Anmeldefrist für 8. Bibelwettbewerb bis zum Jahresende verlängert
Schwerin – Mehr als 100 Schülerinnen und Schüler sind bislang für den 8. Bibelwettbewerb angemeldet. Das Justizministerium, zuständig für Kirchenangelegenheiten, und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb haben die Anmeldefrist über den 30.11. hinaus bis um 31. Dezember 2019 verlängert. Damit wird einem mehrfach geäußerten Wunsch nach mehr Bedenkzeit für die Teilnahme Rechnung getragen.
Justizministerin Katy Hoffmeister als Schirmherrin des Wettbewerbs ist es wichtig, so vielen Schülern wie möglich die Gelegenheit zu geben, teilzunehmen. „Das Motto dieses 8. Bibelwettbewerbs ‚Aufsteh’n. Losgeh’n. Was bewegen.‘ ist sehr zukunftsweisend. Daher wird es spannend, mit welchen kreativen Ideen es umgesetzt wird. Nach dem Aufstehen, losgehen und unser Leben bewegen. Wir brauchen diesen Optimismus, um auch morgen noch neue Herausforderungen anpacken zu können. Die Bibel gibt dazu noch immer wertvolle Gedankenanstöße. Schülerinnen und Schüler mit diesem Tatendrang sind bestens gerüstet, um als Erwachsene konstruktiv am Gemeinschaftswerk unseres Alltags zu arbeiten. Alle Schülerinnen und Schüler können mit ihren Wettbewerbsideen den Menschen in ihrer Umgebung und der Öffentlichkeit zeigen, wie wichtig es ist, aktiv zu sein“, so Ministerin Hoffmeister.
Schüler können einzeln oder in Gruppen ihren Beitrag in Bild, Schrift, Ton/Video oder als Projekt anfertigen. Die Teilnahme bitte 31. Dezember 2019 anmelden und Beiträge bis 28. Februar 2020 abgeben. Zum Finale am 4. Mai 2020 in Neubrandenburg werden an die Wettbewerbsgewinner u.a. Erlebnisreisen nach Berlin oder Hamburg vergeben. Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es im Internet unter www.bibelwettbewerb-mv.de