Einreichungsfrist endet am 15. Mai
Schwerin – Auch in 2019 erhalten Landwirte die Agraranträge ausschließlich in digitaler Form. So sieht es das durch die EU verordnete georeferenzierten Antragsverfahren vor, das seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird. Seit 2018 müssen die hiesigen Landwirte auch diejenigen Flächen beantragen, die sie in anderen Bundesländern bewirtschaften. Die betriebsbezogenen Antragsdaten und Luftbilder können vom zentralen Server hinzu geladen werden. Die Antragssoftware steht ab sofort online zum Herunterladen zur Verfügung.
Mit der Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag dann per Datenträger oder online wieder eingereicht werden. Maßgeblich als Einreichungsdatum ist der Eingang des unterschriebenen Datenträgerbegleitscheins.
62 Landwirte hatten im vergangenen Jahr ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Mittel für die 2. Säule verspätet eingereicht und somit unnötige Kürzungen in Kauf genommen. Deshalb weist Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen in 2019 hin, um somit unnötige finanzielle Einbußen für die Unternehmen zu vermeiden. Letzter Einreichungstermin ist der 15. Mai 2019.
Danach können Anträge nur noch bis 11. Juni 2019 unter Beachtung entsprechender Kürzungen der Beihilfen eingereicht werden. Anträge die danach eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.
Auch in 2019 wird es das s.g. PreCheck-Verfahren geben, in denen Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Unterlagen auf Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen können. Die korrigierten Daten sind bis zum 19. Juni 2019 digital einzureichen.