Schwerin – Der Landtag debattierte heute über Hilfen für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.
„Zum Ausgleich besonderer Teilhabebedarfe gehörloser Menschen sind individuelle und passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe und somit über pauschale Leistungen hinausgehende Bedarfe möglich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf einen Antrag zur Einführung eines Landesgeldes von monatlich 100 Euro für Gehörlose und schwerhörige Menschen.
In Mecklenburg-Vorpommern können darüber hinaus hörgeschädigte Menschen wie andere schwerbehinderte Personen auch einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen. „Im Jahr 2019 wurden in unserem Bundesland insgesamt 1.469 Personen mit dem Merkzeichen „Gl“ für gehörlose Menschen registriert“, sagte Drese.
Die Ministerin erklärte, dass bei Zuerkennung eines Grades der Schwerbehinderung auf Antrag vielfältige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. „Dazu zählen u. a. Steuervergünstigungen, Schwerbehindertenrabatte in kulturellen Einrichtungen wie Theater oder Kino, eine GEZ-Befreiung, die kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern, die kostenlose Beförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder 50% KfZ-Steuer-Ermäßigung und Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Drese.
Zudem plant die Landesregierung nach Angaben von Ministerin Drese bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Reihe von Maßnahmen, die auch Verbesserungen für gehörlose Menschen beinhalten. „Dabei geht es beispielsweise um den Abbau von baulichen und kommunikativen Barrieren in Neu- und Umbauten von Gebäuden der Landesverwaltungen, die Einführung einer Alarmauslösung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale wie Lichtblitze und die Schaffung von Standards, die die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes verbessern sollen“, verdeutlichte Drese.
Drese: „Vor diesem Hintergrund erachten wir ein pauschales Gehörlosengeld als weniger zielführend als die aufgezeigten Maßnahmen.“