Berlin – Der Finanzausschuss des Bundesrates beriet heute darüber, wie die Auswirkungen der CO2-Bepreisung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gedämpft werden können. Ginge es nach dem Willen von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer, sollten alle Pendlerinnen und Pendler entlastet werden – unabhängig von ihren jeweiligen Einkommen.
In kaum einem Land ist der Anteil der Pendler unter den Erwerbstätigen höher als in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sind die Löhne im Bundesvergleich niedrig. Eine steuerliche Entlastung durch die Erhöhung der Kilometerpauschale, wie sie die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes vorschlägt, wäre in Mecklenburg-Vorpommern daher nur wenig zielführend.
„Damit werden vor allem Besserverdienende entlastet“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „ab einem Einkommen von 50.000 Euro wäre die CO2-Bepreisung schon überkompensiert. Die Lasten des klimapolitischen Paradigmenwechsels würden dann alleine die Geringerverdienenden zahlen. Das halte ich für ungerecht. Dem Eindruck, Klimaschutz sei vor allem etwas für ‚Besserverdienende‘, wollen wir entgegentreten.“
Mecklenburg-Vorpommern tritt daher für ein alternatives Modell ein, um Pendlerinnen und Pendler zu entlasten: Die Mehrkosten der CO2-Bepreisung sollen demnach pauschal – und damit einkommensunabhängig – abgemildert werden. Statt die Kilometerpauschale zu erhöhen, sollte ausschließlich eine Mobilitätsprämie in Höhe von 1,75 Cent ab dem 21. Kilometer gewährt werden. Damit wäre auch die separate Antragstellung, wie sie das Bundesmodell vorsieht, nicht mehr erforderlich.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Mir erschließt sich bis heute nicht, welche Steuerungswirkung erzielt werden soll, wenn die Kosten der CO2-Bepreisung überkompensiert werden. Das wäre nur linke Tasche, rechte Tasche. Unser Modell ist nicht nur gerechter, es spart auch unnötigen Verwaltungsaufwand, den allein die Länder stemmen.“