Der Beschlussvorschlag zum Unternehmenssanktionenrecht wurde angenommen, weitere von M-V unterstützte Themen vorangebracht
Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Ergebnisse der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.
Schutz von Mieterinnen und Mietern in Krisenzeiten
„Gerade jetzt in Zeiten der Energiepreiskrise ist das Signal der JuMiKo die Mieten betreffend sehr wichtig. Denn als Justizministerinnen und Justizminister haben wir uns deutlich auf die Seite der Mieterinnen und Mieter gestellt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich einem Vorschlag aus Hamburg angeschlossen. Der gravierende Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft immer mehr Menschen.
Daher sollte die Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung gemäß § 558 Absatz 3 BGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren auf unter 15 Prozent abgesenkt werden können. Ziel muss es sein, die Bevölkerung ausreichend mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen versorgen zu können. Auch bleibt die Gefahr, dass Vermieterinnen und Vermieter, die die sogenannte Mietpreisbremse missachten, so gesetzeswidrig überhöhte Mieten verlangen.
Die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete sollte nicht mehr davon abhängen, ob Mieterinnen oder Mieter das zuvor als Rüge angezeigt haben. Der Bundesminister der Justiz wurde um unverzügliche und umfassende Maßnahmen gebeten, damit die Mietsituation entsprechend verbessert wird“, so die Justizministerin.
Reform des Unternehmenssanktionenrecht prüfen
„Ich freue mich, dass die Konferenz der Justizministerinnen und –minister dem Beschlussvorschlag aus M-V gefolgt ist. Wir brauchen ein reformiertes Unternehmenssanktionenrecht, so wie es vor einigen Jahren schon einmal angedacht war. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Denn nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden.
Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine empfindliche Sanktion. Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war. Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus.“
Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen beibehalten
Ministerin Bernhardt: „Die juristischen Staatsprüfungen öffnen die Tür auf dem Weg in die Justiz. Daher war die Diskussion auf der JuMiKo über eine Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter sehr wichtig.
Es geht um die beabsichtigte Streichung der zusätzlichen Ruhetage im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen. Ich begrüße, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sich dafür ausgesprochen hat, von einer Streichung abzusehen und darüber eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.
Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen sind grundsätzlich gut. Die Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Klausuren bleibt nun abzuwarten“, erklärt Justizministerin Bernhardt in Berlin.
Digitalisierung weiter vorantreiben
„Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister war sich einig, dass gemeinsam mit dem Bund die Digitalisierung mit Nachdruck vorangebracht werden muss. Es gab einen konstruktiven Austausch. Wir haben uns auf eine Prioritätenliste verständigt, finanziert mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln.
Ganz oben in der Prioritätenliste steht die Modernisierung der Grundbuchverfahren in den Ländern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Berlin.