Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine schrittweise Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein: „Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Dies ist aber nur finanzierbar, wenn der Bund die Mittel, die er den 16 Bundesländern dafür zur Verfügung stellt, erhöht“, begründet Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Verkehrsminister Christian Pegel den Beschluss, den das Kabinett getroffen hat.
„Das Klimapaket der Bundesregierung sieht eine Vielzahl von klimaschützenden Maßnahmen vor, die aber nicht automatisch dazu führen, dass das ÖPNV-Angebot in der Fläche gestärkt wird. Ein entsprechendes Angebot ist jedoch Voraussetzung, damit dieser auch genutzt wird“, so der Minister. Dafür müssten die Aufgabenträger des ÖPNV in die Lage versetzt werden, ein flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen bereitzustellen: „Nur dann bietet es Anreize, vom motorisierten Individualverkehr auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.“
Damit die Nutzer Fahrplan und Preis so wahrnehmen, dass sich der Umstieg vom immer teurer werdenden Auto lohnt, „muss der Bund den Bundesländern nach unserer Schätzung insgesamt jährlich mindestens eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung stellen“, nennt Christian Pegel eine Größenordnung.
Die „Entschließung des Bundesrats für eine erhebliche Verbesserung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln soll am 8. November 2019 in der Berliner Länderkammer beraten und nach Möglichkeit auch gleich beschlossen werden.
Nach Artikel 106 a des Grundgesetzes steht den Ländern seit 1. Januar 1996 für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs geregelt. Nach § 5 haben die Länder für 2016 einen Betrag von insgesamt 8,2 Milliarden Euro erhalten. Dieser Betrag wird seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 um jährlich 1,8 Prozent erhöht.
Parallel erfolgt jedoch ein Angleichen der Länderquoten an den neu festgesetzten Kieler Schlüssel. Bis 2016 galt für die ostdeutschen Bundesländer ein vorteilhafterer Schlüssel, der dadurch nun bis 2031 abgesenkt wird. So erhielt Mecklenburg-Vorpommern 290,6 Millionen Euro im Jahr 2016. Im laufenden Jahr verringert sich dieser nach dem neuen Schlüssel auf 279,8 Millionen Euro, 2021 werden es 271,4 Millionen Euro.
„Ziel des Landes ist es, das vorhandene SPNV-Angebot in den kommenden 15 Jahren mit diesen Mitteln auf bisherigem Niveau zu sichern – auch wenn die Kosten voraussichtlich weiterhin jährlich in Millionenhöhe steigen werden. Eine Erweiterung des Angebots kann damit nicht finanziert werden. Für diese ist eine schrittweise Erhöhung der bisher vorgesehenen Ausstattung mit Regio- nalisierungsmitteln unbedingt erforderlich“, so Christian Pegel.