Zur Mitgliederversammlung des Schöffenverbandes Nord sagte Ministerin Katy Hoffmeister: „Der Zugang zum Schöffenamt muss erhalten bleiben“
Schwerin – „Derzeit befasst sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Prüfbitte der letzten Justizministerkonferenz zur Altersgrenze im Schöffenamt. Der Vorstoß ist überfällig. Zwar konnten in Mecklenburg-Vorpommern für die Schöffenamtsperiode bis 2023 alle geforderten Stellen besetzt werden, doch wird es immer schwieriger, die Anzahl an Bewerbern zu generieren. Es gibt durchaus Gründe, darüber nachzudenken, die Altersgrenze abzuschaffen. Allein der Hintergrund des Verbots der Altersdiskriminierung könnte ein Argument sein. Aber auch schon die leichte Anhebung der Höchstgrenze für das Schöffenamt wäre ein gutes Zeichen. Denn älteren Menschen muss der Zugang zum Schöffenamt erhalten bleiben. In Gesprächen höre ich regelmäßig Unverständnis der Menschen, die aus Altersgründen keine Schöffin oder kein Schöffe mehr sein dürfen“, sagte Justizministerin Hoffmeister in ihrem Grußwort zur Mitgliederversammlung des Schöffenverbandes Nord in Schwerin.
„Nach § 33 Nr. 2 GVG sollen zum Amt des Schöffen Personen nicht berufen werden, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollendet haben würden. Diese Altersgrenze wurde 1975 in das Gerichtsverfassungsgesetz aufgenommen. Heute, über 40 Jahre später, ist die Frage, ob diese Altersgrenze noch zeitgemäß sei, durchaus berechtigt. Ältere Menschen sind heute vielfach aktiver und gesünder als in früheren Generationen. Viele sind nach dem Berufsleben geistig und körperlich leistungsfähig. Sie können und wollen aktiv und verantwortlich am gesellschaftlichen Leben mitwirken. Eine Abschaffung der Altershöchstgrenze würde sicher neue Herausforderungen mit sich bringen, doch sehe ich der Diskussion optimistisch entgegen und hoffe auf eine baldiges Prüfergebnis“, so Ministerin Hoffmeister weiter.