Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer an den staatlichen weiterführenden Schulen sollen bei der Durchführung von Abschlussprüfungen in diesem und im nächsten Jahr entlastet werden. Das Bildungsministerium hat in einem Rundschreiben die allgemein bildenden und beruflichen Schulen über die neuen Regelungen informiert. Hintergrund für die Lehrkräfteentlastung sind kürzere Korrekturzeiträume für schriftliche Prüfungen aufgrund des frühen Ferienbeginns in den Jahren 2020 und 2021.
„Das Korrigieren von Abschlussklausuren ist anspruchsvoll. Lehrerinnen und Lehrer benötigen hierfür Raum und Zeit“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Weil aufgrund des frühen Ferienbeginns in diesem und im nächsten Jahr die zentralen Prüfungstermine insbesondere beim Abitur dafür sorgen, dass sich Lehrkräfte in engen Korrekturkorridoren bewegen, haben wir mit den geänderten Regelungen eine Lösung gefunden, wie wir ihnen diese notwendige Zeit verschaffen können“, erklärte Martin.
Laut Schreiben an die Schulen wird für Erst- und Zweitkorrektoren der Korrekturaufwand durch den entfallenen Unterricht ausgeglichen, weil die Schülerinnen und Schüler nicht bis zum Ende des Schuljahres den Unterricht besuchen. Neu ist, dass Erst- und Zweitkorrektoren in Korrekturphasen keinen Vertretungsunterricht erteilen sollen. Bislang galt diese Regelung nur für Zweitkorrektoren. Darüber hinaus sollen Erst- und Zweitkorrektoren bei erheblichem Korrekturaufwand und einer großen Zahl an schriftlichen Prüfungen Korrekturtage gewährt werden.
Unterrichtsausfall soll durch schulorganisatorische Maßnahmen, wie die Planung von Wandertagen, Projekttagen, Sportfesten, Praktika usw. im Korrekturzeitraum vermieden werden. Nach Möglichkeit sollen Schulen ein Rotationsprinzip durchführen, damit die Belastung von Erst- und Zweitkorrektoren schuljahresübergreifend gleichmäßig verteilt werden kann. Bei dringendem Bedarf können diese Regelungen auch für mündliche und praktische berufliche Prüfungen angewandt werden.