Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine Experimentierklausel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich, die sogenannte Sektorenkopplung, ein. Nach dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche wird der Antrag jetzt der Ländervertretung zugeleitet.
„Eines unserer wichtigsten Anliegen ist, dass die saubere Energie, die wir erzeugen, auch vollständig genutzt wird. Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die nötige öffentliche Akzeptanz finden. Deshalb ist die Nutzung des Stroms durch Umwandlung und Verwendung im Verkehr, in Gebäuden für Wärme sowie Warmwasser und in der Industrie als Alternative zur Energiespeicherung unverzichtbar für die Energiewende. Dieser sinnvolle und für den Erfolg der Energiewende notwendige nächste Schritt wird durch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch verhindert“, sagt Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Energieträgern aufgrund verschiedener Steuern, Abgaben und Umlagen sind zu hoch. Damit sich die sogenannte Sektorenkopplung im Markt durchsetzen kann, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Energieträger herrschen.“
Dafür sollen in so genannten Reallaboren Abweichungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen und deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Stromverwendung in den anderen Bereichen untersucht werden. „Grundlage für diese Reallabore sind Experimentierklauseln. Sie schaffen den Rechtsrahmen für die ergebnisoffene Erprobung skalierbarer Lösungen für die wirtschaftlichen, technischen und vor allem regulatorischen Herausforderungen“, so Christian Pegel.
Eine Studie im Auftrag seines Ministeriums hatte gezeigt, dass dies sinnvoller und auch viel schneller umsetzbar ist, als das Energiewirtschaftsrecht zur verbesserten Integration der Sektorenkopplung grundlegend zu überarbeiten. „Forderungen, zunächst das gesamte Abgaben- und Steuerrecht so zu überarbeiten, dass die Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich tatsächlich wirtschaftlich möglich wird, sind in Wahrheit ein Vertagen dieses Themas auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir wollen die Energiewende zum Erfolg führen und das geht nur mit einer schnellen Experimentierklausel“, so der Minister.
Der Bundesrat soll nun auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung bitten, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen mit dem Ziel, neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit mit zeitlich und räumlich begrenzten Experimenten erprobt werden kann, wie sich diese Hemmnisse beseitigen und die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herstellen lassen. Um die nötigen Schlussfolgerungen aus den Experimenten ziehen zu können, sollen sie wissenschaftlich begleitet werden.
Die Länderkammer wird Mecklenburg-Vorpommerns Antrag voraussichtlich am 14. Februar 2020 in der Berliner Länderkammer beraten.