Schwerin – Die heimische Fleischwirtschaft hat heute eine freiwillige Selbsterklärung unterzeichnet. Die Unternehmen haben sie sich damit auf ein Konzept zur Bewältigung der hohen Anforderungen angesichts der Covid-19-Pandemie geeinigt. Dieses Konzept unterliegt der ständigen aktuellen Prüfung der Gesamtsituation in Deutschland und insbesondere im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Erklärung der sieben größten Unternehmen der Schlacht- und Fleischverarbeitung, die unter Federführung der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) erarbeitet worden ist. Darin geht es sowohl um die Einhaltung erhöhter Hygienestandards und die Kontrolle des Gesundheitszustandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch um die Vermeidung von betrieblicher Fluktuation und die Unterbringung der Mitarbeiter.
„Die Verhältnisse in der Fleischwirtschaft hinsichtlich Arbeits- und Unterkunftsbedingung sind schwierig und durchaus verbesserungswürdig. Aber sie sind nicht überall gleich. Sie unterscheiden sich in M-V gegenüber anderen Bundesländern. Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringere Betriebsgröße im Vergleich zu Standorten in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch keine Massenunterkünfte“, so Backhaus. „Das ist wohl auch ein Grund dafür, dass wir bisher keinen einzigen positiven Corona-Fall unter den Beschäftigten der Fleischwirtschaft in unserem Land hatten“, so der Minister weiter.
Überall dort, wo schwere körperliche oder manuelle Arbeit vorherrscht bzw. unter ungünstigen Bedingungen zu verrichten ist, sei der Anteil an ausländischen Arbeitskräften sehr hoch. Dies treffe nicht nur auf die Fleischwirtschaft zu und sei Ergebnis einer globalisierten Arbeitswelt und eines Wettbewerbs unter Weltmarktbedingungen um die kostengünstigste Produktion von Lebensmitteln und anderer Güter.
„Das ist kein Ruhmesblatt der Marktwirtschaft“, kritisiert der Minister. Backhaus betont: „Die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch in der Fleischwirtschaft oberstes Gebot. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Arbeitskräfte ausgetragen werden, hier muss gleiches Recht für alle gelten und auch durchgesetzt werden.“
Die Fleischwirtschaft hat in den letzten Jahren die Schlachtzahlen in Deutschland erheblich gesteigert, das trifft insbesondere für die Schweine- und Geflügelschlachtungen zu. Ohne die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen, sagt der Minister und schließt einen Dank an die Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft an:
„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche sind auch in der Corona-Krise ihrer Verantwortung vollständig gerecht geworden und haben die Bevölkerung jederzeit ausreichend mit Lebensmitteln und Bedarfsgüter in hoher Qualität versorgt. Dafür gilt ihnen meine Anerkennung und mein ausgesprochener Dank.“