Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 25,2 Millionen Euro aus dem DigitalPakt bewilligt worden, wie aus einer aktuellen Übersicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hervorgeht. Das Land erwartet, dass bis zum Ende des Jahres rund 50 Prozent der Mittel des DigitalPakts bewilligt sein werden.
Mecklenburg-Vorpommern erhält über den DigitalPakt bis Ende 2024 insgesamt 99,2 Millionen Euro vom Bund. Darüber hinaus übernimmt das Land 10 Prozent der Kofinanzierung der Schulträger und bringt noch einmal 9,92 Millionen Euro ein. Die Umsetzung des DigitalPakts ist über einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit den kommunalen Partnern (Schulträgern und IT-Dienstleitern) einen Roll-Out-Plan für die Umsetzung des DigitalPakts vor Ort abgestimmt. Das heißt, jede Schule weiß, wann sie eine Förderung über den DigitalPakt erhält.
„Eine angemessene technische Ausstattung unserer Schulen ist eine wichtige Voraussetzung, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Bei der Digitalisierung hat sich in den vergangenen zwei Jahren an unseren Schulen viel bewegt. Insbesondere in der Corona-Pandemie sind wir große Schritte vorangekommen. Ziel ist es, dass die Schulen überall im Land schnellstmöglich digitalisiert sind. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet,“ sagte Martin.
Bei der Förderung arbeitet Mecklenburg-Vorpommern nach dem Erstattungsprinzip. Darum spiegeln die vom Bund veröffentlichten Zahlen nicht den wirklichen Stand der Umsetzung vor Ort wider. Die Schulträger bezahlen die Rechnungen für die Umsetzung zunächst selbst und reichen sie erst anschließend für die Erstattung ihrer Ausgaben beim Landesförderinstitut (LFI) ein.
Erst dann erscheinen die Werte in der Bundestatistik. Wann und wie häufig Schulträger Mittel beim LFI abfordern, ob sie erst Rechnungen sammeln oder vereinzelt abrufen, liegt im Ermessen der Schulträger. Die ausgezahlten Fördermittel sind damit also kein Indikator, welchen Stand die digitale Ausstattung der Schulen hat und wie der tatsächliche Umsetzungsstand vor Ort ist.
Heute wurde in Schwerin der Neubau für die Berufliche Schule Technik Schwerin übergeben. Für den DigitalPakt wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn zum 4. Februar 2021 gewährt. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 13. August 2021 bewilligt. Die Zuwendungssumme beträgt 731.390 Euro. Mittelabrufe sind noch nicht erfolgt. Der Schulträger plant, die Mittel bis Ende November 2021 abzurufen. Erst dann geht die Summe in die Bundestatistik zum Mittelabfluss ein. Der Unterricht in der Schule findet bereits seit Montag, 30. August 2021, statt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat das Land die bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung gesenkt. Es ist nun auch möglich, eine frühere Umsetzung zu beantragen. Das heißt, die Schulen müssen nicht mehr bereits vor der Beantragung ein Medienbildungskonzept einreichen. Es ist derzeit ausreichend, wenn das Medienbildungskonzept im Rahmen der Umsetzung vorgelegt wird. Dies beschleunigt das Verfahren und erleichtert den Schulen die Beantragung. Gleiches gilt für die Medienentwicklungspläne der Schulträger.
Über das Sofortausstattungsprogramm „Schulgebundene mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ stehen in Mecklenburg-Vorpommern rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Von den insgesamt 10,913 Millionen Euro sind 10,860 Millionen Euro bewilligt und 10,506 Millionen Euro abgerufen und ausgezahlt. Die Schulen können die Notebooks und Tablets an Schülerinnen und Schüler ausleihen, die zu Hause keinen Computer haben.
Über das Bund-Länder-Programm für die Anschaffung von schulgebundenen Endgeräten, die von Lehrkräften genutzt werden können, stehen ebenfalls rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat bereits am 4. Februar dieses Jahres (also wenige Tage, nachdem die Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen wurde) den Schulträgern mitgeteilt, welches Budget ihnen zur Verfügung steht und für welche Summe sie Endgeräte beschaffen können, die dann an die Lehrkräfte ausgeliehen werden können.
Das Land hat damit eine Finanzierungsgarantie abgegeben. Seit diesem Tag und mit diesen Informationen können die Schulträger problemlos Bestellungen in Auftrag geben, da das Land einen vorzeitigen Maßnahmebeginn vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie gewährt hat. Diverse Schulträger haben so auch bereits Endgeräte angeschafft oder sind dabei.