Schwerin – Der Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält zusätzliche Mittel für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Höhe von rund 757.000 Euro. Davon erhalten die Wohnsitzgemeinden des Landkreises einen Anteil von 50 Prozent. Einen entsprechenden Vertrag haben Sozialministerin Stefanie Drese und Landrat Stefan Sternberg unterzeichnet. Die Mittel stammen aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Bundes.
„Wir wollen die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken. Daher freue mich sehr, dass Ludwigslust-Parchim mit den Zuweisungen die frühkindliche Bildung und Betreuung weiter ausbauen kann“, sagte Drese. „Der Landkreis und dessen politische Gremien entscheiden dabei selbst, wohin die Mittel konkret fließen. Bedingung ist aber, dass sie für den Bereich der Kindertagesbetreuung verwendet werden. Auch pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen sowie Investitionen in Ausstattungen oder Räume sind möglich“, so die Sozialministerin.
Landrat Stefan Sternberg betonte: „Wir freuen uns sehr, dass uns für das Jahr 2019 die zusätzlichen Mittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Von dem Geld können zusätzliche Ausstattungsgegenstände angeschafft werden, welche die qualitativen Bedingungen in den Kindertagespflegestellen und den Kindertageseinrichtungen weiter verbessern.“
Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr nochmals 5,74 Millionen Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld, das der Bund über Umsatzsteueranteile an Mecklenburg-Vorpommern weitergibt. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Basis der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren entsprechend der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2017.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.