Schwerin – Mit insgesamt 60 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr die Wohnungseigentümer Mecklenburg-Vorpommerns in ihrem Bestreben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren.
Nach der „Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021“ des Bundes mit dem Land stellt M-V die erforderliche Kofinanzierung von rund 14,3 Millionen Euro und sichert damit die angebotenen Bundesmittel von 19,8 Millionen Euro in voller Höhe. Dieses gemeinsame Bund-Land-Programm allein umfasst somit rund 34 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt. Von diesen insgesamt 60 Millionen Euro sollen 22 Millionen für den Neubau und 38 Millionen Euro für die Modernisierung bestehender Wohnungen eingesetzt werden.
„Der Neubau von etwa 350 bezahlbaren Mietwohnungen, der mit diesen Mitteln machbar ist, wird sich insbesondere auf die Städte und Tourismusorte konzentrieren. Dort besteht die Gefahr, dass es wegen der großen Nachfrage zur sozialen Spaltung kommt. Da wollen wir weiterhin gegensteuern“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Dazu kommt als wichtiger Schwerpunkt die bedarfsgerechte Modernisierung, indem wir Bestandswohnungen barrierearm machen. Mit den Fördermitteln 2021 können Umbauten für deutlich mehr Barrierefreiheit in rund 1.300 Wohnungen durchgeführt, 60 Personenaufzüge eingebaut sowie rund 700 Wohnungen modernisiert und energetisch ertüchtigt werden.“
Modernisierungsdarlehen und -zuschüsse können für Mietwohnungen ebenso beantragt werden wie für Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum.
Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. „Wir haben vor, die Richtlinien für die Bestandsmodernisierung so zu verändern, dass die Förderung noch präziser den Haushalten zugutekommt, die auf sozialverträgliche Mieten angewiesen sind und dass landesweit in möglichst vielen Wohnquartieren Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Künftig werden Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht nur bei der Neubauförderung, sondern auch bei dieser Modernisierungsförderung für zumindest einen Teil der mit Fördergeld modernisierten Wohnungen gelten“, so Pegel.