Schwerin – Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, Vorlesen oder Spazierengehen: Zukünftig können in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen.
„Das sind einfache, aber effektive Hilfen für Pflegebedürftige und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Vorstellung der neuen Unterstützungsangebote-Landesverordnung heute im Rahmen der Landespressekonferenz.
Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Damit ist gewährleistet, dass die sogenannte steuerfreie „Übungsleiterpauschale“ in Höhe von 2.400,00 Euro jährlich nicht überschritten wird.
„Mit der Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe wollen wir in MV die Unterstützungs- und Hilfsbereitbereitschaft von Nachbarn für pflegebedürftige Menschen im unmittelbaren Umfeld aktivieren. Das stärkt die häusliche Pflege und unterstützt pflegende Angehörige – beides sind wichtige Anliegen von mir im Pflegebereich“, sagte Ministerin Drese.
Drese: „Die vorgesehenen Regelungen für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe beinhalten einen ausgewogenen und unbürokratischen Mix. Dieser bietet durch niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen und eine Aufwandsentschädigung stärkere Anreize zum ehrenamtlichen Engagement. Zudem finden notwendige Qualitätsanforderungen Berücksichtigung.“
Finanziert wird die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag, der von der pflegebedürftigen Person bzw. vom pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Der Entlastungsbeitrag beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu. Er wird von der Pflegekasse für eine Betreuung der pflegebedürftigen Person und seine hauswirtschaftliche Versorgung gezahlt.