Schwerin – Für die kulturwirtschaftlich ausgerichtete zusätzliche Filmförderung stehen auch in diesem Jahr Mittel aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung.
„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Filmland mit guter Tradition. Die Landesregierung engagiert sich seit langem dafür, dass Filme und Geschichten erzählt werden, die mit dem Land verbunden sind. Ich freue mich daher, dass auch 2019 über die kulturelle Filmförderung hinaus zusätzliche Projekte unterstützt werden können“, sagte der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue.
„Gerade auch für in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Filmemacherinnen und Filmemacher sollen mit diesen zusätzlichen Mitteln die Möglichkeiten verbessert werden, bestehende Finanzierungs- und Förderstrukturen auf nationaler und europäischer Ebene in Anspruch nehmen zu können“, erläuterte Geue.
Erstmalig wird es auch im Rahmen der zusätzlichen Filmförderung möglich sein, Stoff- und Projektentwicklungen unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität und des Filmbrancheneffekts für Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Unter Beteiligung von Institutionen der Filmbranche des Landes sowie des NDR sind hierzu in den vergangenen Monaten die Grundsätze für die zusätzliche Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet worden.
Geue: „Unser Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Vorzügen für die Filmbranche im Wettbewerb mit anderen Standorten vorne zu platzieren. Wir wollen den Film-Nachwuchs bei uns im Land zu haben.“
Anträge auf Förderung können bis zum 09. September an das Filmbüro MV in Wismar gestellt werden. Auf der Internetseite www.filmbuero-mv.de sind die neuen Fördergrundsätze und Antragsformulare abrufbar. Die Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden, soll im November durch eine fachkundige Jury getroffen werden.