Wasserrahmenrichtlinie und Moorschutz
Schwerin – Wasser muss sauber, Moor muss nass und Landwirte müssen Land bewirtschaften. Um diese Punkte zusammenzudenken, führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie am 7. März das 27. Gewässersymposium durch. Wissenschaft, Politik und Praxis werden hier darüber beraten, wie das Land beim Gewässer- und Moorschutz weiterkommt – zusammen mit der Landwirtschaft.
Die Staatssekretärin des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns
Elisabeth Aßmann freut sich auf die Veranstaltung: „Für die derzeit im Ministerium vorbereitete Moor- und Landnutzungsstrategie sind die vom LUNG erarbeiteten fachlichen Grundlagen die beste Voraussetzung, zielgerichtet Maßnahmen zur konkreten Umsetzung des Moorschutzes entwickeln zu können.
Denn wir müssen beim Moorschutz dringend weiterkommen, noch schneller als bislang. Moore sind die größten Treibhausgasemittenten im Land und daher unser drängendstes Handlungsfeld auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040. Derzeit sind 55% der Moore landwirtschaftlich genutzt. Erfolgreicher Moorschutz funktioniert vor allem dann in der Fläche, wenn die Moorböden weiter bewirtschaftet werden können. Daher müssen wir intensiver überlegen, wie Moorschutz und Landnutzung zusammen gedacht werden können.
Das beginnt mit Grünlandnutzung bei höheren Wasserständen, der Erprobung von Paludikulturen und meint auch die Honorierung der Klimaschutzleistungen durch MoorFutures oder CO2-Zertifikate. Ziel ist es, dass Landwirte Wirte ihres Landes bleiben und sie auch unter der Prämisse des Moorschutzes Planungssicherheit und sichere Einkünfte behalten. Ich bin froh, dass es den Fachleuten aus unserem Haus und den nachgeordneten Fachbehörden gemeinsam gelungen ist, die scheinbar widersprüchlichen Themen im Entwurf der Moornutzungsstrategie zusammenzuführen und Synergien auszuweisen.“
Gewässerrenaturierungen und die Wiederherstellung eines möglichst natürlichen Wasserrückhalts in der Landschaft zum Schutz von Mooren dienen dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Auf dem Weg diese Ziele zu erreichen ist es unsere gemeinsame Aufgabe, offensichtliche Zielkonflikte fachlich fundiert aufzulösen.
Wasserrückhalt in der Fläche und die natürliche Durchgängigkeit von Gewässern, wie als Strukturverbesserung von der europäische WRRL gefordert, scheinen sich auf den ersten Blick zu widersprechen. Das 27. Gewässersymposium des LUNG widmet sich deshalb den Herausforderungen, Lösungsansätzen und Synergien einer gemeinsamen Herangehensweise.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Anteil von 12,5 % der Landesfläche eines der moorreichsten Bundesländer in Deutschland. 30% der landesweiten CO2-Emissionen stammen aus den trockengelegten Moorböden. Mehr als 280.000 Hektar kohlenstoffreiche Böden treffen dabei auf über 40.000 km Fließgewässer und ca. 2.000 Seen. Für 8.000 km Fließgewässer, über 2000 Seen und deren Einzugsgebiete gelten dabei die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unmittelbar.
Das Symposium gibt aus Sicht der Wasserrahmenrichtlinie einen Überblick über die Leitbilder und Entwicklungsziele von Gewässern im Bereich von Mooren. Es zeigt, wie WRRL-Projekte auch zum Erreichen der Moorschutzziele beitragen können und welche Rahmenbedingungen und Herangehensweisen dafür erforderlich sind. Das Symposium soll ausdrücklich Anregungen und einen lösungsorientierten fachlichen Austausch zulassen.
Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, verweist auf die Schwerpunkte in diesem Prozess: „Zunächst müssen die Ziele aufeinander abgestimmt werden. Wasserrückhalt in der Fläche und natürliche Gewässerentwicklung sind auch Ziele der WRRL, die insbesondere in den Mooren mit dem Klimaschutzziel Reduktion von CO2-Ausstoß übereinstimmen.
Das bedeutet, Entwässerungssysteme in Mooren in Frage zu stellen und durch Melioration veränderte Landschaft hinsichtlich des Rückbaus von Anlagen zu prüfen.“