Heute ist Weltverbrauchertag

Täglich 100 Anfragen an die Verbraucherzentrale M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt unterstreicht zum Weltverbrauchertag am 15. März die Bedeutung der Beratung.

Schwerin – „Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich immer mehr mit großen Unsicherheiten, betrügerischen Maschen im Internet und Alltagsfallen konfrontiert. Da ist es gut, wenn es eine Institution gibt, an die sie sich vertrauensvoll wenden können, die ihre Rechte stärkt. Das ist hier im Land die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch genutzt wird. Nach eigenen Angaben verzeichnete sie im vergangenen Jahr rund 36.000 Kontakte zu Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Das sind nahezu 100 Kontakte täglich, die ein klares Zeichen für den anhaltenden Bedarf an Information und Beratung bedeuten. Ich kann das nur begrüßen, wenn von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit ihren vier Beratungsstellen und 26 Mitarbeitenden ist mittlerweile zu einem wichtigen Anlaufpunkt geworden, wenn es um Fragen rund um Finanzen, Energie oder Versicherungen geht. Auch beim Aufdecken von Fakeshops im Internet spielt die Verbraucherzentrale eine immer größere Rolle“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März. Das Motto in diesem Jahr lautet: #GutFürUnsAlle zur Stärkung der Verbraucherrechte. Das Land unterstützt die Verbraucherzentrale jährlich mit rund 927.000 Euro.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „Vergangenes Jahr waren besonders Finanzthemen im Fokus. Mit 48 Prozent betrafen fast die Hälfte aller Anfragen Prämiensparverträge, Girokonten und Versicherungen. Doch das Spektrum reicht weiter von zweifelhaften Inkassoforderungen bis hin zu betrügerischen Online-Shops. Um gezielte Unterstützung zu bieten, setzt die Verbraucherzentrale neben der persönlichen Beratung vor Ort auch auf digitale Hilfsmittel wie den Inkasso-Check, den Fakeshop-Finder und das neue Online-Tool Internetkriminalität.“

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt lobt die Arbeit der Verbraucherzentrale: „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher gut informiert sind, können sie im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen.“ Der Weltverbrauchertag ist ein internationaler Aktionstag, an dem auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam gemacht wird.

Jarmen Zuwendungsbescheid überreicht

Dr. Blank: „Diese Investition macht den Straßenverkehr in Jarmen sicherer und stärkt die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort“

Jarmen – Im Rahmen des Stadtempfangs hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, heute in Jarmen einen Zuwendungsbescheid überreicht. Mit der Förderung in Höhe von über 250.000 Euro unterstützt das Land den Umbau eines zentralen Verkehrsknotenpunkts der Stadt.

„Diese Investition macht den Straßenverkehr in Jarmen sicherer und lässt den Verkehr flüssig fließen. Solche Maßnahmen sind auch ein wichtiger Beitrag, um die Infrastruktur in unserem Land zu verbessern. Durch moderne, leistungsfähige Verkehrswege unterstützen wir die Menschen vor Ort und
stärken die regionale Wirtschaftskraft nachhaltig“ betonte Dr. Blank.

Der Umbau des Knotenpunktes Landesstraße 35 / Anklamer Straße / Burgstraße zu einem Kreisverkehr ist eine gemeinsame Maßnahme der Stadt Jarmen und des Straßenbauamtes Neustrelitz. Mit dem Umbau zum Kreisverkehr wird die Verkehrssicherheit an einer Unfallhäufungsstelle erhöht.

Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützt das Land die Kommunen finanziell bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur mithilfe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

In seinem Grußwort betonte Blank positive Entwicklung der Stadt, die das Land in vergangenen Jahren – beispielsweise durch Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für den Gewerbepark und den Hafen – in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort unterstützt hat.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.