Schwerin – Im vergangenen Jahr erhielten 68 Kommunen und 19 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vom Energieministerium Förderzusagen für insgesamt 105 Klimaschutz-Vorhaben. Damit wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 8,97 Millionen Euro bewilligt. Im Vorjahr waren es 5,5 Millionen Euro.
„Die steigende Nachfrage nach unseren Klimaschutzprogrammen zeugt davon, dass diese ein gutes Instrument sind, um das Bewusstsein für den Klimaschutz bei uns im Land zu schärfen – und Anreize für ein entsprechendes Handeln zu setzen“, beurteilt Energieminister Christian Pegel diese Zahlen.
Den größten Teil der Summe, gut 5,2 Millionen Euro, erhalten Kommunen für die Umrüstung von Außenbeleuchtungen auf LED, die zu Einsparungen bei Energiekosten und Kohlendioxid-Emission führt. Weitere ca. 850.000 Euro setzen die Kommunen u. a. für klimafreundliche Innenbeleuchtung oder die Nutzung von Biomasse-, Solar – oder Geothermieanlagen ein.
„Es freut mich sehr, dass auch immer mehr Unternehmer unsere Förderprogramme nutzen“, sagt der Landesenergieminister. Ihnen wurden 2018 insgesamt knapp drei Millionen Euro bewilligt. Den größten Teil, fast 1,9 Millionen Euro, haben die Firmen für Energie-effizienzmaßnahmen beantragt. Förderzusagen gab es auch für regenerative Heizungsanlagen und Nahwärmenetze, Geothermieanlagen oder das Umrüsten auf Elektromobilität.
Die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Rahmen der Richtlinien finanzielle Unterstützungen zur Realisierung von Energieeffizienzvorhaben und von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien bereitgestellt. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen insgesamt knapp 45 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind bislang knapp 29 Millionen Euro ausgegeben bzw. gebunden.
Kommunen und Unternehmen können eine Förderung nach der Klimaschutzrichtlinie beantragen. Gefördert werden mit Fördersätzen zwischen 30 und 60 Prozent Vorhaben mit folgenden Zwecken:
- Energiesparen und bessere Energieeffizienz
- Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen
- Schaffen von Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Einsatz nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe sowie
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung solcher Maßnahmen und Studien/Gutachten zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen.
- Für Unternehmen wird zurzeit die Förderrichtlinie angepasst, um Speicherprojekte einfacher unterstützen zu können.
Zusätzlich stehen für Kommunen im ländlichen Raum Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung für Maßnahmen, die die kommunale regenerative Energieversorgung sowohl vorbereitend als auch investiv unterstützen.