Drese spricht sich erneut für Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus
Schwerin – „Es gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben, die Jüngsten in unserer Gesellschaft adäquat zu schützen und gleichzeitig zu fördern. Kinder und Jugendliche haben eigene Bedürfnisse und brauchen deshalb besondere Rechte. Deshalb spreche ich mich ausdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus. Die Zeit ist reif dafür“, erklärte Sozialministerin Drese heute in der Landtagsdebatte zum Thema „30 Jahre Kinderrechtskonvention“.
Mecklenburg-Vorpommern sei, so die Ministerin, seit Jahren zentraler Akteur, wenn es auf Länderebene darum geht, die Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. „Nach mehreren gescheiterten Bundesratsinitiativen haben die Länder unter maßgeblicher Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns das Thema in direkte Verhandlungen mit der Bundesregierung gebracht“, so Drese.
Drese informierte, dass von der 2018 eingerichteten Bund-Länder-AG inzwischen drei Alternativen für eine Gesamtregelung entwickelt wurden mit einer engen, mittleren und weiten Auslegung von Kinderrechten im Grundgesetz. Bundesfamilienministerin Giffey habe zugesichert, noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren anzustoßen.
Drese: „Ich bin überzeugt davon, Lebensbedingungen, Teilhabe und Kindeswohl werden mit der Verankerung im Grundgesetz weiter gefördert und gestärkt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen Entscheidungen des Staates berücksichtigt werden, die sie betreffen.“