Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Verlängerung des Zeitraumes gefordert, in dem finanzschwache Kommunen Hilfen des Bundes für Investitionen in Anspruch nehmen können. Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung: „Angesichts der aktuellen Baukonjunktur brauchen wir einen verlängerten Förderzeitraum“, so Reinhard Meyer.
Die Bundesregierung hatte im Sommer 2015 einen Fonds eingerichtet, um finanzschwache Kommunen bei Investitionen zu unterstützen. Bundesweit sollten 7 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, um Kommunen beim Breitbandausbau, dem Schulneubau und städtebaulichen Maßnahmen zu helfen. Allerdings sollte der Abrechnungszeitraum 2022 enden. Der Bundesrat hat daher heute einem Antrag zugestimmt, der von der Bundesregierung eine Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre vorsieht.
Die Länderkammer begründete die Verlängerung damit, dass es sich bei den geförderten Projekten oft um kostenintensive Vorhaben handele, die meist sowohl bei Planungen als auch bei den Bauleistungen ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorsehen. Bei Schulprojekten sei man zudem an die Ferienkorridore gebunden, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu stören. Nicht zuletzt aber seien die Kapazitäten der Baubetriebe bundesweit ausgeschöpft, so dass oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse erzielt werden. Auch steigende Baupreise führen zu weiteren Abstimmungsprozessen in den Kommunalvertretungen.
Finanzminister Reinhard Meyer stellte sich daher auch hinter den Beschluss des Bundesrates: „Öffentliche Investitionen scheitern derzeit weniger an fehlenden finanziellen Mitteln, sondern vor allem an fehlenden Kapazitäten im Baugewerbe. Wir brauchen daher die Verlängerung des Förderzeitraumes, damit die finanzschwachen Kommunen – wie vom Bund gewünscht – in Stadtentwicklung, Schulen und Breitband investieren können.“