Berlin – Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Er hat hierzu am 20. September 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen.
Darin schlägt er einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Wer eine öffentlich angebrachte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar bzw. unkenntlich macht, muss nach dem Gesetzentwurf ebenfalls mit Strafe rechnen.
Die Länder begründen ihre Initiative mit einer Lücke im Strafgesetzbuch. Dieses schützt nur Symbole ausländischer Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung: über Paragraf 104 bzw. 90 a Strafgesetzbuch. Mit dem vorgeschlagenen Paragraf 90 c würde sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann einschreiten können, wenn sich das Verächtlichmachen gegen die europäischen Grundwerte richtet.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.