Schwerin – Erstklässlerinnen und Erstklässler können auch in diesem Jahr ihre Einschulung mit Lehrkräften und Eltern zu Anfang des kommenden Schuljahres feiern. Das Bildungsministerium hat die allgemein bildenden Schulen darüber informiert, dass Einschulungsfeiern in den Schulen während der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich sind. Die Feiern werden jedoch unter anderen Bedingungen ablaufen als in den Jahren zuvor.
„Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag im Leben von Kindern und für ihre Familien“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass auch in diesem Jahr trotz Corona Einschulungsfeiern in den Schulen grundsätzlich stattfinden können unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Viele Eltern haben sich in den vergangenen Wochen gefragt, ob es Einschulungsfeiern geben kann. Jetzt können sie sich darauf vorbereiten und sich mit ihren Kindern auf August freuen“, so Martin.
Die Schulen planen die Einschulungsfeiern abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und stimmen sie mit dem Staatlichen Schulamt ab. Gleiches gilt für Abschlussfeiern zum Ende dieses Schuljahres. Auch Zeugnisausgaben vor den Ferien sind möglich. Die Schulen organisieren sie ebenfalls eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneschutzbestimmungen. Die Zeugnisübergabe sollte im Regelfall in den gebildeten Lerngruppen am letzten Tag des Präsenzunterrichts im Schuljahr durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erfolgen.