sich in den vergangenen Jahren intensiv für diese Aufträge eingesetzt hat, um die mari­time Industrie zu stärken und langfristige Perspektiven für den Standort zu sichern.

Schulbesuch bei Warnstreiks

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Moorwiedervernässung

Deutsches Nationaltheater Weimar und Land MV kooperieren bei Moorwiedervernässung

Schwerin – Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar kooperieren im Rahmen eines Ökosponsorings mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Finanzierung der Wiedervernässung eines Moores im Nationalpark Jasmund auf der Insel Rügen werden berechnet auf 30 Jahre etwa 300 Tonnen Kohlendioxid eingespart. Diese Emissionsminderung wird dazu beitragen, anstehende Inszenierungen, Konzerte und Gastspielreisen klimafreundlicher auszugestalten.

„Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar übernehmen damit die Verantwortung für heute noch unvermeidbare Emissionen. Ich freue mich sehr über diesen Schritt und wünsche mir, dass weitere kulturschaffende Institutionen diesem herausragenden Beispiel folgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. „Wir sind heute noch nicht so weit, dass wir unseren Alltag komplett klimaneutral gestalten können, daher ist es manchmal notwendig, verursachte Emissionen an anderer Stelle einzusparen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.“

Das DNT und die Staatskapelle Weimar haben das Anstreben von Klimaneutralität in ihrem Leitbild verankert und übernehmen in der täglichen Arbeit Verantwortung für den Klimaschutz. Neben der Vermeidung von Emissionen bei den Aktivitäten vor Ort in Weimar, dem Aufstellen von Klimabilanzen, dem Ausloten von Recyclingmöglichkeiten von Bühnendekorationen und vielem mehr steht für das DNT insbesondere die Mobilität im Zentrum der Aufmerksamkeit. Daher sind nicht nur die hauseigenen Produktionen, sondern auch die durch Gastspielreisen und Gastkonzerte verursachten CO2-Emissionen Gegenstand der Kooperation zwischen dem DNT und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Programms ‚Fonds Zero‘ der Bundeskulturstiftung arbeiten wir intensiv an klimafreundlichen Produktionsformen“, so Sabine Rühl, Geschäftsführerin des DNT und der Staatskapelle Weimar. „Seit der USA-Tournee der Staatskapelle haben wir zudem einen Partner gesucht, der verlässlich ist und für uns nachvollziehbar Emissionen senkt. Schon länger treibt uns das Thema um, wie wir Verantwortung für die durch unsere Gastspielaktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen übernehmen können. Mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern können wir dies für die nächsten Jahre umsetzen.“

Der zwischen dem DNT Weimar und dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossene Sponsoring-Vertrag hat die Renaturierung eines kleinen Moores auf Rügen zum Ziel. Dabei handelt es sich um den Erlenbruch „Sagarder Bach“, ein 0,4 Hektar großes Kesselmoor im Nationalpark Jasmund, durch dessen Wiedervernässung eine geschätzte jährliche Emissionsreduktion von ca. 10 Tonnen COerreicht werden kann. Durch das Engagement des DNT Weimar kann sichergestellt werden, dass das Moor für mindestens 30 Jahre wiedervernässt wird. Dadurch wird auch ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Arten geschaffen.

Das Ökosponsoring verfolgt wie die vier „Ökowertpapiere“ Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck das Ziel, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung bzw. Neuanlage der Biotope Wald, Moor, Streuobstwiese und Hecke zu akquirieren.

Darüber hinaus soll aber auch die gesellschaftliche Relevanz der durch die Biotope erbrachten Ökosystemleistungen vermittelt werden.

Die genannten Biotope sind wichtige Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt. Insbesondere intakte Moore spielen dabei eine herausragende Rolle, da sie die effizientesten terrestrischen Kohlenstoffspeicher sind.

Modernste Notfallversorgung

Neue Zufahrt zum Integrierten Notfallzentrum am Klinikum Südstadt Rostock eingeweiht

Rostock – Das Integrierte Notfallzentrum (INZ) am Klinikum Südstadt Rostock setzt seit einem Jahr neue Maßstäbe in der Notfallversorgung in Rostock. Mit der Fertigstellung der neuen Zufahrtsrampe und dem Abschluss von Sanierungsmaßnahmen in Bereichen der alten Notaufnahme kann das erweiterte Integrierte Notfallzentrum komplett genutzt werden. Heute wurde die rund 135 Meter lange, beheizbare Zufahrtsrampe in Anwesenheit der Gesundheitsministerin des Landes, Stefanie Drese, Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger, und dem Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, Dr. Chris von Wrycz Rekowski, eingeweiht.

Ein besonderer Blickfang ist das 80 Quadratmeter große Streetart-Graffiti des Rostocker Künstlers Sebastian Volgmann, das als Hommage an die verschiedenen Berufsgruppen in der Notfallversorgung gedacht ist. Es ist bei der Anfahrt sichtbar und unterstreicht die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Notfallmedizin. Bereits vor einem Jahr wurde der Neubau des Integrierten Notfallzentrums eröffnet. Damit ging auch der erste „gemeinsame Tresen“ mit der Kassenärztlichen Vereinigung MV in Betrieb.

„Das INZ, das nun durch eine neue Zufahrtsrampe ergänzt wird, ist ein wahres Leuchtturmprojekt für die Region und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt. Mit dem gemeinsamen Tresen wird hier eine hochmoderne Notfallversorgung gelebt, die durch diese neue Form der Patientensteuerung nicht nur die Notaufnahmen entlastet, sondern auch der zielgerichteten und schnellen Versorgung aller Patientinnen und Patienten zugutekommt. Das Vorzeigeprojekt INZ haben wir deshalb auch aus voller Überzeugung mit Landesmitteln unterstützt“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

„Mit dem Integrierten Notfallzentrum am Klinikum Südstadt Rostock setzen wir ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige Notfallversorgung. Die Erweiterung zeigt, dass Rostock auf moderne und effiziente Lösungen setzt, um den steigenden Anforderungen in der Akutmedizin gerecht zu werden“, hob Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger die Bedeutung für die Stadt hervor. Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski nutzte die Gelegenheit, um sich bei allen Beteiligten zu bedanken. „Die erfolgreiche Realisierung des Integrierten Notfallzentrums ist ein großer Gewinn für unsere Stadt und ein Beweis dafür, was durch engagierte Zusammenarbeit erreicht werden kann. Mein besonderer Dank gilt allen, die mit ihrem persönlichen Einsatz dieses wichtige Zukunftsprojekt möglich gemacht haben.“

Kürzere Wartezeiten und Gesamtbehandlungsdauer

„Seit einem Jahr praktizieren wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine innovative Notfallversorgung für die Region Rostock“, sagte der Chefarzt des Integrierten Notfallzentrums, Dr. Jan-Arne Lauffs. „Im vergangenen Jahr haben wir im neuen Notfallzentrum insgesamt 24.747 Patienten versorgt. Unser Team freut sich nun darauf, mit der Inbetriebnahme der neuen und komfortablen Zufahrt alle Kapazitäten des INZ nutzen zu können.“

Die Erweiterung des INZ, zugleich Regionales Traumazentrum, brachte eine deutliche Vergrößerung und Modernisierung mit sich. Die Gesamtfläche wurde verdoppelt und umfasst rund 1.400 Quadratmeter. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Behandlungsplätze von zuvor 20 auf 30, um eine noch effizientere Versorgung zu gewährleisten. Zwei hochmoderne interdisziplinäre Schockräume verfügen über eine direkte Anbindung an die Computertomographie (CT). Zudem stehen spezialisierte Einheiten für die Behandlung von Herzinfarkten (Chest-Pain-Unit) und Schlaganfällen (Stroke-Unit) zur Verfügung, um in akuten Notfällen eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Ergänzt wird die Erweiterung durch eine neue Holding Area sowie eine zentrale Aufnahmestation, die eine optimierte Patientensteuerung ermöglicht und die Abläufe in der Notfallversorgung weiter verbessert. Über zwei auch von außen zugängliche Isolationseinheiten können infektiöse Patienten separat betreut werden.

„Mit der Inbetriebnahme des INZ vor einem Jahr mit seinen baulichen und prozessualen Neuerungen wurde der Grundstein für eine deutlich schnellere und effizientere Notfallversorgung gelegt. Die Gesamtbehandlungsdauer konnte auch in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung signifikant verkürzt werden“, zog der Chefarzt des Integrierten Notfallzentrums eine erste Bilanz.

Witterungsunabhängige Zufahrt und Überdachung

Mit der neuen, etwa 135 Meter langen und beheizbaren Zufahrtsrampe ist die Anfahrt für Rettungswagen jederzeit auch im Winter sicher möglich. Zudem sind sowohl die Patienten als auch die Rettungskräfte und Mitarbeiter bei der Übergabe durch die großzügige Überdachung vor widrigen Witterungseinflüssen geschützt. Die Gesamtfläche der Rampe mit Liegendvorfahrt beträgt ca. 650 Quadratmeter. Im Vorfeld waren umfangreiche Baumaßnahmen notwendig, um ausreichend Platz für die Zufahrtsrampe zu schaffen, so unter anderem der teilweise Abriss des Wirtschaftsgebäudes mit der alten Zentralküche und die Verfüllung des Tiefkellers. Der Aufwand war höher als erwartet. Dadurch kam es zu Verzögerungen im Bauzeitplan.

„Status 8“ ist Aufenthaltsraum für Rettungssanitäter

Die neuen Strukturen verbessern nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal und die Rettungskräfte. „Die Umwandlung des Notfallzentrums in einen eigenen, chefärztlich geführten Bereich war eine entscheidende Maßnahme. Erstmals arbeiten alle Teams – von Ärzten bis Pflegekräften – in einer strukturierten Einheit zusammen, was sich positiv auf das Arbeitsklima und die Behandlungsqualität auswirkt“, betonte der Ärztlicher Direktor, Prof. Jan P. Roesner. Bei der Erweiterung des Notfallzentrums wurde auch ein neuer Aufenthaltsbereich „Status 8“ für Rettungsdienstmitarbeiter geschaffen, der neben Arbeitsplätzen für die Dokumentation auch sanitäre Einrichtungen, einen Getränkeautomaten und ausreichend Platz für eine Pause bietet. „Status 8“ steht im Rettungsdienst für „am Zielort (Klinik) eingetroffen“.

Strukturen für eine effektivere Notfallversorgung

Das am Klinikum Südstadt Rostock praktizierte Konzept der Integrierten Notfallzentren beschreibt das Zusammenführen der ambulanten und stationären Notfallversorgung nach Behandlungsdringlichkeit. Seit einem Jahr wird am Klinikum Südstadt Rostock in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine ambulante Notfallpraxis mit dem Bereitschaftsdienst der Kreisstelle Rostock der KVMV an einem gemeinsamen Tresen betrieben, so dass leichtere und schwerere Notfälle getrennt behandelt werden können. Damit hat das Klinikum Südstadt bereits die in Aussicht gestellten Reformvorhaben zur zukünftigen Notfallversorgung in Deutschland umgesetzt. „Die neuen Strukturen und die direkte Kooperation an einem Tresen haben sich als nachhaltig und sinnvoll bewährt“, stellte Verwaltungsdirektor Steffen Vollrath heraus. „Sie erlauben eine effizientere und patientenorientierte Versorgung.“

Die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme war aufgrund der steigenden Patientenzahlen in der Region Rostock eines der wichtigsten Neubauprojekte am Klinikum Südstadt. Zugleich entstand mit dem Neubau im nordöstlichen Bereich des Haupthauses im Untergeschoss eine neue Zentralküche. Diese beiden Neubauvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 20,5 Millionen Euro wurden mit 19 Mio. Euro vom Gesundheitsministerium MV gefördert und aus Eigenmitteln des Klinikums finanziert.

Landeselternrat zum Antrittsbesuch in Schwerin

Scheidung: Eltern haben eine wichtige Stimme und bringen ihre Perspektive ein

Schwerin – Das Bildungsministerium freut sich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landeselternrat. „Schule kann nur gelingen, wenn alle Seiten vertrauensvoll und im Sinne der Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung beim Antrittsbesuch des neu gewählten Vorstands des Landeselternrats in Schwerin.

Neuer Landesvorsitzender ist Tobias Lankow vom Stadtelternrat der Hansestadt Rostock. Er wurde im vergangenen Jahr auf der Herbst-Plenartagung des Gremiums in Plau am See zum Nachfolger des langjährigen Landesvorsitzenden Kay Czerwinski gewählt. Erste Stellvertreterin ist Diana Zander vom Kreiselternrat Vorpommern-Rügen. Zweite Stellvertreterin ist Sabine Forejt vom Kreiselternrat Ludwigslust-Parchim. Die Amtszeit des Vorstands dauert zwei Jahre.

„Die Vermeidung von Unterrichtsausfall, die Einstellung von Lehrkräften in Zeiten eines bundesweiten Lehrkräftemangels oder die Neuerungen durch ein geändertes Schulgesetz sind Themen, die uns beschäftigen und die wir, auch mit Unterstützung der Elternvertretungen, umsetzen. Gleichzeitig freuen wir uns auf wertvolle Vorschläge für Vorhaben, die wir gemeinsam angehen können. Eltern haben eine wichtige Stimme und bringen ihre Perspektive ein. Gelegenheiten dazu gibt es viele, zum Beispiel in den regelmäßigen Sitzungen des Bildungsrates“, so der Staatssekretär weiter.

Der Landeselternrat vertritt die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Er wirkt bei allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Der Landeselternrat berät das Bildungsministerium in allgemeinen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens. Entsprechende allgemeine Regelungen werden zwischen dem Bildungsministerium und dem Landeselternrat vertrauensvoll und verständigungsbereit erörtert.

Inbetriebnahme der Uckermarkleitung

Dr. Blank: „Das ist wichtiger Baustein für die Energiewende und eine Voraussetzung für sinkende Netzentgelte für Betriebe und Bürger“

Neuenhagen – Mit der feierlichen Inbetriebnahme der sogenannten Ucker­markleitung ist heute ein zentrales Infrastrukturprojekt im Stromübertragungsnetz ans Netz gegangen. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg und Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft, haben heute die neue Leitung gemeinsam mit dem zuständigen Übertragungs­netzbetreiber 50Hertz in Neuenhagen bei Berlin offiziell eröffnet.

Die neuen 380-kV-Freileitungen zwischen Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern und Bertikow in Brandenburg erhöhen die Stromtransportkapazität wesentlich. Damit wird ein bedeutender Engpass beseitigt, wodurch deutlich mehr erneuerbare Energien aus Mecklenburg-Vorpommern effizient in das Stromsystem integriert werden können.

Dazu Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mecklenburg-Vorpommern spielt eine Schlüsselrolle bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Mit der verbesserten Netzkapazität kann noch mehr unseres grünen Stroms abtransportiert und genutzt werden. Das schafft die Voraussetzung für sinkende Netzentgelte für die Betriebe und die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Erhöhung der Übertragungskapazität ermöglicht weniger Abregelungen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen. So kann mehr des in Mecklenburg-Vorpommern produzierten Stroms effektiv genutzt werden. Zudem werden durch die optimierte Netzinfrastruktur die Kosten für Redispatch-Maß­nahmen gesenkt, was der Stabilisierung der Netzentgelte dient.

Die Uckermarkleitung besteht aus zwei Teilprojekten: dem Neubau der 380-kV-Freileitung Pasewalk – Bertikow sowie der Höchstspannungsleitung Neuenhagen – Bertikow – Vierraden – Krajnik. Zusammen erstrecken sich die beiden Leitungen über rund 150 Kilometer in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen.

Die 50Hertz Transmission GmbH ist einer von vier Strom­übertragungsnetzbetreibern in Deutschland. Das Netzgebiet umfasst Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Hamburg. Das Unter­nehmen gehört zur Elia Group und der KfW Bankengruppe und ist Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E.

Zweiter Zukunftsdialog M-V

Jesse: „Mecklenburg-Vorpommern soll Modellregion für Erdwärmenutzung werden“

Schwerin – In Schwerin hat heute der zweite Zukunftsdialog M-V zum Thema „Strategische Entwicklung der mitteltiefen Geothermie“ stattgefunden. Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat dabei die strategische Bedeutung der Geothermie für die Umsetzung die Energiewende im Land hervorgehoben.

„Die Nutzung der Erdwärme bietet enormes Potenzial für eine zuverlässige und unabhängige Wärmeversorgung für die Menschen in unserem Land. Unser Ziel ist es, mit wissen­schaftlich fundierten Konzepten und konkreten Projekten den Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern gezielt voranzutreiben“, so die Staatssekretärin.

Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter der Geothermie in Deutschland und verfügt über sehr gute geologische Voraus­setzungen für die Erdwärmenutzung. Im Oktober 2023 wurde das Land vom Bundesverband Geothermie e.V. mit dem Preis „Champion Tiefen Geothermie“ ausgezeichnet.

Um die Wärmewende im Land weiter aktiv voranzutreiben, wurde unter Federführung des Wirtschaftsministeriums die „Studie zur strategischen Wärmeplanung des flächen­deckenden Ausbaus der Geothermie in MV“ in Auftrag gegeben. Dazu analysiert das beauftragte Leipziger Institut für Energie den künftigen Wärmebedarf bis 2050 und leitet darauf basierend die Ausbauziele für die Erdwärmenutzung ab. Zudem werden konkrete Machbarkeitsanalysen an Beispiel­standorten durchgeführt, um Konzepte zu entwickeln, die auf andere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern übertragbar sein sollen. Damit ist die Geothermie zu einem zentralen Baustein der kommunalen Wärmeplanung.

Rund 100 Akteure aus Kommunen, Fachverbänden und Wissenschaft traten auf der heutigen Veranstaltung mit­einander in den Austausch. Neben der Vorstellung erster Studienergebnisse wurden Rahmenbedingungen, erfolgreiche Praxisbeispiele und Beratungsangebote präsentiert.

Die Erarbeitung der Studie sowie die Gestaltung der Zukunfts­dialoge erfolgen in Zusammenarbeit zwischen dem Ministe­rium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitali­sierung, dem Bergamt Stralsund sowie dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit in Schwerin, Neustadt-Glewe, Neubrandenburg und Waren Anlagen der Tiefen Geothermie in Betrieb.

Für eine bessere psychische Gesundheit

Schwerin – Mit dem Projekt „Verrückt? Na und! Psychisch fit in der Schule“ (kurz: VNU) hat sich der Landesverband Sozialpsychiatrie MV zum Ziel gesetzt, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen an Schulen zu stärken. Unterstützt wird das Projekt in diesem Jahr mit einer Ko-Finanzierung des Landes in Höhe von rund 23.000 Euro. Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds. Einen entsprechenden Bescheid übergab Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute persönlich an den Geschäftsführer und das Projektteam des Verbandes.

„Psychische Belastungen beginnen häufig in der sensiblen Phase des Jugendalters. Zum Beispiel, wenn die Pubertät mit seelischen Veränderungen einher geht“, erklärte Drese heute vor Ort in Rostock. Studien zufolge leiden so etwa 15 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in diesem Alter unter psychologischen Auffälligkeiten, jeder und jede Dritte fühlt sich psychisch belastet. „Seit 2021 setzt das VNU-Projekt deshalb genau hier an und begleitet junge Menschen frühzeitig, um psychische Probleme möglichst zu vermeiden oder sie rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln“, so die Ministerin.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch fünf sogenannte Regionalgruppen, die landesweit Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe besuchen. Seit dem Start des Projektes wurden so bereits 131 Schultage an 59 Schulen durchgeführt und mehr als 3500 junge Menschen erreicht. „Das Herzstück ist dabei der Kontakt mit den sogenannten persönlichen Expertinnen und Experten, die psychische Erkrankungen aus ihrer eigenen Biografie kennen und authentisch von ihren Erfahrungen berichten“, weiß Ministerin Drese.

Diese beantworten die Fragen der Schülerinnen und Schüler, geben ihnen Präventionsstrategien an die Hand, vermitteln einen konstruktiven Umgang mit Belastungen oder Problemen und fungieren vor allem auch als Türöffner in Unterstützungsangebote. „Denn anders als Erwachsene wissen gerade junge Menschen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Sorgen wenden können. Die Expertinnen und Experten können sie dabei unterstützen und mit ihren eigenen Erfahrungen zugleich Sorgen vor möglichen Stigmatisierungen nehmen“, so Drese.

Sie zeigte sich erfreut, dass das Angebot bisher einen großen Anklang gefunden habe. „Möglich gemacht wird diese wichtige Arbeit durch die zahlreichen ehrenamtlich Aktiven, die diese Schultage unentgeltlich und freiwillig organisieren und durchführen. Dieses Engagement, aber auch der Wille die eigenen Erlebnisse zu teilen, ist nicht selbstverständlich. Dafür gilt ihnen mein herzlicher Dank“, betonte sie.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorzulegen. Diese Maßnahme sei ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

„Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen, wo die Nachfrage nach Wohnraum kontinuierlich steigt, bleibt die Mietpreisbremse ein entscheidendes Instrument für soziale Gerechtigkeit. Studierende, Familien und Berufstätige dürfen nicht durch überzogene Mietpreise aus den Innenstädten verdrängt werden“, betonte Pegel.

Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und sorgt so für eine gewisse Stabilität auf dem Wohnungsmarkt. Die Verlängerung sei ein notwendiger Schritt, um den Druck auf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter zu erhöhen. Aus diesem Grund hatte Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse gestartet. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

„Mit der Mietpreisbremse wird der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Minister Pegel.

Eine Einschränkung verhindert, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt, denn der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister ergänzt: „Natürlich müssen wir zudem den Wohnungsbau weiter vorantreiben, insbesondere im bezahlbaren Segment. Aber bis dahin bleibt die Mietpreisbremse ein wichtiger Schutzmechanismus“, so Pegel weiter.

Der Minister appellierte an den Bund, die Gesetzesinitiative voranzutreiben, um den betroffenen Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben. „Wir setzen uns in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für eine gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik ein – sowohl durch den Schutz vor überhöhten Mieten als auch durch gezielte Investitionen in den Wohnungsbau.“

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert.

Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Schwesig wirbt für M-V als Filmland

Schwerin – Mit der Veranstaltung „Roter Teppich bis ans Meer“ wirbt Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr anlässlich der Berlinale für Mecklenburg-Vorpommern als Drehstandort.

Die Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern wird künftig auch durch den NDR unterstützt. Der NDR wird Filmproduktionen in Mecklenburg-Vorpommern über drei Jahre mit insgesamt 450.000 Euro unterstützen. Darüber informierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin heute gemeinsam mit NDR-Landesfunkhausdirektor Joachim Böskens und dem Geschäftsführer der MV-Filmförderung Prof. Olaf Jacobs im Vorfeld des Filmempfangs.

„Bei der Film- und Fernsehproduktion kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung zu. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch weiterhin für die Förderung gerade junger Filmemacherinnen und Filmemacher einsetzen. Die jetzt geschlossene Kooperation zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und der MV Filmförderung ist ein weiterer Schritt in diese Richtung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir wollen neugierig machen auf das Filmland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte die Ministerpräsidentin bei der Eröffnung des Empfangs in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Wir haben uns vor fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern neu aufgestellt, mit einem gemeinsamen Dach für Festival-, Film- und Kinoförderung. Mit der MV-Filmförderung als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Filmbranche in unserem Land. Mit mehr Förderung, mehr Angeboten und mehr Service“, erklärte Schwesig. Standen 2020 noch 1,5 Mio. Euro für die Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung, sind es heute mit den Mitteln von Land, NDR und ZDF 4,2 Millionen.

 „Mit unserer Filmförderung wollen wir helfen, Geschichten aus und in Mecklenburg-Vorpommern zu erzählen. Wir wollen unsere lebendige, aktive Kinoszene stärken. Und wir wollen als Drehort für Produktionen aus dem In- und Ausland attraktiv sein“, sagte Schwesig.