Schwerin – Nach dem verheerenden Feuer im Krefelder Zoo wurde in einigen Medien fälschlicherweise darüber berichtet, dass in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannten Himmelslaternen erlaubt seien.
Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V am 26.08.2009. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, ist nicht erfolgt! In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.