Änderung des Sportfördergesetzes M-V

Schwerin – Die Landesregierung brachte am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes M-V ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen eine Gleichbehandlung der Internatsträger unserer Sportgymnasien im Land erreichen und somit vor allem die Eltern von Kindern am Rostocker Sportgymnasium bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, betonte Sportministerin Stefanie Drese bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt insgesamt über drei Sportgymnasien an den Standorten Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Als „Eliteschulen des Sports“ haben sie überregionale Bedeutung und gewährleisten im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können.

„Während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule durch das CJD nicht“, verdeutlichte Drese im Landtag.

Dies führte zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssport-Standortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten, sagte die Ministerin.

„Wir haben zunächst für 2024 und 2025 als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben“, so Drese. Auch in den Folgejahren plant das Land nach Angaben von Drese mit erhöhten Zuschüssen, um die Internatskosten für Eltern an allen drei Sportschulen des Landes zu reduzieren.

Mit diesen finanziellen Hilfen und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes stelle das Land sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler des Landes die gleichen Bedingungen vorfinden – unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen, betonte Drese.

Wenn der Landtag nach Beratung in den Fachausschüssen und abschließender 2. Lesung dem Vorschlag zustimmt, wird ab dem 1. August 2025 der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Schul- und Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten.

Drese: „Die Gesetzesänderung ist damit eine Investition in die Zukunft unseres Sports. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes.“

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Koalitionsvertrag: Verantwortung für den Osten

Schwerin – Der vorliegende Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver, konstruktiver und lösungsorientierter Verhandlungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, dass sie sich mit Nachdruck eingebracht hat, damit auch die Interessen Ostdeutschlands und insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns einen festen Platz in dieser Vereinbarung finden. „Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Probleme anpackt und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnt – auch in MV.“

„Ich begrüße besonders, dass wir uns im Vorfeld auf ein großes Investitionspaket verständigen konnten“, erklärt Schwesig weiter. „Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden Euro für die Länder – bietet uns in MV die Möglichkeit, schneller zu planen, zu bauen und zu modernisieren. Dies betrifft nicht nur den Ausbau von Straßen, Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr, sondern wird auch durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz spürbar beschleunigt – ein Anliegen, das ich schon lange vehement vertrete.“

Wichtig ist die Unterstützung der Wirtschaft. Wir werden die Wirtschaft stärker mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionen und sinkenden Energiepreisen unterstützen. Außerdem wird Bürokratie abgebaut, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Beispielsweise wird die vielfach kritisierte Bürokratie beim Lieferkettengesetz abgeschafft. Und wir werden stärker in die Wissenschaft investieren. Davon wird insbesondere Greifswald als wichtiger Standort in der Fusionsforschung profitieren.

Ein zentrales Anliegen der Regierung in MV ist die Stärkung des ländlichen Raums. „Wir entlasten unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie, führen den Agrardiesel wieder vollständig ein und passen die Regelungen für Saisonarbeiter auf 90 Tage an. Darüber hinaus werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht, um gezielt den Hochwasserschutz, unsere Landwirtschaft und lebenswerte Dörfer zu fördern. Gleichzeitig wird der Schutz der Ostsee als besonders betroffenes Binnenmeer mit einem klaren Bekenntnis zu Meeresforschung, nachhaltiger Fischerei und dem Kampf gegen Munitionsaltlasten prioritär behandelt“, erläutert die Ministerpräsidentin.

Auf sozialer und familienpolitischer Ebene hebt Schwesig hervor, dass ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 ein starkes Signal der Gerechtigkeit an alle Beschäftigten in MV sendet und die Stabilisierung der Rente den Menschen zusätzliche Sicherheit bietet. „Zudem setzen wir wichtige Akzente bei der Stärkung des Ehrenamts, dem Ausbau von Startchancen-Kitas und -Schulen. Das sind bedeutende Investitionen in mehr Bildung in unserem Land.“

Besonders wichtig war es uns, durch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau und die Eigentumsförderung mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Als maritimer Standort bleibt auch die Weiterentwicklung der Häfen und Werften eine zentrale Aufgabe: „Der Einstieg deutscher Werften in die Offshore-Konverterproduktion ist eine echte Zukunftschance und sichert die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die konsequente Umsetzung der nationalen Hafenstrategie wird zudem die Modernisierung unserer Wasserstraßen und Häfen weiter vorantreiben und so die maritime Wirtschaft nachhaltig stärken.“

Schwesig fasst abschließend zusammen: „Wir haben zentrale Anliegen des Ostens in den Verhandlungen untergebracht. Jetzt muss es darum gehen, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt umzusetzen und für sie sichtbar zu machen.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Beitritt zum Zollsenat Finanzgericht Hamburg

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont nach dem Beschluss des Landtags: „Rechtsuchende profitieren von der Spezialisierung.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern wird sich in einem Staatsvertrag dem Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg anschließen. Der Zollsenat wird dann für den gesamten norddeutschen Raum zuständig sein. Wir können die Vorteile nutzen, die mit der vorhandenen Spezialisierung bei Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts verbunden sind. Die Ressourcen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern dagegen können künftig effizienter eingesetzt werden, da erheblicher Arbeitsaufwand wegfallen wird.

Auch wenn bislang pro Jahr am Finanzgericht in Greifswald nur sieben bis elf Verfahren in Zollsachen eingegangen waren, so waren diese komplex und zeitintensiv. Der Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg dagegen ist seit 1981 für die Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein zuständig und hat die Kapazität zur weiteren Spezialisierung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und M-V über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg.

In Kürze wird die Ratifikation des Staatsvertrags erfolgen. Nach jetzigem Stand wird der Staatsvertrag am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg ist mit Rechtsfragen aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts befasst. Bei den Verfahren geht es zum Beispiel um die Zahlung von Abgaben für ein- oder ausgeführte Waren oder um den Umgang mit der Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerblichen Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak, Mineralöl und Strom. Diese Streitigkeiten sind geprägt durch das EU-Recht, das wegen der Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien kaum überschaubar und zudem häufig äußerst kurzlebig ist. Gleichzeitig sind die betreffenden Rechtsstreitigkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten und die Zollverwaltung in der Regel von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Herausforderungen im Klimaschutz

Backhaus zum Klimaschutz: „Kein Stillstand, sondern viel Erreichtes“

Schwerin – Über Klimaschutz und die komplexen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sprach Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen der Aktuellen Stunde im Schweriner Landtag.

„Beim Klimaschutz gibt es keinen Stillstand, sondern viel Erreichtes“, konstatierte Minister Backhaus und reagierte damit auf den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Grünen, die Landesregierung würde wichtige Aufgaben, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz sowie die Sicherung gesunder Lebensmittel nicht konsequent angehen und umsetzen.

„Das ist reine Ideologie“, so Backhaus, denn die Realität spreche eine andere Sprache: „Mecklenburg-Vorpommern profitiert bereits mit 85 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes, das verschiedene Maßnahmen bündelt, die den Schutz von Natur und Klima verbinden. Allein 34 Millionen Euro fließen in ein neues Qualifizierungsprogramm, dass Hochschulabsolventinnen auf den angewandten Moorschutz vorbereitet, damit sie als MoorspezialistInnen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und legen bis zum Ende des Jahres eine Klimaanpassungsstrategie vor. Zudem gehen zehn Prozent der landeseigenen Landwirtschaftsflächen, also 8.700 ha, nach und nach zu Zwecken des natürlichen Klimaschutzes oder auch des Wasserschutzes aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Beispiel zur Neuwaldbildung oder zur Umsetzung von Gewässerprojekten. Inzwischen wirtschaftet dank der sehr guten Förderpolitik des Landes jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV ökologisch. Das ist nicht Nichts.“, führte er aus.

Für Backhaus geht es neben guten fachlichen Projekten im Moment aber vor allem darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen: „Demokratie ist immer der Weg der kleinen Schritte. Die aktuellen Entwicklungen in Amerika zeigen, was passiert, wenn mit aller Härte die Interessen Einzelner durchgesetzt werden. Auch die Demokratie in Deutschland und Europa ist in Gefahr.

Mein Ansatz lautet daher: wir müssen bei allen wichtigen Themen, die wir bewegen auch immer sicherstellen, dass wir die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern nicht aus den Augen zu verlieren. Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Innovationen sind Garanten für sozialen Ausgleich. Nur wenn wir wirtschaftliche Perspektiven bieten, sind wir in der Lage soziale Härten der Klimatransformation abzufedern. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um Akzeptanz für diese wichtige Transformation zu schaffen“, betonte er.

Auch brauche es Anreizwirkungen, sagte er weiter. Über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, sollen die Menschen im Land künftig spürbar entlastet werden. Minister Backhaus machte folgende Rechnung auf: „Bei einem Windpark von sieben Windenergieanlagen mit einer jeweilig installierten Leistung von 5,7 MW kommen pro Jahr insgesamt ca. 322.000 Euro den umliegenden Gemeinden und weitere 322.000 Euro den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bei 600 Haushalten in den beteiligten Gemeinden errechnen sich für den einzelnen Haushalt Strompreisgutschriften in Höhe von ca. 540 Euro im Jahr. Die Menschen, die Gemeinden, die Länder müssen an diesem Prozess beteiligt werden.“

Minister Backhaus stellte klar: „Die Menschen sind nicht pauschal gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber es muss mit Augenmaß und bedarfsorientiert vorgegangen werden. Die Landesregierung MV nimmt die Sorgen der Menschen ernst; bei der neuen Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung mit einem eigenständigen Budget eingeführt wird; Windenergieanlagen auf See bei der Erreichung des bundesweiten 2,1 % Windziel mitberücksichtigt werden und der Netzausbau gezielt gesteuert wird.“

Der Minister warnte vor einer Politik des Spaltens und betonte abschließend: „Wir haben nach 35 Jahren deutscher Einheit und 80 Jahren in Frieden für unsere nachfolgenden Generationen weiter eine große Aufgabe. Für die Wohlstandentwicklung sind eine gesunde Natur, saubere Umwelt, Bildung, Gesundheit, Ernährung und ein gutes Einkommen unumstößliche Eckpfeiler und Kompass unseres demokratischen Handelns.“