Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern ermitteln in 70 Corona-Verfahren wegen Betrugsverdachts. Es geht um einen möglichen Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro. „Betrug in Krisenzeiten ist Ausnutzen von Angst“, so Justizministerin Katy Hoffmeister.
„Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Daher ist auch noch immer äußerste Vorsicht geboten, denn diese Ausnahmesituation wird von so manchen Kriminellen dreist ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Stralsund, Schwerin und Neubrandenburg ermitteln derzeit insgesamt 70 Verdachtsfälle, denen möglicher Betrug zugrunde liegt. Immer wieder fällt es auf, dass in Krisen verstärkt Menschen betrogen werden. Die Kriminellen nutzen dabei die Angst jedes einzelnen aus. Daher ist es auch wichtig, solche Betrugsverdachtsfälle stets zur Anzeige zu bringen“, rät Justizministerin Hoffmeister.
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Bei den derzeit 70 Ermittlungsverfahren mit einschlägigen Bezügen, die von den Staatsanwaltschaften landesweit bearbeitet werden, geht es um eine mögliche Gesamtsumme von über zwei Millionen Euro. Dabei ist für 69 dieser Verfahren insgesamt mit einem möglichen Schaden in Höhe von 570.000 Euro zu rechnen. Ein weiteres Verfahren beruht auf dem Verdacht, dass etwa 60 Einzelanträge offenbar mit ähnlichen Angaben gestellt worden sind, wobei die beantragte Beihilfe in Höhe von insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro nicht ausgezahlt worden ist.“