Schwerin – In Brandenburg ist bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels.
Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus (unter anderem in Polen). Der Fund in Spree-Neiße ist aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat das positive Laborergebnis heute unverzüglich per Einzelfall-Meldung dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Ländern mitgeteilt. Für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen in Hausgeflügelhaltungen bestehe unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell kein Grund.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt die Ereignisse zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle in Polen und Brandenburg zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss. Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“
Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt. Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.
Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.