Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten
Schwerin – Im Kabinett ist heute ein Diskussionspapier der Landesregierung mit den Wirtschaftskammern und den Kreditinstituten beschlossen worden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den vergangenen Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um der Wirtschaft schnelle Hilfen zukommen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.
Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“
Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.
Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.
Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.
Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“