Zukunfts­fähige Infrastruktur

Rostock: Land fördert Ausbau der Neubrandenburger Straße / Jesse: „Wir investieren in sichere und zukunfts­fähige Infrastruktur“

Rostock – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpom­mern, hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 612.500 Euro überreicht. Gefördert wird der Um- und Ausbau der Neubrandenburger Straße südlich des Bahn­übergangs.

„Mit dieser Förderung erleichtern wir den Alltag der Menschen und schaffen gleichzeitig eine moderne, nachhaltige Infra­struktur für die zukünftige Entwicklung des Quartiers. Neue Geh- und Radwege sorgen für mehr Sicherheit, barrierefreie Haltestellen erleichtern den Zugang zum Nahverkehr“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Die durch das Land geförderte Maßnahme umfasst den ersten Bauabschnitt südlich des Bahnübergangs. Die rund 220 Meter lange Strecke erhält eine neue Asphaltdecke, zwei barriere­freie Bushaltestellen sowie sichere Geh- und Radwege. Zusätzlich wird eine Querungshilfe errichtet und die Anbin­dung an das geplante B-Plan-Gebiet „Ehemalige Molkerei, Teilbereich 2“ geschaffen. Der zweite Bauabschnitt befindet sich derzeit in Planung und wird nördlich des Bahnübergangs bis zum Mühlendamm verlaufen.

„Solche Investitionen leisten einen wesentlichen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung unserer Städte“, so Jesse weiter. „Sie stärken die Mobilität und werten unsere Quartiere auf.“

Die Maßnahme wird nach der Kommunalen Straßenbau­förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStra-bauFöRL M-V) gefördert. Ziel der Förderung ist es, die Verkehrsinfrastruktur in Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu verbessern – zum Nutzen der Anwohnenden, Verkehrsteil­nehmenden und der regionalen Wirtschaftskraft.

Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz

Schwerin – Das Kabinett hat sich in der heutigen Sitzung erstmals mit dem Entwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetzes beschäftigt. „Mit der Neufassung des Gesetzes legt unser Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der allen voran die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort im Blick hat. Im bundesweiten Vergleich bedeutet der Gesetzentwurf eine neue Qualität und Höhe der Beteiligung.

Hierzu gehört nicht zuletzt auch, dass für Photovoltaik-Freiflächen­anlagen ab einer Größe von ungefähr 1 Hektar erstmalig in den Anwendungs­bereich des Beteiligungs­gesetzes aufgenommen werden. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte dazu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen. „Dies können echte finanzielle Entlastungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sein, z.B. durch eine Gutschrift auf die jährliche Stromrechnung. Es können aber auch Verbesserungen vor Ort durch Beteiligungen der Gemeinden selbst sein, z.B. neue Spielplätze, modernisierte Sportstätten oder die Unterstützung von Vereinen.“

„In Zukunft können die betroffenen Gemeinden und deren Einwohner einfach und unkompliziert von den Windrädern und Solarparks in ihrer Nähe profitieren. Das Bürger- und Gemeinde­beteiligungs­gesetz schafft Verhandlungen auf Augenhöhe, dafür bekommen die Gemeinden einen Werkzeug­kasten an die Hand. Sie können am besten entscheiden, wofür das Geld aus der Erneuerbaren Energie verwendet wird“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbands­anhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Saisonbeginn im Nationalpark

Wieck – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in der Darßer Arche in Wieck die Saison im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft eröffnet.

„Nationalparke sind für mich Flaggschiffe des Naturschutzes, deren Geschichte ich seit 1990 mitbegleiten durfte. Im Jahr 2025 begehen wir das 35. Jubiläum der Nationalparke und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Jubiläum steht in den Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund ganzjährig unter dem Motto: Im Takt der Natur. Deren Attraktivität zieht zahlreiche Besucher an. Allein der Nationalpark Jasmund zählt jährlich rund eine Million Touristen. Dazu trägt auch die erfolgreiche Eröffnung des Skywalks 2023 auf dem Gelände des Nationalpark-Zentrums Königstuhl bei. An dieser Stelle möchte ich unseren dortigen Partnern in der Stadt Sassnitz und im Nationalparkzentrum für ihre unermüdliche Arbeit herzlichen Dank sagen“, so Backhaus.

„Dass sich Geduld und langer Atem lohnen, zeigt auch das im vergangenen Jahr beendete Projekt des Inselhafens Prerow mit Seebrücke und die Renaturierung des Ottosees. Fast die gesamten 35 Nationalparkjahre brauchte es bis zu dem Erfolg, der, so hoffen wir, nun über Jahrhunderte Bestand hat. Die Küstendynamik am Darß, die seit etwa sieben Jahrtausenden die Halbinsel formte, kann nun wieder ungestört als Baumeister dieser grandiosen Landschaft wirken – einer Landschaft, die es in der Unberührtheit und Dynamik an der deutschen Ostseeküste nur noch hier gibt. Dabei waren die maßgeblichen Ziele: die Sicherstellung der Seenotrettung, ein Schutzhafen mit Etappenfunktion für Wasserfahrzeuge zwischen Rostock und Barhöft und die Renaturierung des „Ottosees“ als geschützte Lagune am Darßer Ort in der Nationalparkkernzone. Entstanden ist ein herausragendes Bauwerk, das alle Funktionen erfüllt: die mit 721 Metern längste Seebrücke im Ostseeraum, ein Liegeplatz für Seenotkreuzer, mehr als 50 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge sowie ein Fahrgastschiffanleger. Seit der Eröffnung wurden fast 200.000 Besucher auf der Seebrücke gezählt. Die Attraktivität und Resonanz strahlt weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus“, sagte er.

Aktuell wird im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft das Großprojekt zur Renaturierung des Wasserhaushaltes der südlichen Sundischen Wiese umgesetzt. Hier werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass entsprechend der natürlichen Gegebenheiten schützenswerte Biotope wie Schilfröhrichte und Bruchwälder entstehen können. Außerdem werden Pflegebereiche zu wertvollem Salzgrasland entwickelt. Die erfolgreichen Moorschutzprojekte in den Nationalparken sind gute Praxisbeispiele für kommende Vorhaben. Im Nationalpark Jasmund, der mit vom Nationalparkamt Vorpommersche Boddenlandschaft verwaltet wird, wurden in den vergangenen Jahren 42 Moore revitalisiert. Hierfür ist es gelungen, erfolgreiche Kooperationen mit dem Ehrenamt aufzubauen. Diese erweisen sich jetzt auch in anderen Bereichen als stark und zuverlässig, etwa bei der Heidepflege auf Hiddensee sowie der Pflege von Pfeifengraswiesen und Orchideenstandorten.

„Auch die Renaturierung weiterer Moorflächen, etwa das Schwinkelsmoor und der Neudarß, werden für noch mehr ungestörte Naturräume in den Schutzgebieten sorgen. Hierfür sollen die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz genutzt werden. Erst kürzlich, am 4. April, habe ich gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Riewenherm, das Fachkräfteprogramm ‚MoorspezialistInnen‘ in Güstrow eröffnet. Hier haben wir ein neues Ausbildungsinstitut gegründet. Ich bin sehr froh, dass sich auch das Nationalparkamt Vorpommern als Einsatzstelle gemeldet hat, um zukünftige Fachkräfte für den Moorschutz auszubilden“, sagte der Minister.

Unermüdliches Ehrenamt war nicht nur bei der Wiederherstellung von Mooren und anderen Habitaten hilfreich. Auch das Monitoring, wie das Erfassen der Küstenvogel- Brutbestände ist ohne die Helfer undenkbar. Naturschutzwarte unterstützen Ranger bei der Gebietskotrolle. Dafür dankte Minister Dr. Backhaus allen Beteiligten.

Auch die Tourismusakteure haben erkannt, dass sich mit der einzigartigen Natur werben lässt. Allerdings ist die Erholung in den schönsten Naturräumen auch mit Einschränkungen zu deren Schutz verbunden. Der Tourismusverband startete 2024 die Kampagne „#NatürlichMitVerantwortung“. Im Ergebnis entstanden Plakate mit Gäste-Informationen mit Regeln zum Verhalten in der Natur und in den Schutzgebieten. Eine geschickte Besucherlenkung bleibt laut Backhaus eine Daueraufgabe. Im vergangenen Jahr wurden in allen Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken des Landes insgesamt 862.000 Besucher bei Vorträgen, Führungen und als Gäste in den Infozentren betreut. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft waren es mehr als 125.000 Besucher. An den Hot-Spots Darßer Ort wurden 108.000 Wanderer, in der Sundischen Wiese etwa 111.000 Touristen gezählt.

Das Nationalparkamt Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren beständig um die Verbesserung der touristischen Infrastruktur in den Nationalparken gekümmert. Dies war unter anderem durch die Umsetzung von EU-Förderprogrammen möglich. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden ELER-Mittel in Höhe von rund einer Million Euro in den beiden Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund investiert. Eine wesentliche Maßnahme im Nationalpark Jasmund war der Bau einer Schranke zur Eingrenzung des Individual-Verkehrs. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wurden umfangreiche Wegemodernisierungen im Darßwald realisiert. Weitere ELER-Mittel wurden zum Gebietsmanagement der NATURA2000 Gebiete eingesetzt. Dazu zählen die marine Gebietskontrolle Jasmund, die Entbuschungsmaßnahmen Dünenheide und Dornbusch auf Hiddensee sowie Planungsleistungen zur Sicherung der Beweidung von Grünland.

Abschließend kam der Minister auf den Campingplatz am Prerower Nordstrand zu sprechen. Hier kam im vergangenen Herbst die gerichtliche Bestätigung, dass das Interessenbekundungsverfahren 2023 rechtlich nicht zu beanstanden ist und dass auch das Auslaufen des Pachtvertrages für die Flächen der Stiftung Naturschutz und Umwelt MV rechtmäßig war. „Zu meinem Bedauern hat das Gericht jedoch das eigentlich für Ende November 2024 erwartete Urteil zur landeseigenen Waldfläche bis in den April 2025 vertagt. Beim Gerichtstermin am 1. April wurde erneut zur Kündigung durch das Land, zur Höhe der Entschädigung und einigen weiteren Forderungen der Regenbogen AG verhandelt. Eine Entscheidung wird nun am 6. Mai 2025 verkündet“, sagte Backhaus und ergänzt: „Trotz allem bin ich zuversichtlich, dass es dann mit dem neuen Betreiber alsbald gelingen wird, den Campingplatz zu einem nationalparkgerechten und kundenfreundlichen touristischem Erholungsort zu entwickeln“.

Übergang von der Schule in die Ausbildung

Ständige Wissenschaftliche Kommission legt Gutachten mit Empfehlungen vor

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) zum Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Sekundarstufe I in die berufliche Ausbildung. „Wir gestalten Schule so, dass jede Schülerin und jeder Schüler faire Chancen auf eine gute Zukunft hat“, sagte die Ministerin. Sie verwies auf drei zentrale Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das Land bereits umgesetzt hat, um die Qualität der schulischen Bildung gezielt zu stärken:

  • Basale Kompetenzen im Fokus – neue Stundentafel für mehr Deutsch, Mathematik und Englisch

„Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher lesen, schreiben und rechnen können. Das ist das Fundament für jeden Bildungserfolg“, betonte Oldenburg. Mecklenburg-Vorpommern setzt mit dem kommenden Schuljahr eine neue Stundentafel verbindlich um, die die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache stärkt und Freiräume für individuelle Förderung schafft. „Wir fangen in der Grundschule an, erhöhen die Stunden in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 3 und 4 und haben ein verpflichtendes 20-minütiges Leseband eingeführt. Die direkte Zuweisung von elf Stunden aus dem ehemaligen Kontingent der Kernfächer Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache an weiterführenden Schulen stellen eine Verbindlichkeit her, die wir brauchen, um mehr Schülerinnen und Schüler zum ersten anerkannten Schulabschluss zu führen, ohne in anderen Fächern Unterrichtsstunden zu reduzieren.“

  • Berufliche Orientierung neu gedacht – verbindliches Konzept für alle Schulen

Mit einem neuen landesweiten Konzept zur Beruflichen Orientierung sorgt Mecklenburg-Vorpommern ab dem kommenden Schuljahr für mehr Praxisbezug und klare Perspektiven. Das Konzept ist für alle Schulen verbindlich. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig ihre Stärken erkennen, vielfältige berufliche Wege kennenlernen und den Beruf ergreifen, der am besten ihren Neigungen entspricht. „Berufsorientierung ist Lebensorientierung, deshalb machen wir sie zum integralen Bestandteil der schulischen Bildung“, erklärte die Ministerin.

  • Digitale Kompetenzen stärken – Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung ab Klasse 5 

Das Land hat bereits früh reagiert, um Schülerinnen und Schüler besser auf die Anforderungen der digitalen Welt vorzubereiten. Seit dem Schuljahr 2019/2020 steht ab Klasse 5 das einstündige Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung auf dem Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler erlangen grundlegendes Wissen über Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik. Außerdem erhalten sie grundlegende Kenntnisse in Softwareentwicklung. „Kinder und Jugendliche müssen wissen, wie sie sich sicher, reflektiert und verantwortungsvoll in digitalen Räumen bewegen. In diesem Fach vermitteln die Lehrkräfte ihnen das notwendige Handwerkszeug“, so Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern versteht die Empfehlungen der SWK als Unterstützung der eigenen Vorhaben. „Mit dem Produktiven Lernen und der Berufsreife dual machen wir Angebote für Schülerinnen und Schüler, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Sie lernen in Betrieben und haben einen starken Praxisbezug. Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Das alles sind weitere Maßnahmen, um Schülerinnen und Schülern einen direkten und nahtlosen Einstieg in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Die Empfehlungen der SWK werden wir in der Bildungsministerkonferenz intensiv beraten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, die in diesem Jahr auch Präsidentin der Bildungsministerkonferenz ist.

Bericht der Zukunftskommission Fischerei

Schwerin – Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen vor. Sie wurden heute durch die ZKF-Vorsitzende, Ulrike Rodust, an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, übergeben. Entsprechend hat der zuständige Fachminister aus Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, heute gespannt nach Berlin geschaut.

„Der Fischerei im deutschen Küstenmeer geht es so miserabel wie noch nie. Das liegt maßgeblich am Zustand vieler Fischbestände, die sich zuletzt vor allem aufgrund der Umweltbedingungen und systematischer Veränderungen in den Ökosystemen – vor allem in der Ostsee – extrem schlecht entwickelt haben. Hinzu treten schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auch und teils besonders auf die gewerbliche Fischerei auswirken, sowie die zunehmende Flächenkonkurrenz auf See. Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere die an der Küste tief verwurzelte, traditionelle Küstenfischerei zu erhalten und zukunftssicher auszurichten.

Klar war allerdings auch: Gäbe es einfach, naheliegende Lösungen, dann hätten Bund und Länder diese längst ergriffen“, stellte der Fischerei- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus fest und sagte weiter: „Der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts einer Zukunftskommission könnte nicht besser sein: Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und wird sich auch dieser speziellen Problemlage intensiv zuwenden müssen. Die Küstenländer haben den Beratungsprozess, wie bereits vorab bei der Leitbildkommission Ostseefischerei, intensiv begleitet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen engagiert einbringen“, betonte Minister Backhaus.

Gegenüber der Leitbildkommission Ostseefischerei war der Auftrag der ZKF noch weiter gespannt. Er umfasste die gesamte Fischerei in den deutschen Meeresgewässern einschließlich der Aquakultur. Noch expliziter sollten konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden für die im Sektor direkt anstehenden Transformationsprozesse, die sich sowohl spezifisch für die Fischerei ergeben als auch aus deren Einbettung in die europäische und nationale Energie- und Umweltpolitik.

Zu insgesamt zehn Themenfeldern hat die Zukunftskommission 53 teils sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt (in Klammern die Zahl der spezifischen Empfehlungen je Themenfeld):

  • Fischerei und Meeresschutz in deutschen Seegebieten (10),
  • Fischereimanagement (7),
  • Krabbenfischerei (4),
  • Angelfischerei (1),
  • Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der Fischerei und Diversifizierung (4),
  • Ausbildung und Nachwuchsgewinnung (5),
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Resilienz der (Küsten-)Fischerei (7),
  • Nachgelagerte Strukturen und Organisation des Sektors (2),
  • Flächenkonkurrenz auf See in Bezug auf Fischerei und marine Aquakultur (11),
  • Dialogformate und Beteiligung von Interessengruppen (2).

In einem Empfehlungspunkt greift die ZKF explizit die in Mecklenburg-Vorpommern angebotene Zusatzqualifikation zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auf, indem sie vorschlägt, diese kurzfristig auch für Fischerinnen und Fischer aus den anderen Küstenländern zugänglich zu machen. Mittel- bis langfristig, so die weiterführende Empfehlung, sollte eine Integration der spezifischen Ausbildungsinhalte in die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt angestrebt werden, um zur Diversifizierung und Stabilisierung von Einkommen insbesondere in der Küstenfischerei beizutragen, das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und damit insgesamt attraktiver zu machen. Grundsätzlich rät die Kommission, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung von Ausbildungsangeboten und -einrichtungen einer sich weiter verkleinernden Sparte zu legen, dabei Ausbildungsformate anzupassen und bestimmte Ausbildungsformate zu unterstützen.

Damit es überhaupt zu Investitionen kommt, aber auch das laufende Geschäft noch finanziert werden könne, benötige die Sparte nach Ansicht der ZKF gezielte Hilfe, insbesondere um die Bereitschaft der Kreditwirtschaft für Formen der Finanzierung wiederherzustellen. Hierzu wurde ein „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ vorgeschlagen. Daneben empfiehlt die ZKF die Einrichtung eines Fördertopfes zur Unterstützung der Unternehmensgründung und Bildung von Start-ups im Fischerei- und Aquakultursektor mit dem Ziel, die Gründungsaktivität, Innovationskraft, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu steigern sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Andere Empfehlungen setzen erwartungsgemäß bei den Rahmenbedingungen an, denn wenn es der Meeresumwelt bessergeht, dann auch der Fischerei. Hier bedarf es allerdings eines langen Atems. Die Nährstoffsituation in aquatischen Systemen zu korrigieren, wird Jahrzehnte dauern, damit wird die Erholung der Ostsee zur Generationenaufgabe“, schätzt der Minister ein. „Gleichzeitig werden gewaltige Meeresflächen zu Windparks und schaffen veränderte Bedingungen, besonders auch für die Fischerei, die sich ebenfalls auf Jahrzehnte auswirken. Hier ist die Fischerei bereits zwischen die Mühlsteine multipler Nutzungsziele im Meer geraten und verkleinern sich die ihr verbleibenden Fanggebiete, auch angesichts der Ausweitung von Meeresschutzgebieten. Zu hoffen bleibt immerhin, dass es zumindest positive Effekte für die Rekrutierung der Fischbestände aus den fischereilich nicht mehr nutzbaren Gebiete heraus geben wird, aber auch hier wird sich der Faktor Zeit auswirken.“

Viel Zeit habe die Fischerei aber nicht mehr, um sich selbst zu erhalten, anzupassen, den Generationenwechsel und die Transformation zu einer emissionsarmen und vollständig umweltgerechten Fischerei zu bewerkstelligen, mahnt Dr. Backhaus. „Insbesondere die Ostseefischerei in all ihren Facetten bis hin zur Freizeitfischerei und den Wirkungen auf die Wirtschaft und Kultur an der Küste steht bekanntlich vor existenziellen Herausforderungen. Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Vorschläge entwickelt und an den Bund herangetragen, um den Herausforderungen der nächsten Jahre mit Maßnahmen zu begegnen, die aus den so genannten Fischerei- und Umweltkomponenten nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz finanziert werden können. Hier stehen Mittel zur Verfügung, die zielgerichtet und intelligent eingesetzt werden sollten, um die vielfältigen Transformationsprozesse zu begleiten,“ formuliert der Minister abschließend eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bund.

Angesichts der Notwendigkeit einer Transformation der deutschen Meeresfischerei hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechend dem Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (2021-2024) die Zukunftskommission Fischerei eingerichtet. Die Zukunftskommission unter Vorsitz von Frau Ulrike Rodust (ehemalige deutsche Abgeordnete im EU-Parlament) wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei mit Fokus auf die Küsten- und Kutterfischerei, marine Freizeitfischerei und marine Aquakultur vorzulegen.

Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei sollen eine kohärente deutsche Meerespolitik unterstützen und der Erreichung des guten Umweltzustandes nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nicht entgegenstehen. In der Ableitung von Maßnahmen sollen die EU-seitigen und nationalen Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz gleichberechtigt neben den Interessen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Fischerei stehen, so der Auftrag.

Die Zukunftskommission hat sich am 19. März 2024 konstituiert. In der Zukunftskommission haben in einem partizipativen Ansatz 40 Vertreterinnen und Vertreter von Fischerei- und Umweltverbänden sowie weiteren Interessensverbänden, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. In sieben Arbeitssitzungen, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen hat die Zukunftskommission zu den von ihr beschlossenen Themenschwerpunkten (siehe Arbeitsprogramm, Anlage C des Berichts) und darüber hinaus beraten und konkrete Empfehlungen vorgelegt. In der Kommission hat Mecklenburg-Vorpommern mit je einem Vertreter aus der Fischerei und von der kommunalen Ebene sowie  Vertretern des Ministeriums mit Zuständigkeit für die Fachbereiche Meeresschutz und Fischerei mitgewirkt.