Schwerin – Die Landesregierung brachte am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes M-V ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen eine Gleichbehandlung der Internatsträger unserer Sportgymnasien im Land erreichen und somit vor allem die Eltern von Kindern am Rostocker Sportgymnasium bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, betonte Sportministerin Stefanie Drese bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt insgesamt über drei Sportgymnasien an den Standorten Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Als „Eliteschulen des Sports“ haben sie überregionale Bedeutung und gewährleisten im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können.
„Während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule durch das CJD nicht“, verdeutlichte Drese im Landtag.
Dies führte zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssport-Standortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten, sagte die Ministerin.
„Wir haben zunächst für 2024 und 2025 als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben“, so Drese. Auch in den Folgejahren plant das Land nach Angaben von Drese mit erhöhten Zuschüssen, um die Internatskosten für Eltern an allen drei Sportschulen des Landes zu reduzieren.
Mit diesen finanziellen Hilfen und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes stelle das Land sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler des Landes die gleichen Bedingungen vorfinden – unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen, betonte Drese.
Wenn der Landtag nach Beratung in den Fachausschüssen und abschließender 2. Lesung dem Vorschlag zustimmt, wird ab dem 1. August 2025 der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Schul- und Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten.
Drese: „Die Gesetzesänderung ist damit eine Investition in die Zukunft unseres Sports. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes.“