Insel Usedom – Vom 3. bis 5. Dezember 2019 führt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den dritten Teil der alle sechs Jahre durchzuführenden Hauptprüfung an der Peenebrücke im Zuge der Bundesstraße 111 durch.
Der Verkehr wird dafür täglich ab neun Uhr einspurig über die Brücke geführt und mit einer Ampel geregelt. Der nördliche Geh- und Radweg von Usedom aus in Richtung Wolgast wird während der Arbeiten gesperrt. Die Verkehrseinschränkungen sollen täglich voraussichtlich gegen 16 Uhr aufgehoben werden.
Im Zuge der Arbeiten werden die Unterseite der Brücke vor und hinter der Klappe sowie die Pfeiler mit Hilfe eines sogenannten Brückenuntersichtgeräts überprüft. Im bereits durchgeführten ersten und zweiten Teil der Bauwerksprüfung im Oktober und November 2019 wurden der Klappbereich von unten sowie die beiden Pylone und der Waagebalken von außen geprüft.
Regelmäßige Prüfarbeiten sind erforderlich, um die Brücken im Land lange gut befahrbar und sicher zu erhalten. Die Landesstraßenbauverwaltung ist sich bewusst, dass dies mit Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Sie versucht stets, diese so gering wie möglich zu halten und bedankt sich für das Verständnis der Autofahrer.
Die Verkehrsinfrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes – und Brücken sind ihre sensibelsten Punkte. Brücken in Deutschland müssen deshalb regelmäßig zum „Brücken-TÜV“: Gemäß DIN 1076 erfolgt alle sechs Jahre eine Hauptprüfung durch speziell geschulte Bauwerksprüfingenieure, bei der auch kleinste Schäden und Risse ermittelt und akribisch dokumentiert sowie notwendige Reparaturarbeiten vorbereitet werden. Alle drei Jahre nach einer Hauptprüfung folgt eine einfache Prüfung. Der Bund überträgt die Verantwortung für diese Prüfungen von Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und -straßen an die Straßenbauverwaltungen der Länder, für Brücken im Zug der Landesstraßen ist das Land eigenverantwortlich.
Der eng getaktete Prüfrhythmus leistet einen wichtigen Beitrag, um die Gebrauchstauglichkeit, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der Brücken langfristig zu gewährleisten.