Schwerin – Klütz, Pasewalk – mit zwei Projekten – und Ueckermünde werden in diesem Jahr von einer Bundes- und Landesförderung aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ für den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten profitieren. Dafür stehen insgesamt rund 2,12 Millionen Euro Bundes- und 425.800 Euro Landmittel zur Verfügung.
„Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Investitionspakt Sportstättenförderung flankiert die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten, die besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen sind“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Förderprogramm und ergänzt: „Gefördert werden Sportstätten, insbesondere für den Schulsport. Förderfähig sind bauliche Sanierung und Ausbau sowie im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch Ersatzneubauten“.
Nach dem Förderaufruf im vergangenen Jahr konnten sich die Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes für eine Förderung bewerben. Folgende vier Maßnahmen wurden als förderfähig anerkannt und nun vom Bund bestätigt:
In Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird im Rahmen der neuen Sportanlage der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geräteraum, Multifunktionsraum und Umkleidekabinen samt Sanitäranlagen mit rund 800.000 Euro gefördert.
In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden gleich zwei Maßnahmen unterstützt. Zum einen wird die Komplettsanierung der Sanitär- und Umkleidegebäude des 1970 eröffneten Freibads „Lindenbad“ samt barrierefreien Zugängen mit 91.500 Euro gefördert. Zum anderen wurde der Ersatzneubau eines maroden Funktionsgebäudes im Rahmen der vom Pasewalker Fußballverein genutzten Sportanlage für eine Zuwendung in Höhe von 770.000 Euro ausgewählt.
Die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring für den Breitensport zu sanieren. Mit der Förderung in Höhe von 893.300 Euro wird die energetische Ertüchtigung der Halle einschließlich brandschutztechnischer Maßnahmen finanziell unterstützt.
Der Bund beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit maximal 75 Prozent, das Land mit maximal 15 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssen für mindestens 10 Prozent der Ausgaben selbst aufkommen.